Die Niederlassung in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ist eine attraktive Alternative zur Einzelpraxis: Ärzte profitieren von gemeinsamer Infrastruktur, kollegialem Austausch und einer reduzierten unternehmerischen Verantwortung im Vergleich zum Praxisinhaber. Gleichzeitig gibt es spezifische Planungsaspekte, die beachtet werden müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ärzte im MVZ sind in der Regel angestellt oder bringen einen Vertragsarztsitz ein
  • Die vertragliche Ausgestaltung des MVZ-Beitritts bestimmt Haftung, Vergütung und Exit-Optionen
  • Versicherungsschutz und Altersvorsorge müssen an die MVZ-Struktur angepasst werden

Grundlagen: Rechtsstellung von Ärzten im MVZ

Ärzte können auf zwei Wegen im MVZ tätig werden: als angestellter Arzt des MVZ oder als Vertragsarzt, der seinen Sitz ins MVZ einbringt. Angestellte Ärzte haben ein Arbeitsverhältnis mit der MVZ-Trägergesellschaft und genießen arbeitsrechtliche Schutzrechte, verzichten aber auf unternehmerische Kontrolle. Vertragsärzte, die einen Sitz einbringen, sind häufig auch Gesellschafter der MVZ-GmbH und tragen unternehmerische Mitverantwortung.

Die Vergütung im MVZ ist meist leistungsabhängig oder besteht aus einem Festgehalt plus leistungsbezogenen Komponenten. Bei der Gesellschafterbeteiligung kommt neben dem Gehalt ein Gewinnanteil hinzu. Die Ausgestaltung dieser Modelle variiert stark und muss sorgfältig verhandelt werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Klärung der Aufklärungspflichten im MVZ-Kontext. Wenn mehrere Ärzte einen Patienten behandeln, muss klar sein, wer für welche Aufklärung verantwortlich ist. Lücken in der Aufklärungsdokumentation sind ein häufiger Haftungsgrund.

Schritt für Schritt: Niederlassungsplanung im MVZ

Schritt 1: MVZ-Struktur rechtlich prüfen lassen. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht mit der Prüfung des Gesellschaftsvertrags und Ihres Anstellungs- oder Kooperationsvertrags.

Schritt 2: Finanzielle Beteiligung bewerten. Wenn Sie einen Kassenarztsitz einbringen, hat dieser einen Wert. Klären Sie, wie dieser Wert vergütet wird und was bei einem späteren Austritt gilt.

Schritt 3: Exit-Regelungen festlegen. Was passiert, wenn Sie das MVZ verlassen wollen oder müssen? Ist ein Rückkauf des Sitzes möglich? Zu welchem Preis?

Schritt 4: Versicherungsschutz anpassen. Klären Sie, ob das MVZ eine kollektive Berufshaftpflicht hält und ob diese ausreichend ist, oder ob eine eigene Police sinnvoll ist.

Schritt 5: Altersvorsorge eigenverantwortlich planen. Im MVZ besteht weiterhin Versorgungswerks-Mitgliedschaft. Darüber hinaus sollten Ärzte im MVZ ergänzend privat vorsorgen, da das Versorgungswerk allein oft nicht ausreicht.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein verbreiteter Fehler ist die Unterschätzung der Langzeitbindung durch eine MVZ-Beteiligung. Gesellschaftsverträge enthalten häufig lange Halte- und Sperrfristen sowie nicht günstige Exit-Klauseln, die einen Ausstieg schwierig machen.

Ärzteversichert berät Ärzte, die in ein MVZ eintreten möchten, zu allen Fragen des Versicherungsschutzes und der Altersvorsorge und hilft, die Absicherung an die neue Beschäftigungsform anzupassen.

Fazit

Ein MVZ-Eintritt bietet viele Chancen, erfordert aber eine sorgfältige vertragliche und versicherungsrechtliche Vorbereitung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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