Niedergelassene Ärzte müssen ihre Ruhestandsplanung selbst in die Hand nehmen. Ohne Arbeitgeber, der betriebliche Altersvorsorge organisiert, hängt die finanzielle Absicherung im Alter allein von der eigenen Vorsorge und dem Erlös aus dem Praxisverkauf ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Versorgungswerk bildet die Basis, deckt aber bei langen Niederlassungsphasen mit hohen Einkommen nicht alles ab
  • Der Praxisverkaufserlös sollte als Ergänzung geplant werden, nicht als Hauptsäule der Altersvorsorge
  • Steuerlich begünstigte Produkte wie die Rürup-Rente sind für niedergelassene Ärzte besonders attraktiv

Grundlagen: Altersversorgung für niedergelassene Ärzte

Niedergelassene Ärzte sind Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk ihrer Kammer und zahlen monatliche Beiträge auf Basis ihres beitragspflichtigen Einkommens. Das Versorgungswerk bietet Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente. Da die Beiträge an das Einkommen geknüpft sind und Versorgungswerke Beitragsobergrenzen kennen, fließt ein erheblicher Teil hoher Praxiseinkommen nicht in die Pflichtvorsorge.

Ein zentrales Element der Ruhestandsplanung für niedergelassene Ärzte ist die Praxisabgabe. Der Verkaufserlös kann eine erhebliche Einmalzahlung darstellen, die in der Ruhestandsplanung berücksichtigt werden sollte. Gleichzeitig ist der Erlös unsicher und von der wirtschaftlichen Entwicklung der Praxis und dem Markt für Praxisübernahmen abhängig. Wer sich allein auf den Praxisverkauf verlässt, geht ein Klumpenrisiko ein.

Steuerlich optimierte Vorsorge ist für niedergelassene Ärzte besonders lohnend: Die Rürup-Rente ermöglicht Beitragsabzüge von bis zu 27.566 Euro pro Jahr (2025) als Sonderausgaben, was bei hohen Grenzsteuersätzen erhebliche Steuerersparnisse bedeutet. Ein ETF-Depot und Immobilienanlagen ergänzen das Portfolio.

Schritt für Schritt: Ruhestandsplanung für Niedergelassene umsetzen

Schritt 1: Versorgungswerks-Prognose einholen. Fordern Sie beim Versorgungswerk eine Rentenprognose auf Basis Ihrer bisherigen und zukünftigen Beiträge an.

Schritt 2: Versorgungslücke berechnen. Vergleichen Sie die prognostizierte Versorgungswerks-Rente mit Ihrem Zieleinkommen im Ruhestand. Die Differenz muss durch private Vorsorge gedeckt werden.

Schritt 3: Rürup-Beitrag optimieren. Prüfen Sie, ob Sie den steuerlich maximal abzugsfähigen Rürup-Beitrag ausschöpfen, und passen Sie Ihren Vertrag gegebenenfalls an.

Schritt 4: Praxisabgabe vorbereiten. Beginnen Sie mindestens fünf Jahre vor dem geplanten Ruhestandseintritt mit der Nachfolgeplanung. Ermitteln Sie den Praxiswert durch einen unabhängigen Gutachter.

Schritt 5: Investmentdepot als flexible Ergänzung aufbauen. Ein langfristiges ETF-Depot bietet Flexibilität und Liquidität, die andere Vorsorgeprodukte nicht bieten.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist das Unterschätzen der Zeit zwischen Praxisabgabe und tatsächlichem Ruhestandsbeginn. Wer seine Praxis mit 63 Jahren abgibt, aber erst mit 67 Rentenansprüche aus dem Versorgungswerk hat, braucht für vier Jahre eine Überbrückungsfinanzierung.

Ärzteversichert begleitet niedergelassene Ärzte bei der ganzheitlichen Ruhestandsplanung. Wir koordinieren Versorgungswerk, Vorsorgeprodukte und Praxisabgabeplanung und stellen sicher, dass im Ruhestand keine Versorgungslücken entstehen.

Fazit

Eine frühzeitige und strukturierte Ruhestandsplanung sichert niedergelassene Ärzte unabhängig von der Praxisentwicklung finanziell ab. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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