Klinikärzte haben andere Abrechnungsrealitäten als niedergelassene Kollegen. Das Krankenhausentgeltsystem mit DRGs (Diagnosis Related Groups) bestimmt die stationäre Vergütung, während Chefärzte über das Liquidationsrecht zusätzliche privatärztliche Einnahmen erzielen können. Wer das System kennt, optimiert die Erlöse und vermeidet Dokumentationsfehler.
Das Wichtigste in Kürze
- Stationäre Leistungen werden über DRGs (Fallpauschalen) nach dem Krankenhausentgeltgesetz vergütet
- Qualität der Kodierung beeinflusst direkt die Erlöse des Krankenhauses und damit das Budget der Abteilung
- Chefärzte mit Liquidationsrecht können Privatpatienten direkt nach GOÄ abrechnen
Grundlagen: Das DRG-System und seine Bedeutung für Klinikärzte
Das seit 2004 geltende DRG-System vergütet stationäre Krankenhausleistungen als Fallpauschalen. Jeder Fall wird anhand von Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, durchgeführten Prozeduren (OPS-Codes) und weiteren Faktoren in eine DRG-Gruppe eingeordnet, die einen festgelegten Erlös ergibt. Das Kodieren der Diagnosen und Prozeduren ist daher nicht nur eine administrative Aufgabe, sondern hat direkte finanzielle Konsequenzen.
Für Klinikärzte bedeutet dies: Eine korrekte und vollständige Dokumentation aller relevanten Diagnosen und Eingriffe ist entscheidend für die Erlössituation ihrer Abteilung. Vergessene Nebendiagnosen oder OPS-Codes können den Fallerlös um mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro reduzieren. Umgekehrt ist eine zu aggressive Kodierung nicht zulässiger Diagnosen ein Compliance-Verstoß.
Chefärzte mit Liquidationsrecht rechnen wahlärztliche Leistungen für Privatpatienten direkt nach der GOÄ ab. Die Erlöse aus der Liquidation sind ein wesentlicher Teil der Chefarztvergütung. Mit der GOÄ-Reform 2026 steigen die erzielbaren Honorare, allerdings müssen Chefarztverträge und Abrechnungsprozesse angepasst werden.
Schritt für Schritt: Abrechnungsstrategie im Klinikumfeld optimieren
Schritt 1: Kodierqualität verbessern. Absolvieren Sie regelmäßige Schulungen zur ICD- und OPS-Kodierung und stellen Sie sicher, dass alle behandlungsrelevanten Diagnosen dokumentiert und kodiert werden.
Schritt 2: Medizincontrolling als Partner sehen. Das Medizincontrolling unterstützt bei der Optimierung der Kodierung. Nutzen Sie gemeinsame Fallbesprechungen, um das Erlöspotenzial zu heben.
Schritt 3: Privatpatientenmanagement strukturieren. Stellen Sie sicher, dass alle wahlärztlichen Patienten korrekt erfasst, Wahlleistungsvereinbarungen geschlossen und Liquidationsleistungen vollständig abgerechnet werden.
Schritt 4: GOÄ-Reform verfolgen. Informieren Sie sich über die neuen Ziffern und Steigerungssätze der GOÄ 2026 und passen Sie Ihre Abrechnungsroutinen rechtzeitig an.
Schritt 5: Widersprüche gegen MDK-Prüfungen führen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft Krankenhausrechnungen regelmäßig. Bereiten Sie Ihre Dokumentation so vor, dass MDK-Anfragen effizient beantwortet werden können.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein typischer Fehler ist das Delegieren der Kodierung an medizinische Dokumentare ohne ärztliche Überprüfung. Klinische Diagnosen und Prozeduren können nur korrekt kodiert werden, wenn der behandelnde Arzt die Dokumentation freigibt und überprüft.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass Klinikärzte mit Liquidationsrecht eine eigene Berufshaftpflicht für privatärztliche Tätigkeiten benötigen, sofern diese nicht vom institutionellen Schutz des Krankenhauses abgedeckt ist.
Fazit
Eine fundierte Abrechnungsstrategie sichert Abteilungserlöse und schützt vor Compliance-Risiken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Reform
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – DRG-System
- GKV-Spitzenverband – Krankenhausentgelte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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