Niedergelassene Ärzte erzielen ihr Einkommen zu großen Teilen über die korrekte und vollständige Abrechnung erbrachter Leistungen. Eine durchdachte Abrechnungsstrategie sichert die wirtschaftliche Basis der Praxis und schützt vor Rückforderungen durch Kassenärztliche Vereinigungen oder Krankenkassen.
Das Wichtigste in Kürze
- EBM und GOÄ bilden die beiden zentralen Abrechnungssysteme für gesetzlich und privat Versicherte
- Plausibilitätsprüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen erfordern lückenlose Dokumentation
- Optimierungspotenzial liegt in der vollständigen Erfassung erbrachter Leistungen sowie in der IGeL-Abrechnung
Grundlagen: Abrechnungssysteme in der Arztpraxis
Niedergelassene Ärzte rechnen gegenüber gesetzlich Versicherten nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab, der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) herausgegeben wird. Jede Leistungsziffer ist mit Punkten bewertet, die zu einem quartalsbezogenen Honorar führen. Das Regelleistungsvolumen (RLV) begrenzt dabei das abrechenbare Volumen je Quartal und Arzt. Leistungen oberhalb des RLV werden mit einem Abstaffelungsfaktor vergütet.
Für Privatpatienten gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die aktuell reformiert wird. Die GOÄ-Reform 2026 bringt deutlich höhere Punktwerte und eine modernisierte Leistungsstruktur. Parallel dazu besteht für niedergelassene Ärzte die Möglichkeit, Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) nach GOÄ abzurechnen, wenn sie nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten sind.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Fehler in der Abrechnung führen zu Plausibilitätsprüfungen, bei denen die KV auffällige Leistungsmengen überprüft. Gleichzeitig sind Wirtschaftlichkeitsprüfungen möglich, wenn die Verordnungskosten eines Arztes signifikant über dem Fachgruppendurchschnitt liegen.
Schritt für Schritt: Abrechnungsstrategie optimieren
Schritt 1: Vollständige Leistungserfassung sicherstellen. Viele Praxen verschenken Honorar, weil erbrachte Leistungen nicht dokumentiert oder nicht abgerechnet werden. Eine regelmäßige Überprüfung der am häufigsten genutzten Ziffern deckt Lücken auf.
Schritt 2: Praxissoftware konfigurieren. Moderne Praxisverwaltungssysteme bieten Plausibilitätschecks, die auf fehlende oder unvollständige Leistungsziffern hinweisen. Aktivieren Sie diese Funktionen und schulen Sie das Praxisteam.
Schritt 3: GOÄ-Steigerungssätze nutzen. Bei Privatpatienten ist der 2,3-fache Satz der Regelsatz. Bei besonderer Schwierigkeit oder erhöhtem Zeitaufwand sind bis zum 3,5-fachen Satz möglich, wenn dies im Behandlungsfall begründet wird.
Schritt 4: IGeL-Angebot strukturieren. Definieren Sie ein festes IGeL-Portfolio und schulen Sie das Praxisteam in der Patientenansprache. Schriftliche Vereinbarungen vor Leistungserbringung sind Pflicht.
Schritt 5: Quartalsgespräch mit der KV nutzen. Die meisten KVen bieten Beratungen zur Honorarsituation an. Nutzen Sie diese, um das eigene Abrechnungsverhalten mit dem Fachgruppendurchschnitt zu vergleichen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein häufiger Fehler ist das Vergessen von Zuschlagsziffern, die zusätzlich zur Grundpauschale abrechenbar sind, etwa für besondere Inanspruchnahme oder für Patienten mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Auch die korrekte Angabe der Diagnosen nach ICD-10 wird oft unterschätzt: Fehlende oder ungenaue Diagnosen können zur Streichung von Leistungen führen.
Ärzteversichert empfiehlt, Abrechnungsstrategien nicht isoliert zu betrachten, sondern im Zusammenhang mit der Gesamtabsicherung der Praxis zu planen. Beratungs- und Haftungsrisiken rund um Abrechnungsfehler lassen sich durch geeignete Rechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherungen abfedern. Eine professionelle Begleitung durch spezialisierte Berater zahlt sich langfristig aus.
Fazit
Eine konsequente Abrechnungsstrategie sichert das Praxishonorar und vermeidet kostspielige Rückforderungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM
- Bundesärztekammer – GOÄ-Reform
- GKV-Spitzenverband – Honorarsystem
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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