Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine der bedeutendsten Veränderungen im Privatarztrecht seit Jahrzehnten. Die neue GOÄ soll veraltete Bewertungen aktualisieren, neue Leistungen einbeziehen und die Abrechnung vereinfachen.

Grundlagen

Die aktuelle GOÄ stammt aus dem Jahr 1982 und wurde zuletzt 1996 grundlegend überarbeitet. Viele Leistungen sind technisch veraltet oder gar nicht erfasst. Die Reform zielt auf eine vollständige Neustrukturierung ab.

Wesentliche Änderungen der neuen GOÄ:

  • Vollständig neue Ziffernstruktur und Leistungsbeschreibungen
  • Aktualisierte Bewertungen für technische und apparative Leistungen
  • Stärkere Berücksichtigung kognitiver und kommunikativer Leistungen
  • Einbeziehung digitaler und telemedizinischer Leistungen
  • Neue Abrechnungsmodalitäten für GOÄ-Steigerungen
  • Verändertes Preissystem

Die neue GOÄ wird durch einen sogenannten "Gemeinsamen Ausschuss" aus Bundesärztekammer und PKV-Verband verwaltet und kann regelmäßig aktualisiert werden.

Auswirkungen auf das Honorar: Für viele Fachrichtungen wird die neue GOÄ zu höheren Bewertungen führen, insbesondere bei gesprächsintensiven Fächern (Psychiatrie, Allgemeinmedizin). Operative Fächer müssen die Umwertungen im Detail analysieren.

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

Schritt 1: Neue Ziffernstruktur kennenlernen

Machen Sie sich mit der neuen Ziffernstruktur vertraut. Die Bundesärztekammer bietet Schulungen und Materialien an. Stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnungssoftware die neue GOÄ unterstützt.

Schritt 2: Honorarauswirkungen für Ihre Fachrichtung berechnen

Berechnen Sie, wie sich die neuen Bewertungen auf Ihre häufigsten Leistungen auswirken. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Berufsverband nach fachrichtungsspezifischen Analysen.

Schritt 3: Abrechnungssoftware aktualisieren

Ihr PVS-Anbieter muss die neue GOÄ implementieren. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, wann das Update bereitsteht, und planen Sie eine Übergangsphase ein.

Schritt 4: Mitarbeiter schulen

Alle Mitarbeiter, die an der Abrechnung beteiligt sind, müssen die neue GOÄ kennen. Planen Sie interne Schulungen.

Schritt 5: Patientenkommunikation vorbereiten

Wenn sich Honorare für Privatpatienten ändern, kommunizieren Sie das proaktiv. Transparenz schafft Vertrauen.

Schritt 6: Übergangszeitraum beachten

Klären Sie, welche Übergangsregelungen gelten und ob für laufende Behandlungen die alte oder neue GOÄ anzuwenden ist.

Häufige Fehler vermeiden

Umstieg zu spät vorbereitet: Wer erst nach dem Stichtag mit der Vorbereitung beginnt, riskiert Abrechnungsfehler und Honorarkürzungen.

Software nicht rechtzeitig aktualisiert: Ohne aktuelle Software können neue Ziffern nicht korrekt abgerechnet werden.

Alte Begründungsfloskeln beibehalten: Die neuen GOÄ-Steigerungsregeln erfordern möglicherweise neue Begründungsformulierungen.

Honorarentwicklung nicht analysiert: Wer nicht weiß, wie sich die neue GOÄ auf seinen Umsatz auswirkt, kann nicht rechtzeitig reagieren.

Fazit

Die GOÄ-Reform ist eine Chance für viele Ärzte, angemessener vergütet zu werden. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Praxisabsicherung im Kontext der GOÄ-Reform haben, steht Ärzteversichert zur Verfügung.

Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →