Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen und von Patienten privat bezahlt werden. Sie können das Praxishonorar erheblich steigern, erfordern aber eine sorgfältige Umsetzung.

Grundlagen

IGeL-Leistungen sind alle Untersuchungen oder Behandlungen, die:

  • Medizinisch sinnvoll sind, aber nicht vom GKV-Leistungskatalog umfasst werden
  • Vom Patienten auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden
  • Ärztlich erbracht und nach GOÄ abgerechnet werden

Typische IGeL-Leistungen: Vorsorge-Ultraschall, Glaukom-Früherkennungsuntersuchung, Hautkrebsscreening (über gesetzliches Angebot hinaus), Sportmedizinische Untersuchungen, erweiterte Labordiagnostik, Akupunktur bei GKV-Patienten für nicht indizierte Bereiche.

Rechtlicher Rahmen:

  • IGeL müssen vor der Erbringung schriftlich vereinbart werden (§ 4 Abs. 5 GOÄ analog).
  • Patienten müssen ausdrücklich einwilligen.
  • Der Patient muss über den Eigenanteil informiert werden.
  • Es darf kein Behandlungszwang entstehen.

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

Schritt 1: IGeL-Portfolio definieren

Wählen Sie IGeL-Leistungen aus, die zu Ihrer Fachrichtung passen und für Ihre Patienten medizinisch wertvoll sind. Recherchieren Sie die Evidenz und Akzeptanz beim IGeL-Monitor der Medizinischen Dienste.

Schritt 2: Preiskalkulation vornehmen

Kalkulieren Sie auf Basis der GOÄ-Ziffer, Steigerungsfaktor und Ihrem Aufwand. Der Preis muss fair und transparent sein.

Schritt 3: Patientenformulare erstellen

Erstellen Sie klare, verständliche Formulare zur Patientenaufklärung und Einwilligung. Das Formular muss Leistungsbeschreibung, Nutzen, Risiken und Kosten umfassen.

Schritt 4: Mitarbeiter schulen

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen IGeL-Anfragen kompetent beantworten und Patienten korrekt informieren können.

Schritt 5: Abläufe in die Praxis integrieren

Integrieren Sie IGeL-Angebote in die Praxisabläufe, zum Beispiel durch gezielte Patientenansprache bei relevanten Beratungsgelegenheiten oder durch Informationsmaterial im Wartezimmer.

Schritt 6: Abrechnung und Dokumentation sicherstellen

Dokumentieren Sie jede IGeL-Leistung vollständig: Aufklärungsgespräch, Einwilligung, erbrachte Leistung, Datum. Die GOÄ-Rechnung muss korrekt und vollständig sein.

Häufige Fehler vermeiden

Kein schriftlicher Vertrag vor der Leistung: Das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung vor der Leistungserbringung ist ein häufiger Fehler und führt bei Honorarstreitigkeiten zu Problemen.

Patienten unter Druck gesetzt: IGeL dürfen nie als Bedingung für andere Leistungen angeboten werden. Das wäre ein Verstoß gegen das Berufsrecht.

Leistungen ohne ausreichende Evidenz angeboten: Der IGeL-Monitor bewertet viele Leistungen kritisch. Bieten Sie nur Leistungen an, die medizinisch vertretbar sind.

Keine Transparenz über Kosten: Patienten müssen den Preis vor der Leistung kennen. Unerwartete Rechnungen führen zu Reklamationen.

Fazit

IGeL-Leistungen sind ein legitimer und oft wertvoller Teil der ärztlichen Praxis, wenn sie korrekt eingeführt und kommuniziert werden. Bei Fragen zur Praxisabsicherung stehen Ihnen die Experten von Ärzteversichert zur Verfügung.

Quellen:

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