Honorar-Factoring ist für niedergelassene Ärzte ein effektives Instrument zur Liquiditätssicherung und zur Optimierung der Praxisfinanzierung. Dieser Vertiefungsteil gibt einen umfassenden Überblick über Funktionsweise, Vorteile und Risiken des Honorar-Factorings für Ärzte.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Honorar-Factoring verkauft die Praxis ihre offenen Forderungen an eine Factoringgesellschaft und erhält sofort einen Großteil des Rechnungsbetrags
- Die Liquidität der Praxis wird verbessert, da nicht auf KV-Quartalszahlungen oder GOÄ-Zahlungen gewartet werden muss
- Kosten und Risiken des Factorings müssen gegen den Liquiditätsvorteil abgewogen werden
Grundlagen: Honorar-Factoring für Arztpraxen
Honorar-Factoring bezeichnet den Verkauf offener Honorarforderungen (aus GOÄ-Rechnungen, Selbstzahlerleistungen oder KV-Abschlagszahlungen) an ein spezialisiertes Factoringunternehmen. Das Factoringunternehmen zahlt in der Regel sofort 80 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrags aus, den Rest (abzüglich Gebühren) nach Zahlungseingang durch den Patienten oder die Krankenkasse.
Für niedergelassene Ärzte ist Factoring besonders in der Gründungsphase attraktiv, wenn die Liquiditätsbasis noch gering ist. Auch bei einem hohen Anteil von Privatpatienten, deren Rechnungen häufig erst nach 30 bis 90 Tagen beglichen werden, verbessert Factoring die Liquidität erheblich.
Schritt für Schritt: Honorar-Factoring implementieren
Im ersten Schritt werden die eigene Forderungsstruktur und der durchschnittliche Zahlungseinzug analysiert. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis Privatrechnungen beglichen werden? Welche Forderungen sind regelmäßig uneinbringlich? Diese Analyse zeigt, ob Factoring wirtschaftlich sinnvoll ist.
Im zweiten Schritt werden Angebote von Factoringunternehmen eingeholt und die Konditionen verglichen. Entscheidende Faktoren sind die Factoringgebühr (in der Regel 1 bis 3 Prozent des Forderungsbetrags), die Auszahlungsquote (wie viel wird sofort ausgezahlt?), und ob echtes Factoring (Delkredere-Risiko beim Factoringunternehmen) oder unechtes Factoring angeboten wird.
Im dritten Schritt wird der Factoringvertrag abgeschlossen und in die Praxisabläufe integriert. Die Praxissoftware muss in der Lage sein, Rechnungsdaten automatisch an die Factoringgesellschaft zu übermitteln.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein häufiger Fehler ist die mangelnde Aufklärung der Patienten über das Factoringverfahren. Patienten müssen informiert werden, dass ihre Rechnungen an eine Drittgesellschaft übertragen wurden, und müssen dieser Übertragung in der Regel zustimmen. Fehlende Einwilligungen können das Factoring unwirksam machen und zu Datenschutzproblemen führen.
Ärzteversichert berät Arztpraxen zu allen Aspekten der Praxisfinanzierung und kann auf Wunsch geeignete Factoringanbieter aus dem Netzwerk spezialisierter Dienstleister empfehlen.
Fazit
Honorar-Factoring ist ein nützliches Finanzierungsinstrument für Arztpraxen, das Liquiditätsengpässe wirksam überbrückt und den unternehmerischen Handlungsspielraum erhöht. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Privatliquidation und Abrechnung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisfinanzierung
- BaFin – Factoring und Finanzdienstleistungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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