Eine Holding-Struktur kann für gut verdienende Ärzte erhebliche steuerliche Vorteile bieten. Das Grundprinzip ist einfach: Gewinne werden auf Gesellschaftsebene mit einem niedrigen Körperschaftsteuersatz thesauriert und erst bei Ausschüttung mit der höheren Einkommensteuer belastet. Für Vermögensaufbau und Altersvorsorge ist dieses Instrument besonders attraktiv.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Ärzte-GmbH ist möglich, aber berufsrechtlich an strenge Voraussetzungen geknüpft
- Die Holding-Struktur ermöglicht die thesaurierende Anlage von Gewinnen mit nur rund 15 Prozent Körperschaftsteuer
- Verwaltungs- und Compliance-Aufwand der Struktur müssen gegen den Steuervorteil abgewogen werden
Grundlagen: Wie eine Holding-Struktur für Ärzte funktioniert
Bei einer klassischen Holding-Struktur für Ärzte hält eine Holding-GmbH (oder ein Ärzte-GmbH als Tochtergesellschaft) Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften. Gewinne können in der Holding thesauriert und dort mit dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag versteuert werden. Erst wenn der Arzt die Mittel für private Zwecke benötigt und sich ausschüttet, fällt Abgeltungsteuer oder Einkommensteuer auf die Ausschüttung an.
Der Vorteil: Wer 100.000 Euro Gewinn in der Holding belässt, zahlt rund 15.000 Euro Steuern und kann 85.000 Euro reinvestieren. Im Vergleich dazu würde derselbe Betrag als Personengesellschaftsgewinn mit 42 Prozent belastet, was nur 58.000 Euro zur Reinvestition ließe.
Für Arztpraxen gilt berufsrechtlich: Die ärztliche Tätigkeit darf nicht über eine GmbH ausgeübt werden, wenn diese gegen das berufsrechtliche Verbot der gewerblichen Medizin verstößt. Allerdings können Verwaltungsleistungen, Immobilien oder Nebentätigkeiten über eine GmbH abgewickelt werden, die dann der Holding untergeordnet ist.
Schritt für Schritt: Holding-Struktur für Ärzte aufbauen
Schritt 1: Steuerberater und Anwalt einschalten. Die Gründung einer Holding-Struktur erfordert spezialisierte Beratung. Nicht jede Konstellation ist berufsrechtlich oder steuerlich sinnvoll.
Schritt 2: Berufsrechtliche Zulässigkeit prüfen. Klären Sie mit der zuständigen Ärztekammer, welche Tätigkeiten über eine GmbH ausgeübt werden dürfen.
Schritt 3: Tätigkeiten strukturieren. Identifizieren Sie Tätigkeiten oder Einkünfte, die berufsrechtlich kompatibel mit einer GmbH-Struktur sind, beispielsweise Gutachtertätigkeit, Fortbildungsleistungen oder Vermögensverwaltung.
Schritt 4: Verwaltungsaufwand kalkulieren. Eine GmbH erfordert Jahresabschlüsse, Steuerbilanzen und Compliance-Maßnahmen. Diese Kosten müssen im Verhältnis zum erzielten Steuervorteil stehen.
Schritt 5: Versicherungsschutz anpassen. Eine GmbH-Struktur erzeugt neue Haftungsrisiken für Geschäftsführer. Eine D&O-Versicherung ist empfehlenswert.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein verbreiteter Fehler ist die vorschnelle Gründung einer GmbH-Struktur ohne ausreichende Prüfung der berufsrechtlichen Voraussetzungen. In manchen Fachrichtungen und Bundesländern gelten besondere Einschränkungen, die eine GmbH-Struktur schwierig oder unmöglich machen.
Ärzteversichert berät Ärzte bei der Integration von Holding-Strukturen in ihre Gesamtfinanzplanung und hilft dabei, den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen. Neue gesellschaftsrechtliche Strukturen verändern auch den Absicherungsbedarf erheblich.
Fazit
Eine Holding-Struktur kann für gut verdienende Ärzte ein mächtiges Werkzeug zur Steueroptimierung und zum Vermögensaufbau sein, erfordert aber sorgfältige Planung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen – Körperschaftsteuer
- Bundesärztekammer – Berufsrecht GmbH
- Gesetze im Internet – KStG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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