Ärzte, die in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätig sind, haben je nach Anstellungsverhältnis eine andere Ausgangslage für die Ruhestandsplanung als Praxisinhaber oder Klinikärzte. Die Kombination aus Versorgungswerk, betrieblicher Altersvorsorge und privater Eigenvorsorge ermöglicht eine solide Ruhestandsabsicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • MVZ-Ärzte als Angestellte sind Mitglied im Versorgungswerk, nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Gesellschafter-Ärzte eines MVZ haben zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten über die Gesellschaft
  • Eine frühzeitige Ruhestandsplanung verhindert Versorgungslücken in der Rentnerphase

Grundlagen: Ruhestandsversorgung für MVZ-Ärzte

Ärzte in einem MVZ können sowohl angestellt als auch als Gesellschafter tätig sein. Als angestellte Ärzte zahlen sie Beiträge in das ärztliche Versorgungswerk ihrer Ärztekammer ein. Das Versorgungswerk bildet die Grundlage der Altersversorgung und bietet Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente.

Als Gesellschafter eines MVZ bestehen darüber hinaus Möglichkeiten, Teile des Unternehmensgewinns in Altersvorsorgeprodukte zu investieren. Eine Holding-Struktur kann steuerlich optimierte Kapitalanlagen ermöglichen. Gleichzeitig besteht beim Ausscheiden aus dem MVZ die Möglichkeit eines Anteilsverkaufs, der als einmalige Kapitalleistung die Altersvorsorge stärkt.

Ein besonderes Thema für MVZ-Ärzte ist die Exit-Planung: Wer frühzeitig festlegt, wie und wann er aus dem MVZ ausscheidet, kann den Übergang in den Ruhestand strukturiert gestalten. Der Gesellschaftsvertrag sollte klare Regelungen zur Anteilsbewertung und Auszahlung enthalten.

Schritt für Schritt: Ruhestandsplanung für MVZ-Ärzte

Schritt 1: Versorgungswerks-Anspruch ermitteln. Fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft beim Versorgungswerk an und berechnen Sie die Versorgungslücke zu Ihrem Zieleinkommen im Ruhestand.

Schritt 2: MVZ-Gesellschaftsvertrag auf Exit-Regelungen prüfen. Lassen Sie den Gesellschaftsvertrag von einem Fachanwalt für Medizinrecht auf Klauseln zu Anteilsübergang, Bewertungsverfahren und Auszahlungsmodalitäten prüfen.

Schritt 3: Betriebliche Altersvorsorge über das MVZ nutzen. Prüfen Sie, ob das MVZ als Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge anbietet und nutzen Sie steuerlich vorteilhafte Entgeltumwandlung.

Schritt 4: Private Ergänzungsvorsorge aufbauen. Ergänzen Sie Versorgungswerk und bAV durch private Anlageprodukte: ETF-Depot, Rürup-Rente oder fondsgebundene Rentenversicherung je nach persönlicher Situation.

Schritt 5: Übergabeplanung im MVZ frühzeitig angehen. Klären Sie rechtzeitig, wie Ihre Gesellschaftsanteile beim Ruhestandseintritt übertragen oder verkauft werden, und bereiten Sie die Nachfolge im MVZ vor.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler bei MVZ-Ärzten ist das Vertrauen auf den Anteilsverkauf als alleinige Altersvorsorge. Der Verkaufserlös hängt von der wirtschaftlichen Situation des MVZ ab und ist unsicher. Wer keine parallele Vorsorge aufbaut, riskiert im Ruhestand finanzielle Engpässe.

Ärzteversichert analysiert gemeinsam mit MVZ-Ärzten die Ruhestandssituation aus allen Blickwinkeln. Von den Versorgungswerks-Ansprüchen über die Exit-Planung bis zur privaten Eigenvorsorge entwickeln wir ein integriertes Konzept für die finanzielle Sicherheit im Alter.

Fazit

Eine vorausschauende Ruhestandsplanung sichert MVZ-Ärzte unabhängig vom künftigen Praxiswert finanziell ab. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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