Praxisinhaber tragen als Arbeitgeber Verantwortung für die soziale Absicherung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von der Pflichtversicherung über betriebliche Altersvorsorge bis zur Absicherung von Berufsrisiken: Ein vollständiges Absicherungskonzept bindet Mitarbeiter langfristig und erfüllt gesetzliche Pflichten.
Das Wichtigste in Kürze
- Sozialversicherungsbeiträge für MFA und Pflegepersonal sind Arbeitgeberpflicht
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung
- Gruppenunfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsangebote stärken die Arbeitgeberattraktivität
Grundlagen: Pflicht und freiwillige Mitarbeiterabsicherung
Als Arbeitgeber ist der Praxisinhaber verpflichtet, Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anzumelden und Arbeitgeberanteile abzuführen. Bei geringfügig Beschäftigten gelten eigene Regelungen zur Pauschalabgabe. Die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft ist ebenfalls Pflicht und deckt Arbeits- und Wegeunfälle ab.
Über die gesetzlichen Pflichten hinaus können Praxisinhaber ihren Mitarbeitern freiwillige Zusatzleistungen anbieten. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist steuerlich gefördert: Mitarbeiterbeiträge können in Entgeltumwandlung steuerfrei geleistet werden, und Arbeitgeberanteile sind als Betriebsausgaben abziehbar. Seit 2022 gilt zudem ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei Entgeltumwandlung.
Gruppenunfallversicherungen, Krankenzusatzversicherungen oder Direktversicherungen zur Berufsunfähigkeit sind weitere Möglichkeiten, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Angesichts des Fachkräftemangels in medizinischen Assistenzberufen kann ein gutes Sozialleistungspaket den Ausschlag bei der Mitarbeitergewinnung geben.
Schritt für Schritt: Mitarbeiterabsicherung aufbauen
Schritt 1: Pflichtbeiträge korrekt abführen. Stellen Sie sicher, dass alle Sozialversicherungsbeiträge und Berufsgenossenschaftsbeiträge vollständig und fristgerecht abgeführt werden. Fehler in diesem Bereich können Bußgelder und Nachzahlungen auslösen.
Schritt 2: Betriebliche Altersvorsorge einrichten. Informieren Sie Mitarbeiter über die Möglichkeit der Entgeltumwandlung und richten Sie einen Rahmenvertrag mit einem Versicherer ein. Der Arbeitgeberzuschuss sollte kommuniziert werden.
Schritt 3: Gruppenunfallversicherung prüfen. Eine Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als Einzelpolicen und kann als Arbeitgeberleistung attraktiv kommuniziert werden.
Schritt 4: Mitarbeiter regelmäßig informieren. Führen Sie jährliche Gespräche über Sozialleistungen und machen Sie das Absicherungspaket zu einem sichtbaren Teil des Arbeitgeberangebots.
Schritt 5: Dokumentation der Arbeitgeberleistungen pflegen. Halten Sie alle angebotenen Leistungen in einem internen Dokument fest und aktualisieren Sie dieses bei Änderungen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein häufiger Fehler ist das Versäumen der gesetzlichen Arbeitgeberpflicht bei der betrieblichen Altersvorsorge: Seit 2019 besteht ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung. Wer keinen geeigneten Durchführungsweg anbietet, kann in Haftung geraten.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber bei der Einrichtung von bAV-Rahmenverträgen und Gruppenversicherungen für Praxispersonal. Wir analysieren den gesetzlichen Bedarf und die Möglichkeiten für freiwillige Zusatzleistungen, die zu Ihrer Praxisgröße und Ihrem Budget passen.
Fazit
Ein gutes Mitarbeiterabsicherungspaket ist Arbeitgeberpflicht und Wettbewerbsvorteil zugleich. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Betriebliche Altersvorsorge
- GKV-Spitzenverband – Sozialversicherung
- GDV – Betriebliche Altersvorsorge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →