Chefärztinnen und Chefärzte nehmen in der Krankenhaushierarchie eine Schlüsselposition ein. Mit dieser Position gehen besondere Compliance-Risiken einher, insbesondere in den Bereichen Antikorruption, Drittmitteleinwerbung und Nebentätigkeiten.
Grundlagen
Seit Inkrafttreten des Anti-Korruptions-Gesetzes im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) sind Vorteilsannahmen und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafrechtlich relevant. Chefärzte müssen folgende Bereiche im Blick haben:
- Nebentätigkeiten und Liquidationsrecht: Chefärzte haben häufig das Recht zur privatärztlichen Liquidation. Dieses Recht muss vertraglich klar geregelt sein und darf nicht zu Interessenkonflikten führen.
- Drittmittel und Industrie: Fördergelder von Pharmaunternehmen oder Medizinprodukteherstellern müssen über offizielle Kanäle der Institution laufen und transparent ausgewiesen werden.
- Mitarbeiterführung: Vorgesetzte haften für Compliance-Verstöße ihrer Mitarbeiter, wenn sie diese nicht verhindert haben (Organisationsverschulden).
- Fortbildung: Auch Chefärzte unterliegen der ärztlichen Fortbildungspflicht.
Schritt-für-Schritt-Vorgehen
Schritt 1: Compliance-Handbuch des Hauses kennen
Jedes Krankenhaus sollte über ein Compliance-Handbuch verfügen. Machen Sie sich mit den hausinternen Regelungen vertraut.
Schritt 2: Nebentätigkeiten anmelden
Sämtliche Nebentätigkeiten müssen dem Arbeitgeber angezeigt und genehmigt werden. Dokumentieren Sie alle Einnahmen aus Gutachtertätigkeiten, Vorträgen oder Beratungen.
Schritt 3: Industrie-Kontakte transparent halten
Einladungen zu Kongressen, Sprecherhonorar und gesponserte Fortbildungen müssen im Einklang mit dem FSA-Kodex und den Vorgaben des Krankenhausträgers stehen.
Schritt 4: Mitarbeiter schulen und sensibilisieren
Führen Sie regelmäßige Abteilungsrunden zu Compliance-Themen durch. Dokumentieren Sie die Schulungen.
Schritt 5: Hinweisgebersystem nutzen
Seit dem Hinweisgeberschutzgesetz müssen größere Einrichtungen ein Meldesystem einrichten. Nutzen Sie dieses bei eigenen Bedenken und machen Sie Ihre Mitarbeiter darauf aufmerksam.
Schritt 6: Beratung einholen
Bei Unsicherheiten zur Zulässigkeit von Industriekontakten oder Nebentätigkeiten holen Sie rechtliche Beratung ein, bevor Sie handeln.
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Informelle Absprachen mit Industrie
Mündliche Vereinbarungen über Gegenleistungen bei Produktempfehlungen erfüllen den Tatbestand der Bestechlichkeit, auch ohne schriftliche Fixierung.
Fehler 2: Liquidationsrecht nicht korrekt abgerechnet
Fehler bei der privatärztlichen Abrechnung können zivilrechtliche Rückforderungsansprüche und berufsrechtliche Folgen auslösen.
Fehler 3: Delegation ohne Kontrolle
Wer Aufgaben delegiert, bleibt für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich. Regelmäßige Kontrollen sind unverzichtbar.
Fazit
Compliance im Chefarztbereich ist komplex und berührt strafrechtliche, zivilrechtliche und berufsrechtliche Ebenen gleichzeitig. Eine regelmäßige externe Beratung ist empfehlenswert. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der passenden Absicherung für die besonderen Risiken Ihrer Position.
Quellen:
- Bundesministerium der Justiz: §§ 299a, 299b StGB
- FSA-Kodex Fachkreise
- Bundesärztekammer: Berufsrecht
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