Niedergelassene Ärzte, die zeitweise im Ausland tätig sind, müssen neben der Absicherung der eigenen Person auch die Weiterführung des Praxisbetriebs in Deutschland sicherstellen. Die Kombination aus internationalem Einsatz und laufender Praxis stellt besondere organisatorische Anforderungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Berufshaftpflicht muss für Auslandstätigkeiten auf internationale Deckung erweitert werden
- Der Praxisbetrieb in Deutschland muss durch einen Vertretungsarzt sichergestellt werden
- Die vertragsärztliche Zulassung kann bei längerer Abwesenheit gefährdet sein
Grundlagen: Besonderheiten für niedergelassene Ärzte im Ausland
Niedergelassene Ärzte mit vertragsärztlicher Zulassung unterliegen besonderen Präsenzpflichten. Die Zulassung verpflichtet zur persönlichen Leistungserbringung in der Praxis. Eine längere Abwesenheit ohne Vertretungsregelung kann zur Ruhendstellung oder zum Entzug der Zulassung führen. Die Kassenärztliche Vereinigung muss über geplante längere Abwesenheiten informiert werden.
Für die Dauer der Abwesenheit muss ein zugelassener Vertretungsarzt die Praxis führen. Die Anforderungen an die Vertretung sind im Sozialgesetzbuch V geregelt. Der Vertreter muss die gleiche Fachrichtung haben und berechtigt sein, die kassenärztliche Versorgung zu übernehmen.
Versicherungsrechtlich gelten die gleichen Anforderungen wie für andere selbstständige Ärzte: Die Berufshaftpflicht muss für den Auslandseinsatz angepasst werden, und die PKV muss internationale Leistungen abdecken.
Schritt für Schritt: Auslandseinsatz als Niedergelassener organisieren
Schritt 1: KV-Anforderungen zur Vertretung klären. Informieren Sie sich bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, wie eine Vertretungsregelung für die Dauer Ihrer Abwesenheit aussehen muss.
Schritt 2: Vertretungsarzt finden und vertraglich regeln. Schließen Sie einen schriftlichen Vertretungsvertrag ab, der Aufgaben, Vergütung und Haftungsregelungen klar definiert.
Schritt 3: Berufshaftpflicht auf internationale Deckung prüfen. Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob und wie Ihre Berufshaftpflicht den Auslandseinsatz abdeckt, und erweitern Sie den Schutz bei Bedarf.
Schritt 4: Praxisausfallversicherung prüfen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxisausfallversicherung auch dann leistet, wenn der Ausfall nicht durch Ihre eigene Krankheit, sondern durch externe Umstände verursacht wird.
Schritt 5: Steuerliche Behandlung von Auslandseinkünften klären. Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, wie Einkünfte aus dem Auslandseinsatz steuerlich zu behandeln sind und ob ein Doppelbesteuerungsabkommen greift.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein typischer Fehler ist das Unterschätzen der kassenärztlichen Präsenzpflichten. Wer ohne ordentliche Vertretungsregelung mehrere Wochen im Ausland verbringt, riskiert seinen Vertragsarztsitz.
Ärzteversichert prüft für niedergelassene Ärzte den Versicherungsschutz vor internationalen Einsätzen und stellt sicher, dass alle relevanten Policen die Abwesenheitsphase lückenlos abdecken. Wir koordinieren bei Bedarf Erweiterungen bei verschiedenen Versicherern.
Fazit
Mit sorgfältiger Vorbereitung können auch niedergelassene Ärzte internationale Einsätze ohne Risiko für die Praxis realisieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Vertretungsregelungen
- Bundesärztekammer – Auslandstätigkeit
- Bundesministerium der Finanzen – Doppelbesteuerung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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