Das Liquidationsrecht ist eines der bedeutendsten Einkommensvorteile für Chefärztinnen und Chefärzte. Eine strategisch durchdachte Handhabung der Liquidation steigert das Einkommen und sichert gleichzeitig die rechtliche und ethische Korrektheit der Abrechnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Liquidationsrecht erlaubt Chefärzten die direkte Abrechnung von Privatpatienten nach GOÄ
  • Der Steigerungsfaktor muss medizinisch begründet und dokumentiert sein
  • Fehler bei der Liquidation können zu Honorarrückforderungen und Berufsrechtsverletzungen führen

Grundlagen: Liquidationsrecht und GOÄ-Abrechnung

Das Liquidationsrecht ist im Chefarztvertrag geregelt und berechtigt Chefärzte zur direkten Abrechnung eigener ärztlicher Leistungen gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die GOÄ listet Leistungsziffern mit einem Basispunktwert und regelt, welche Steigerungsfaktoren anwendbar sind.

Der Regelsteigerungsfaktor beträgt bei ärztlichen Leistungen 2,3. Ein höherer Faktor bis 3,5 (bei technischen Leistungen bis 2,5 bzw. 1,15 bei Laborleistungen) ist möglich, muss aber im Einzelfall schriftlich begründet werden. Eine pauschale Erhöhung ohne Begründung ist nicht zulässig und kann zu Honorarrückforderungen führen.

Die GOÄ-Reform, die seit Jahren diskutiert wird, wird das System grundlegend verändern. Chefärzte sollten die Reformentwicklung aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig auf die neuen Strukturen vorbereiten.

Schritt für Schritt: Chefarzt-Liquidation optimieren

Schritt 1: Chefarztvertrag und Liquidationsrecht prüfen. Lassen Sie Ihren Chefarztvertrag von einem Fachanwalt auf die genauen Umfang des Liquidationsrechts, Poolregelungen und Abführungspflichten prüfen.

Schritt 2: Dokumentation für Steigerungsfaktoren sicherstellen. Etablieren Sie einen Prozess, der für jede Liquidation mit erhöhtem Steigerungsfaktor eine individuelle Begründung in der Patientenakte sicherstellt.

Schritt 3: Liquidationsabrechnung qualitätssichern. Nutzen Sie eine erfahrene Abrechnungsstelle oder einen auf GOÄ spezialisierten Dienstleister, um Fehler bei Ziffernauswahl und Faktoransatz zu vermeiden.

Schritt 4: GOÄ-Reform im Blick behalten. Verfolgen Sie die Reformentwicklung und informieren Sie sich bei der Bundesärztekammer über den aktuellen Stand der neuen GOÄ.

Schritt 5: Steuerliche Behandlung der Liquidationserlöse klären. Liquidationserlöse unterliegen der Einkommensteuer. Sprechen Sie mit einem Steuerberater über Vorauszahlungsoptimierung und Vorsorgestrukturen für die Liquidationseinnahmen.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein typischer Fehler ist die Delegation der Liquidationsdokumentation an das Sekretariat ohne ausreichende ärztliche Kontrolle. Fehlende oder nicht plausible Begründungen für erhöhte Steigerungsfaktoren können bei PKV-Überprüfungen oder bei Patientenbeschwerden problematisch sein.

Ärzteversichert empfiehlt Chefärzten, die Liquidationseinnahmen im Rahmen der gesamten Finanzplanung zu berücksichtigen. Wir analysieren, wie Liquidationserlöse steuerlich optimiert und für die Altersvorsorge eingesetzt werden können.

Fazit

Eine professionell gestaltete Chefarzt-Liquidation sichert das Einkommenspotenzial und schützt vor rechtlichen Risiken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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