Selbstständige Ärzte tragen als Praxisinhaber die volle Compliance-Verantwortung. Datenschutz, Abrechnungsrecht, Hygienevorschriften und das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen sind nur einige der Bereiche, in denen Verstöße zu Sanktionen oder Strafverfolgung führen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Antikorruptionsgesetz (§§ 299a und 299b StGB) verbietet Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung im Gesundheitswesen
  • DSGVO-Verstöße können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden
  • Abrechnungsbetrug ist ein Straftatbestand, der auch durch Fahrlässigkeit ausgelöst werden kann

Grundlagen: Compliance-Anforderungen für Praxisinhaber

Selbstständige Ärzte unterliegen einer Vielzahl von Compliance-Anforderungen, die sich aus unterschiedlichen Rechtsgebieten ergeben. Das Berufsrecht der Ärztekammern regelt die standesrechtlichen Pflichten, das Sozialversicherungsrecht die korrekte Abrechnung gegenüber Krankenkassen, das Datenschutzrecht den Umgang mit Patientendaten und das Strafrecht den Schutz vor Korruption und Betrug.

Besonders relevant für niedergelassene Ärzte ist das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Die Paragrafen 299a und 299b des Strafgesetzbuchs verbieten Ärzten die Annahme oder Gewährung von Vorteilen im Zusammenhang mit der Verschreibung oder Empfehlung von Medizinprodukten, Medikamenten oder Dienstleistungen. Einladungen zu Veranstaltungen, Kooperationsverträge und Beraterverträge mit Pharmaunternehmen müssen kritisch geprüft werden.

Im Bereich Datenschutz sind Praxen nach der DSGVO verpflichtet, Patientendaten zu schützen, Verarbeitungsverzeichnisse zu führen und Datenschutzvorfälle zu melden. Ein Datenschutzbeauftragter ist ab einer bestimmten Praxisgröße Pflicht. Die Bußgelder bei Verstößen können erheblich sein.

Schritt für Schritt: Compliance in der Praxis sicherstellen

Schritt 1: Compliance-Risiken identifizieren. Analysieren Sie die relevanten Rechtsbereiche für Ihre Praxis und prüfen Sie, wo mögliche Verstöße entstehen könnten.

Schritt 2: Abrechnungsprozesse auf Korrektheit prüfen. Lassen Sie Ihre Abrechnungsunterlagen regelmäßig von einem Spezialisten überprüfen, um unbeabsichtigte Fehler zu vermeiden.

Schritt 3: DSGVO-Dokumentation aktualisieren. Halten Sie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und die Datenschutzerklärung für Patienten aktuell.

Schritt 4: Kooperationsverträge rechtlich prüfen lassen. Lassen Sie alle Verträge mit Pharmaunternehmen, Medizintechnikherstellern und anderen Praxen von einem Anwalt für Medizinrecht auf Compliance-Risiken prüfen.

Schritt 5: Mitarbeiter schulen. Führen Sie regelmäßige Schulungen zu Datenschutz, Abrechnungsregeln und Antikorruption durch und dokumentieren Sie die Teilnahme.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist das unreflektierte Annehmen von Einladungen oder Sachleistungen von Industriepartnern. Was im Einzelfall harmlos erscheint, kann im Kontext des Antikorruptionsgesetzes strafrechtlich relevant sein, wenn eine Verbindung zur Verschreibungspraxis besteht.

Ärzteversichert empfiehlt selbstständigen Ärzten, neben der Compliance-Struktur auch eine D&O-Versicherung oder eine Berufs-Haftpflicht mit Deckung für Compliance-Verstöße zu prüfen. So sind finanzielle Risiken aus unbeabsichtigten Verstößen abgesichert.

Fazit

Compliance in der Arztpraxis ist kein Selbstzweck, sondern Schutz vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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