Ein strukturiertes Hygienemanagement ist in jeder Arztpraxis Pflicht und gleichzeitig ein wesentlicher Qualitätsfaktor für Patientensicherheit und rechtliche Absicherung. Wer das Thema systematisch angeht, schützt Patienten und Personal und vermeidet empfindliche Haftungsfälle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arztpraxen sind nach IfSG und den KRINKO-Empfehlungen des RKI zur schriftlichen Hygienedokumentation verpflichtet
  • Ein praxisspezifischer Hygieneplan ist Grundlage jedes QM-Audits und jeder behördlichen Begehung
  • Hygienemängel können Haftpflichtansprüche von Patienten begründen und zur Rückforderung von Kassenhonoraren führen

Grundlagen: Hygienemanagement in der Arztpraxis

Hygiene in der Arztpraxis umfasst weit mehr als regelmäßiges Putzen und Desinfizieren. Sie schließt die Aufbereitung von Medizinprodukten, den Umgang mit infektiösen Abfällen, den Schutz des Personals vor Infektionskrankheiten sowie die strukturierte Dokumentation aller hygienerelevanten Maßnahmen ein. Die rechtliche Grundlage bildet in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut.

Die Aufgabe des Praxisinhabers ist es, eine Verantwortlichkeit für Hygiene zu benennen, einen aktuellen Hygieneplan zu erstellen und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen werden. Besonders in Arztpraxen mit invasiven Eingriffen, z.B. der Chirurgie, Gynäkologie oder Dermatologie, gelten erweiterte Anforderungen an die Aufbereitung von Instrumenten.

Schritt für Schritt: Hygienemanagement aufbauen

Zunächst empfiehlt sich eine Risikoanalyse der eigenen Praxis: Welche Eingriffe werden durchgeführt? Welche Instrumente müssen aufbereitet werden? Welche Desinfektionsmittel kommen zum Einsatz? Auf dieser Basis wird ein praxisspezifischer Hygieneplan erstellt, der Handlungsanweisungen für alle Bereiche enthält und mindestens einmal jährlich überprüft und angepasst wird.

Im zweiten Schritt werden alle Mitarbeiter zu Beginn ihrer Tätigkeit und regelmäßig danach schriftlich unterwiesen. Die Unterweisung umfasst Händehygiene nach WHO-Standard, Flächendesinfektion, den Umgang mit Schutzausrüstung und das Meldewesen bei Infektionskrankheiten. Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert und von den Mitarbeitern unterschrieben werden.

Im dritten Schritt werden regelmäßige Hygienebegehungen durchgeführt, entweder intern durch den Hygienebeauftragten oder extern durch das Gesundheitsamt. Festgestellte Mängel werden protokolliert, Korrekturmaßnahmen eingeleitet und dokumentiert.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist die Verwendung von Muster-Hygieneplänen ohne praxisspezifische Anpassung. Aufsichtsbehörden und Zertifizierer erkennen sofort, wenn ein Plan nicht zur tatsächlichen Praxis passt. Ebenso problematisch ist die fehlende oder veraltete Dokumentation von Mitarbeiterunterweisungen, die im Schadensfall nicht nachgewiesen werden kann. Ein weiterer typischer Mangel ist die unsachgemäße Aufbereitung von Medizinprodukten: Instrumente der Klasse A (z.B. Skalpelle) müssen steril aufbereitet werden und dürfen nicht nur desinfiziert werden.

Ärzteversichert empfiehlt, das Hygienemanagement eng mit dem Haftpflichtversicherungsschutz zu verknüpfen. Unzureichende Hygienemaßnahmen können dazu führen, dass der Versicherer im Schadensfall Leistungskürzungen wegen Obliegenheitsverletzungen geltend macht. Eine jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes zusammen mit dem Hygienecheck ist daher sinnvoll.

Fazit

Ein professionelles Hygienemanagement schützt Patienten, Personal und den Praxisinhaber gleichermaßen und ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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