Eine Holding-Struktur kann für Ärzte mit mehreren unternehmerischen Aktivitäten ein effektives Instrument zur Steueroptimierung und zum Vermögensschutz sein. Die Umsetzung erfordert jedoch sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Holding ist eine Gesellschaft, die Anteile an operativen Gesellschaften hält und Gewinne steuerprivilegiiert vereinnahmt
- Die Holding-Struktur ist für Ärzte vor allem bei Betrieb eines MVZ in der GmbH-Form oder bei mehreren unternehmerischen Beteiligungen relevant
- Dividenden von Tochtergesellschaften an die Holding sind zu 95 Prozent steuerfrei (§ 8b KStG)
Grundlagen: Wie eine Holding-Struktur funktioniert
Bei einer Holding-Struktur hält eine übergeordnete Gesellschaft (die Holding, häufig eine GmbH) Anteile an operativen Tochtergesellschaften. Gewinne der Tochter können als Dividende an die Holding ausgeschüttet werden, wo sie nach § 8b KStG zu 95 Prozent steuerfrei sind. Effektiv fällt damit eine Steuerbelastung von nur rund 1,5 Prozent auf Dividendenerträge an.
Für Ärzte ist die Holding-Struktur insbesondere dann relevant, wenn neben der freiberuflichen Tätigkeit (die nicht in eine GmbH eingebracht werden kann) gewerbliche Aktivitäten wie ein MVZ, Laborbetrieb oder Immobilienvermögen existieren. Diese können in Kapitalgesellschaften gebündelt werden, deren Anteile die Holding hält.
Schritt für Schritt: Holding-Struktur für Ärzte aufbauen
Im ersten Schritt wird analysiert, welche Aktivitäten in eine GmbH oder andere Kapitalgesellschaft eingebracht werden können. Die freiberufliche ärztliche Tätigkeit selbst ist nicht GmbH-fähig, aber MVZ, Labore, Managementgesellschaften oder Immobiliengesellschaften schon.
Im zweiten Schritt wird die rechtliche Struktur mit Steuerberater und Rechtsanwalt konzipiert. Wer ist Gesellschafter der Holding? Wie werden Gewinne zwischen Betriebsgesellschaft und Holding verteilt? Welche Verträge regeln Dienstleistungen zwischen Holding und operativen Einheiten?
Im dritten Schritt wird die Struktur steuerrechtlich geprüft. Das Finanzamt muss die gewählte Struktur als wirtschaftlich sinnvoll anerkennen. Missbräuchliche Gestaltungen zur reinen Steuerersparnis ohne wirtschaftlichen Zweck werden nach § 42 AO nicht anerkannt.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein häufiger Fehler ist die Einrichtung einer Holding-Struktur ohne ausreichenden wirtschaftlichen Hintergrund, was zu Problemen bei Betriebsprüfungen führen kann. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen vertraglicher Grundlagen zwischen Holding und Tochtergesellschaften (Managementverträge, Mietverträge), die bei Außenprüfungen zwingend vorgelegt werden müssen.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die eine Holding-Struktur erwägen, stets einen auf Ärzterecht und Steuerrecht spezialisierten Berater hinzuzuziehen. Versicherungsseitig sind die veränderte Haftungsstruktur und die Anforderungen an D&O-Versicherungen bei GmbH-Beteiligung zu berücksichtigen.
Fazit
Eine Holding-Struktur bietet gut verdienenden Ärzten mit mehreren unternehmerischen Aktivitäten erhebliche Steuervorteile, erfordert aber professionelle Beratung und laufende Pflege. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Unternehmensbesteuerung und Holding
- Gesetze im Internet – § 8b KStG (Beteiligungen an Körperschaften)
- BaFin – GmbH-Gründung und Unternehmensrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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