Assistenzärzte, die eine spätere Niederlassung anstreben, sollten mit der Planung nicht bis zum Ende der Weiterbildung warten. Wer frühzeitig die richtigen Informationen einholt und erste Schritte unternimmt, hat erheblich mehr Optionen und kann sich die attraktivsten Standorte und Praxen sichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bedarfsplanung der KV bestimmt, ob im gewünschten Gebiet eine Niederlassung möglich ist
- Die Weiterbildungszeit sollte genutzt werden, um Netzwerke zu knüpfen und erste Standortüberlegungen anzustellen
- Frühzeitige Altersvorsorge und Versicherungsplanung erleichtern den späteren Übergang in die Selbstständigkeit
Grundlagen: Niederlassungsplanung für Assistenzärzte
Die Weiterbildung zum Facharzt dauert in der Regel vier bis fünf Jahre und ist die ideale Zeit, um sich parallel mit der Frage der Niederlassung zu beschäftigen. Neben der fachlichen Qualifikation sind unternehmerisches Wissen und ein gutes Netzwerk die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Niederlassung. Assistenzärzte, die bereits während der Weiterbildung in Kassenärztlichen Vereinigungen und auf Ärztekammer-Veranstaltungen aktiv sind, verschaffen sich erhebliche Vorteile.
Die Kassenärztliche Bedarfsplanung legt für jede Fachgruppe und Region die Anzahl der möglichen Kassensitze fest. In bestimmten Regionen sind alle Sitze belegt, was eine Neuzulassung unmöglich macht. Die frühzeitige Prüfung der Bedarfsplanung im Wunschgebiet ist daher einer der ersten Planungsschritte.
Schritt für Schritt: Niederlassungsplanung als Assistenzarzt
Im ersten Schritt (während der Weiterbildung) werden Informationen zur Bedarfsplanung in der angestrebten Region und Fachgruppe eingeholt. Gleichzeitig werden erste Gespräche mit der KV und anderen niedergelassenen Ärzten geführt, um ein realistisches Bild der Marktlage zu erhalten.
Im zweiten Schritt (12 bis 24 Monate vor dem Ziel-Niederlassungsdatum) werden konkrete Standorte und Praxen identifiziert, Steuerberater und Rechtsanwalt für die Niederlassungsphase ausgewählt und ein erster Businessplan erstellt. In dieser Phase beginnt auch die gezielte Anpassung des Versicherungsportfolios an die kommende Selbstständigkeit.
Im dritten Schritt (6 bis 12 Monate vor der Niederlassung) werden alle behördlichen Verfahren eingeleitet und die Finanzierung gesichert. Parallel werden Mietverträge, Arbeitsverträge und Versicherungspolicen vorbereitet.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein häufiger Fehler von Assistenzärzten ist die Unterschätzung der notwendigen Eigenkapitalquote bei der Praxisfinanzierung. Banken verlangen in der Regel mindestens 20 bis 30 Prozent Eigenkapital, was für junge Ärzte eine erhebliche Herausforderung darstellen kann. Ein zweiter Fehler ist die Vernachlässigung der Versicherungsüberleitung von der Anstellung in die Selbstständigkeit.
Ärzteversichert begleitet Assistenzärzte auf dem Weg in die Niederlassung und hilft, alle versicherungsrelevanten Fragen rechtzeitig zu klären. Dabei werden sowohl die Überleitung bestehender Policen als auch notwendige Neuabschlüsse koordiniert, sodass der erste Praxistag ohne Versicherungslücken beginnen kann.
Fazit
Die Niederlassungsplanung ist kein Sprint, sondern ein mehrstufiger Prozess, der in der Assistenzarztzeit beginnen sollte. Wer früh anfängt, hat mehr Möglichkeiten und trifft bessere Entscheidungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Niederlassung und Bedarfsplanung
- Bundesärztekammer – Facharztausbildung und Niederlassung
- KfW – Gründerkredite für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →