Die Digitalisierung verändert den ärztlichen Alltag grundlegend, auch für angestellte Ärzte in Kliniken und MVZ. Elektronische Patientenakten, digitale Kommunikation und neue Dokumentationspflichten erfordern von jedem Arzt digitale Grundkompetenzen und ein Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Angestellte Ärzte sind von der Digitalisierung des Gesundheitswesens direkt betroffen und müssen digitale Systeme kompetent nutzen
- Datenschutz und IT-Sicherheit sind auch für angestellte Ärzte relevante Haftungsthemen
- Digitale Weiterbildung stärkt die berufliche Position und ist in vielen Einrichtungen verpflichtend
Grundlagen: Digitalisierung im klinischen Alltag
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), des E-Rezepts und der Telematikinfrastruktur betrifft alle Einrichtungen des Gesundheitswesens. Angestellte Ärzte sind zwar nicht für die technische Infrastruktur zuständig, müssen aber mit diesen Systemen arbeiten und deren korrekte Nutzung sicherstellen.
Gleichzeitig bringen digitale Dokumentationssysteme neue haftungsrechtliche Fragen mit sich. Wer Einträge in ein Krankenhausinformationssystem vornimmt oder telemedizinische Konsultationen durchführt, muss die gleichen rechtlichen Anforderungen erfüllen wie bei analogen Leistungen. Fehlerhafte digitale Dokumentation kann zu Haftungsansprüchen führen.
Schritt für Schritt: Digitale Kompetenzen aufbauen
Im ersten Schritt werden die im eigenen Klinikum oder MVZ eingesetzten digitalen Systeme kennen gelernt. Schulungsangebote des Arbeitgebers zu Krankenhausinformationssystemen (KIS), elektronischer Befundübermittlung und digitalen Kommunikationswegen sollten aktiv genutzt werden.
Im zweiten Schritt werden datenschutzrechtliche Grundkenntnisse vertieft. Angestellte Ärzte tragen Verantwortung für die korrekte Verarbeitung von Patientendaten. Das Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO gelten auch für Arzt-Patienten-Kommunikation über digitale Kanäle. Die Nutzung privater Geräte oder nicht genehmigter Kommunikations-Apps für Patientendaten ist unzulässig.
Im dritten Schritt werden Möglichkeiten zur digitalen Weiterbildung recherchiert. Fachgesellschaften, Ärztekammern und kommerzielle Anbieter bieten zertifizierte Fortbildungen zu digitaler Medizin, Telemedizin und Gesundheits-IT an, die für die Karriereentwicklung relevant sind.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein häufiger Fehler ist die Nutzung privater Messenger-Dienste für die Kommunikation über Patientenfälle. Selbst gut gemeinte Rückfragen über WhatsApp verletzen den Datenschutz und können zu Bußgeldern führen. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Dokumentation digitaler Kommunikation in der Patientenakte.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass digitale Haftungsrisiken in der Berufshaftpflichtversicherung angestellter Ärzte explizit abgedeckt sein sollten. Wer telemedizinische Leistungen oder digitale Beratung erbringt, sollte den Versicherungsschutz überprüfen lassen.
Fazit
Digitale Kompetenz ist für angestellte Ärzte ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen ärztlichen Berufsausübung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium – Digitalisierung im Gesundheitswesen
- Bundesärztekammer – Digitale Medizin und Telemedizin
- BaFin – Datenschutz und IT-Sicherheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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