Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) befinden sich in einer besonderen Situation: Sie sind angestellt, oft aber gleichzeitig Mitgesellschafter und tragen unternehmerische Mitverantwortung. Diese Kombination stellt besondere Anforderungen an Vorsorge und Absicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • MVZ-Ärzte sind angestellt und unterliegen damit anderen Versicherungspflichten als Niedergelassene
  • Die Berufshaftpflicht des MVZ-Trägers muss alle angestellten Ärzte vollständig abdecken
  • Eigene BU-Absicherung und ergänzende Altersvorsorge sind trotz Anstellung unverzichtbar

Grundlagen: Vorsorge für angestellte Ärzte im MVZ

Ärzte, die im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses im MVZ tätig sind, genießen grundsätzlich den Schutz des Arbeitsrechts, sind durch die BGW unfallversichert und profitieren von der Berufshaftpflichtversicherung des MVZ-Trägers. Dennoch weist diese Absicherung Lücken auf: Gutachtertätigkeiten außerhalb des MVZ, Nebentätigkeiten oder Belegarztleistungen sind in der Regel nicht durch die MVZ-Haftpflicht gedeckt und erfordern eine eigene Police.

Die Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk gilt auch für angestellte MVZ-Ärzte als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ob ein Arzt im MVZ Mitglied des Versorgungswerks oder der GRV ist, hängt von der jeweiligen Landesärztekammer und einer möglichen Befreiung ab. Eine frühzeitige Klärung dieser Frage ist wichtig, da sie langfristige Auswirkungen auf die Altersversorgung hat.

Schritt für Schritt: Absicherung für MVZ-Ärzte strukturieren

Im ersten Schritt wird die Berufshaftpflicht des MVZ-Trägers geprüft: Sind alle angestellten Ärzte namentlich oder durch eine Auffangklausel mitversichert? Welche Deckungssummen gelten? Besteht Schutz für Fehler bei der Delegation an nichtärztliches Personal? Diese Fragen sollten vor Dienstbeginn schriftlich geklärt sein.

Im zweiten Schritt wird die eigene BU-Absicherung auf das aktuelle Einkommensniveau angepasst. Angestellte MVZ-Ärzte haben häufig aus der Assistenzarztzeit stammende BU-Verträge mit zu niedrigen Rentenbeträgen, die nicht mehr zum aktuellen Facharzteinkommen passen. Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht die Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Im dritten Schritt wird die ergänzende Altersvorsorge geplant. Neben dem Versorgungswerk bieten Rürup-Rente und ETF-Sparpläne effiziente Möglichkeiten zur Ergänzung der Versorgungswerksrente und zur Schließung von Versorgungslücken.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist das Vertrauen auf eine vollständige Absicherung durch den MVZ-Träger. In der Praxis haben Betriebshaftpflichtversicherungen von MVZ häufig Ausschlüsse oder Sublimits, die erst im Schadensfall auffallen. Ein weiterer Fehler ist die Vernachlässigung der eigenen BU-Absicherung, weil das Gefühl besteht, als Angestellter gut abgesichert zu sein.

Ärzteversichert analysiert den Versicherungsschutz von MVZ-Ärzten vollständig und deckt sowohl die Lücken in der Trägerversicherung als auch den persönlichen Absicherungsbedarf auf. Als spezialisierter Makler kennen wir die typischen Schwachstellen in MVZ-Strukturen und schließen diese gezielt.

Fazit

MVZ-Ärzte genießen viele Vorteile der Anstellung, müssen aber eigenverantwortlich sicherstellen, dass Haftung, Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge vollständig abgedeckt sind. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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