Praxisinhaber tragen als Arbeitgeber und Unternehmer eine umfassende Compliance-Verantwortung. Neben dem ärztlichen Berufsrecht gelten arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche und vergütungsrechtliche Anforderungen, deren Verletzung zu erheblichen Sanktionen führen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- MFA-Vergütung nach aktuellem Tarifvertrag ist gesetzliche Pflicht, keine Kür
- Datenschutzverstöße in der Praxis können Bußgelder in erheblicher Höhe nach sich ziehen
- Das Antikorruptionsgesetz gilt auch für die Zusammenarbeit mit Pharmaunternehmen
Grundlagen: Compliance-Anforderungen für Praxisinhaber
Als Arbeitgeber unterliegen Praxisinhaber dem allgemeinen Arbeitsrecht sowie den Tarifverträgen der medizinischen Assistenzberufe. Der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA-TV) legt Mindestlöhne, Urlaubsansprüche und Arbeitszeitgrenzen fest. Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Im Datenschutz gelten für Arztpraxen besonders strenge Anforderungen, da Patientendaten als besonders sensible Datenkategorie nach der DSGVO behandelt werden. Praxen müssen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen implementieren und Datenschutzvorfälle an die Aufsichtsbehörde melden. Bußgelder bei Verstößen können bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro betragen.
Das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB) verbietet Ärzten die Annahme oder Gewährung geldwerter Vorteile im Zusammenhang mit Verschreibungen oder Empfehlungen. Fortbildungseinladungen durch Pharmafirmen, Honorare für Referentenleistungen und Kooperationsverträge müssen auf ihre Compliance geprüft werden.
Schritt für Schritt: Compliance in der Praxis sicherstellen
Schritt 1: Arbeitsverträge und Vergütung prüfen. Vergleichen Sie aktuelle MFA-Gehälter mit dem geltenden Tarifvertrag und passen Sie bei Bedarf an.
Schritt 2: Datenschutz-Dokumentation aktualisieren. Prüfen Sie Verarbeitungsverzeichnis, Patienteneinwilligungen und die Datenschutzinformation für Patienten auf Aktualität.
Schritt 3: IT-Sicherheit in der Praxis gewährleisten. Implementieren Sie technische Schutzmaßnahmen für Patientendaten: verschlüsselte Kommunikation, Zugriffsrechteverwaltung und regelmäßige Backups.
Schritt 4: Zusammenarbeit mit Industrie dokumentieren. Führen Sie ein internes Register aller Kooperationen mit Pharmaunternehmen und Medizintechnikherstellern und prüfen Sie diese auf Compliance.
Schritt 5: Mitarbeiter regelmäßig schulen. Schulungen zu Datenschutz, Arbeitsrecht und Antikorruption sollten dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein typischer Fehler ist die Unterschätzung der Datenschutzanforderungen: Viele Praxen sehen DSGVO-Compliance als einmaligen Aufwand, nicht als kontinuierlichen Prozess. Wenn Software aktualisiert wird oder neue Dienstleister eingebunden werden, müssen die Datenschutzdokumente nachgezogen werden.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, neben der Compliance-Struktur auch eine Rechtsschutzversicherung zu prüfen, die bei Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden, Arbeitnehmern oder bei Korruptionsvorwürfen unterstützt.
Fazit
Compliance in der Arztpraxis schützt vor Sanktionen und stärkt das Vertrauen von Patienten und Mitarbeitern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Compliance im Gesundheitswesen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Tarifrecht MFA
- Gesetze im Internet – DSGVO und StGB
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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