Praxisinhaber tragen eine doppelte Verantwortung: Sie müssen sich selbst und ihre Familie absichern und gleichzeitig den Fortbestand der Praxis im Ernstfall sichern. Eine lückenlose Vorsorge- und Absicherungsstrategie schützt vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall und Tod.
Das Wichtigste in Kürze
- Praxisinhaber benötigen sowohl persönliche als auch betriebliche Absicherung
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste Einzelabsicherung für niedergelassene Ärzte
- Praxisfortführungs- und Praxisausfallversicherungen sichern den Betrieb auch bei längerer Abwesenheit
Grundlagen: Absicherungsbedarfe für Praxisinhaber
Niedergelassene Ärzte sind in der Regel Mitglieder im ärztlichen Versorgungswerk des jeweiligen Bundeslandes und damit gesetzlich rentenversichert. Allerdings reicht die Versorgungswerksrente allein meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Zusätzliche private Altersvorsorge ist daher für fast alle Praxisinhaber sinnvoll.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist existenziell: Fällt ein Arzt durch Krankheit oder Unfall aus, laufen die Praxiskosten weiter, während das Einkommen wegbricht. Eine BU-Versicherung mit ausreichend hoher Monatsrente, üblicherweise mindestens 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens, schützt vor diesem Szenario. Für Praxisinhaber ist die Absicherung besonders komplex, weil die BU-Leistung auch die laufenden Praxiskosten berücksichtigen muss.
Neben der persönlichen Absicherung brauchen Praxisinhaber betriebliche Versicherungen. Die Praxisausfallversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn, wenn die Praxis aufgrund von Krankheit, Unfall oder Schäden am Inventar nicht betrieben werden kann. Die Berufshaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern.
Schritt für Schritt: Absicherungsstrategie aufbauen
Schritt 1: Absicherungslücken analysieren. Erstellen Sie eine Bestandsaufnahme aller vorhandenen Versicherungen und vergleichen Sie diese mit dem tatsächlichen Absicherungsbedarf.
Schritt 2: BU-Versicherung prüfen oder abschließen. Achten Sie auf arztspezifische Klauseln, insbesondere auf den Verzicht der Verweisung auf andere Berufe und auf eine ausreichend hohe Monatsrente.
Schritt 3: Praxisausfallversicherung kalkulieren. Berechnen Sie auf Basis Ihres Jahresgewinns und der laufenden Praxiskosten die notwendige Tagesleistung und Karenzzeit.
Schritt 4: Vorsorgevollmacht und Testament aktualisieren. Stellen Sie sicher, dass im Ernstfall eine Vertrauensperson die Praxis führen darf und das Erbe klar geregelt ist.
Schritt 5: Regelmäßige Überprüfung. Überprüfen Sie Ihren Absicherungsstand mindestens alle drei Jahre oder bei wesentlichen Veränderungen wie Praxiserweiterung oder Familiengründung.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein typischer Fehler ist die Unterschätzung des Praxisausfall-Risikos. Viele Praxisinhaber glauben, durch eine BU ausreichend abgesichert zu sein, vergessen dabei aber, dass die BU-Rente nur das persönliche Einkommen ersetzt, nicht die laufenden Betriebskosten.
Ärzteversichert analysiert den Absicherungsbedarf von Praxisinhabern ganzheitlich und erstellt individuelle Absicherungskonzepte, die persönliche und betriebliche Risiken gleichermaßen berücksichtigen. Eine fachkundige Beratung verhindert teure Doppelversicherungen und gefährliche Lücken.
Fazit
Nur wer persönliche und betriebliche Risiken gemeinsam betrachtet, erreicht eine wirklich lückenlose Absicherung als Praxisinhaber. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerk
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- GKV-Spitzenverband – Beitragssätze
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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