Ärzte, die in einem EU-Land wohnen und in einem anderen arbeiten, sind Grenzgänger und unterliegen besonderen Regelungen in Sozialversicherung, Steuerrecht und Berufsrecht. Eine falsche Einschätzung der eigenen Situation kann zu Bußgeldern, Steuernachzahlungen und Versicherungslücken führen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Arbeitsprinzip (Lex loci laboris) gilt in der EU: Sozialversicherungspflicht besteht im Beschäftigungsland
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, welches Land das Einkommen besteuert
  • Die Approbation gilt nicht automatisch in allen EU-Ländern, auch wenn eine gegenseitige Anerkennung besteht

Grundlagen: Grenzgänger im ärztlichen Beruf

Als Grenzgänger gilt, wer in einem Land wohnt und in einem anderen arbeitet und dabei in der Regel täglich oder zumindest wöchentlich in den Wohnort zurückkehrt. Für Ärzte betrifft dies besonders die Grenzregionen mit der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien und den Niederlanden. Die rechtliche Situation wird durch EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme geregelt, die bestimmt, welchem nationalen System der Arzt angehört.

Im Steuerrecht gelten für Grenzgänger bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den beteiligten Ländern. Das DBA legt fest, welchem Staat das Besteuerungsrecht zukommt und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Für Grenzgänger aus der Schweiz gibt es besondere Regelungen, da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist und eigene bilaterale Abkommen gilt.

Schritt für Schritt: Als Grenzgänger absichern

Im ersten Schritt wird der sozialversicherungsrechtliche Status geklärt: In welchem Land besteht Sozialversicherungspflicht? Besteht Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk oder in der gesetzlichen Rentenversicherung? Für die Krankenversicherung gilt: Ist eine private oder gesetzliche Versicherung im Beschäftigungsland vorgeschrieben?

Im zweiten Schritt wird die steuerliche Situation analysiert. Für Grenzgänger können auf beiden Seiten der Grenze Steuerpflichten entstehen, die durch das DBA koordiniert werden. Ein auf internationales Steuerrecht spezialisierter Steuerberater ist in dieser Situation unverzichtbar.

Im dritten Schritt wird der Berufshaftpflichtschutz auf die grenzüberschreitende Tätigkeit ausgerichtet. Wer in zwei Ländern ärztlich tätig ist, benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung, die in beiden Ländern Deckung bietet. Viele deutsche Berufshaftpflichtpolicen schließen Tätigkeiten im Ausland aus oder begrenzen den Schutz.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass die Approbation des Heimatlandes automatisch und unbegrenzt im Nachbarland gilt. Innerhalb der EU existiert zwar eine gegenseitige Anerkennungspflicht gemäß der EU-Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, aber die Anerkennung muss formal beantragt werden und kann im Einzelfall an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein.

Ärzteversichert berät Grenzgänger bei der Strukturierung eines lückenlosen Versicherungsschutzes, der alle Aktivitäten in den betreffenden Ländern abdeckt. Dabei werden sowohl die Berufshaftpflicht als auch die private Absicherung bei Berufsunfähigkeit und in der Krankenversicherung auf die besondere Grenzgänger-Situation ausgerichtet.

Fazit

Ärzte in Grenzgänger-Situationen müssen Versicherung, Steuern und Berufsrecht in zwei Rechtssystemen im Blick behalten und sollten sich frühzeitig professionelle Unterstützung holen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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