Die digitale Volumentomographie (DVT) ist eine der bedeutendsten technischen Innovationen in der Zahnmedizin. Für Zahnärzte, die in diese Technologie investieren wollen, sind zahlreiche rechtliche, strahlenschutztechnische und finanzielle Aspekte zu beachten.
Grundlagen
Das DVT-Gerät erstellt dreidimensionale Röntgenaufnahmen im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich. Für den Einsatz gilt:
- Strahlenschutzrecht: Die Nutzung von DVT-Geräten unterliegt dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung. Vor Inbetriebnahme ist eine Genehmigung durch die zuständige Behörde erforderlich.
- Sachkundenachweis: Zahnärzte benötigen einen spezifischen Sachkundekurs für die DVT-Anwendung.
- Abrechnung: DVT-Aufnahmen sind nach GOZ-Position 0020 oder über privatärztliche Vereinbarungen abrechenbar. GKV-Erstattung ist auf bestimmte Indikationen begrenzt.
- Haftungsaspekte: Die Indikationsstellung für DVT-Aufnahmen muss sorgfältig dokumentiert werden. Unnötige Strahlenexposition ist zu vermeiden.
Schritt-für-Schritt-Vorgehen
Schritt 1: Bedarfsanalyse durchführen
Ermitteln Sie, für welche Indikationen in Ihrer Praxis ein DVT-Gerät sinnvoll ist: Implantologie, Chirurgie, Kieferorthopädie oder Endodontie.
Schritt 2: Genehmigung beantragen
Beantragen Sie bei der zuständigen Strahlenschutzbehörde die Genehmigung für den Betrieb. Planen Sie mehrere Wochen Vorlaufzeit ein.
Schritt 3: Sachkunde erwerben
Belegen Sie den erforderlichen Sachkundekurs. Alle DVT-nutzenden Mitarbeiter müssen eingewiesen werden.
Schritt 4: Gerät und Anbieter auswählen
Vergleichen Sie Geräte verschiedener Hersteller hinsichtlich Bildqualität, Strahlendosis und Servicekonditionen.
Schritt 5: Finanzierung planen
DVT-Geräte kosten in der Regel 50.000 bis 150.000 Euro. Prüfen Sie Leasing, Darlehen und mögliche Förderungen.
Schritt 6: Abrechnungsstruktur aufbauen
Informieren Sie sich über die aktuellen Abrechnungsmöglichkeiten nach GOZ und legen Sie Ihre Privatliquidation fest.
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Genehmigung nicht rechtzeitig beantragt
Ohne Genehmigung darf das Gerät nicht betrieben werden. Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein.
Fehler 2: Zu breite Indikationsstellung
Übertriebene DVT-Nutzung ohne klare Indikation erhöht Haftungsrisiken und kann berufsrechtliche Konsequenzen haben.
Fehler 3: Wartungsverträge vernachlässigt
DVT-Geräte müssen regelmäßig gewartet und kalibriert werden. Schließen Sie einen umfassenden Servicevertrag ab.
Fazit
DVT-Geräte sind eine wertvolle Investition für spezialisierte Zahnarztpraxen. Die rechtlichen und finanziellen Aspekte müssen sorgfältig geplant werden. Das Team von Ärzteversichert berät Sie zu Gerätehaftpflicht und Praxisversicherungen.
Quellen:
- Bundesamt für Strahlenschutz: Digitale Volumentomographie
- Bundeszahnärztekammer: DVT-Anwendung und Strahlenschutz
- KZBV: Abrechnung zahnärztlicher Leistungen
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