Die zahnärztliche Abrechnung nach BEMA ist für Kassenzahnärzte ein komplexes Regelwerk, das präzise Kenntnis der Gebührenordnung und der Abrechnungsvoraussetzungen erfordert. Fehler in der BEMA-Abrechnung können zu Regressen und Honorarrückforderungen führen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der BEMA (Bewertungsmaßstab Zahnärzte) regelt die Abrechnung kassenzahnärztlicher Leistungen
- Jede BEMA-Position hat spezifische Leistungsvoraussetzungen, die bei der Abrechnung erfüllt sein müssen
- Regelmäßige Fortbildungen zur Abrechnungssystematik und die Nutzung von Praxissoftware mit integrierter Plausibilitätsprüfung reduzieren Abrechnungsfehler
Grundlagen: BEMA-Abrechnung für Kassenzahnärzte
Der BEMA ist das zentrale Vergütungsinstrument der kassenzahnärztlichen Versorgung in Deutschland. Er enthält Leistungspositionen für konservierende und chirurgische Zahnheilkunde, Parodontologie, Prothetik und Kieferorthopädie. Jede Position ist mit einem Punktwert bewertet, der mit dem gültigen Punktwert der KZV multipliziert den Honorarbetrag ergibt.
Die korrekte Abrechnung setzt voraus, dass alle Leistungsvoraussetzungen der jeweiligen BEMA-Position erfüllt sind. Dazu gehören Dokumentationsanforderungen, Genehmigungspflichten (etwa bei Prothetik und Kieferorthopädie) und die Einhaltung von Behandlungszyklen und Zeitintervallen.
Schritt für Schritt: BEMA-Abrechnung optimieren
Im ersten Schritt werden die häufig genutzten BEMA-Positionen in der Praxis auf vollständige Leistungsvoraussetzungen überprüft. Ist die Dokumentation ausreichend? Werden alle abrechnungsrelevanten Befunde erfasst? Eine interne Praxisrevision der Abrechnung deckt Schwachstellen auf.
Im zweiten Schritt wird die Praxissoftware auf aktuelle BEMA-Versionen und Plausibilitätsprüfungen geprüft. Gute Praxissoftware warnt automatisch bei fehlenden Voraussetzungen oder unzulässigen Kombinationen von Abrechnungspositionen.
Im dritten Schritt werden Abrechnungsfortbildungen genutzt. Kassenzahnärztliche Vereinigungen bieten regelmäßig Abrechnungsseminare an, in denen aktuelle Änderungen und häufige Fehler besprochen werden. Die Teilnahme schützt vor kostspieligen Abrechnungsfehlern.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung von Leistungen ohne vollständige Erfüllung der Dokumentationsvoraussetzungen. Bei Prüfungen durch die KZV fehlen dann die Nachweise für erbrachte Leistungen. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Beantragung von Genehmigungen vor Beginn genehmigungspflichtiger Behandlungen.
Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, auch die Berufshaftpflichtversicherung auf Abrechnungsrisiken zu prüfen. Falsche Abrechnungen können bei Vorsatzverdacht strafrechtliche Konsequenzen haben, die nicht durch Versicherungen gedeckt sind, aber bei Fahrlässigkeit mögliche Rückforderungsrisiken betreffen können.
Fazit
Eine sorgfältige BEMA-Abrechnung schützt Kassenzahnärzte vor Honorarrückforderungen und bildet die wirtschaftliche Basis einer gesunden Zahnarztpraxis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – BEMA und Abrechnung
- Bundesgesundheitsministerium – Zahnärztliche Versorgung
- GDV – Berufshaftpflicht für Zahnärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →