Ärztinnen, die in Teilzeit tätig sind, unterliegen denselben Compliance-Anforderungen wie ihre vollzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Ob in angestellter Funktion oder im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis: Datenschutz, Dokumentation und berufsrechtliche Pflichten gelten unabhängig vom Beschäftigungsumfang.

Grundlagen

Compliance im medizinischen Bereich umfasst alle Maßnahmen, die sicherstellen, dass Praxisabläufe den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Für Ärztinnen in Teilzeit sind folgende Bereiche besonders relevant:

  • Datenschutz (DSGVO): Patientendaten müssen auch bei eingeschränkten Arbeitszeiten sicher verarbeitet werden. Zugriffsrechte auf Praxissoftware sollten rollenbasiert vergeben werden.
  • Dokumentationspflichten: Die Patientendokumentation muss vollständig und zeitnah erfolgen, unabhängig davon, ob die Ärztin an einem oder fünf Tagen pro Woche tätig ist.
  • Abfallentsorgung: Medizinische Abfälle (z.B. Kanülen, Infektionsabfälle) unterliegen der Sonderabfallentsorgungspflicht gemäß LAGA-Richtlinien. Die Verantwortung liegt bei der Praxisleitung und anteilig bei allen behandelnden Ärzten.
  • Berufsrechtliche Vorgaben: Fortbildungspflicht, Schweigepflicht und Aufklärungspflicht gelten ohne Ausnahme.

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

Schritt 1: Zuständigkeiten klären

Stellen Sie im Arbeitsvertrag oder in der Praxisvereinbarung klar fest, wer für welche Compliance-Bereiche verantwortlich ist. Teilzeitkräfte sollten nicht per Blanko-Übertragung für alle Praxisbereiche haften.

Schritt 2: Datenschutz-Schulung absolvieren

Alle in der Praxis tätigen Personen müssen regelmäßig in Datenschutzfragen geschult werden. Lassen Sie die Teilnahme dokumentieren.

Schritt 3: Dokumentationsprozesse definieren

Legen Sie fest, in welchem Zeitraum Behandlungsdokumentation abgeschlossen sein muss. Nutzen Sie Praxissoftware mit automatischer Zeitstempelung.

Schritt 4: Abfallentsorgung organisieren

Schließen Sie einen Vertrag mit einem zertifizierten Entsorgungsunternehmen. Führen Sie ein Abfalltagebuch für gefährliche Abfälle.

Schritt 5: Fortbildungsnachweise verwalten

Die Fortbildungspflicht von 250 CME-Punkten in fünf Jahren gilt auch für Teilzeitärztinnen. Planen Sie Fortbildungen frühzeitig ein und archivieren Sie die Nachweise.

Schritt 6: Regelmäßige Compliance-Reviews einplanen

Führen Sie mindestens einmal jährlich ein internes Compliance-Review durch, bei dem alle relevanten Bereiche überprüft werden.

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Datenzugriff nicht eingeschränkt

Wenn Teilzeitärztinnen Zugriff auf alle Patientendaten erhalten, obwohl sie nur einen Behandlungsbereich abdecken, entstehen unnötige Datenschutzrisiken. Vergeben Sie granulare Zugriffsrechte.

Fehler 2: Verantwortung unklar verteilt

Ohne schriftliche Regelung entsteht Unklarheit, wer bei Praxisabläufen haftet. Halten Sie Zuständigkeiten im Arbeitsvertrag fest.

Fehler 3: Fortbildungsdokumentation lückenhaft

Fehlende CME-Nachweise können bei Überprüfungen durch die Ärztekammer zu Problemen führen. Führen Sie ein persönliches Fortbildungsportfolio.

Fazit

Compliance ist keine Frage des Beschäftigungsumfangs. Ärztinnen in Teilzeit sollten klare Regelungen zu Verantwortlichkeiten und Abläufen haben, um rechtssicher zu agieren. Das Team von Ärzteversichert hilft Ihnen, auch den Versicherungsschutz für Ihre spezifische Beschäftigungssituation optimal aufzustellen.

Quellen:

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