Die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums eröffnet Ärzten die Möglichkeit, Versorgung fachübergreifend zu organisieren und von wirtschaftlichen Synergien zu profitieren. Das Vorhaben ist komplex und erfordert rechtliche, finanzielle und organisatorische Sorgfalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GmbH ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für ein MVZ
  • Zulassungsberechtigt sind nach § 95 SGB V Vertragsärzte, Krankenhäuser und gemeinnützige Träger
  • Eine solide Finanzierungsplanung ist Voraussetzung für eine tragfähige MVZ-Gründung

Grundlagen: Rechtlicher Rahmen der MVZ-Gründung

Ein MVZ nach § 95 SGB V ist eine Einrichtung, in der Ärzte verschiedener Fachrichtungen gemeinsam ambulante Versorgung anbieten. Mindestvoraussetzung ist die Tätigkeit von mindestens zwei Ärzten in mindestens zwei verschiedenen Fachrichtungen. Die Zulassung erteilt der Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

Die gebräuchlichste Rechtsform ist die GmbH, die eine klare Haftungsbeschränkung bietet und eine strukturierte Gesellschafterordnung ermöglicht. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Alternativ ist unter bestimmten Voraussetzungen die gGmbH oder eine Partnerschaftsgesellschaft möglich. Investorengetragene MVZ sind nach deutschem Recht nicht zulässig, auch wenn es Gestaltungsmodelle gibt, die die Grenzen dieser Regelung ausloten.

Der Gesellschaftsvertrag muss alle wesentlichen Fragen regeln: Gesellschafterrechte und Stimmverhältnisse, Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Wettbewerbsverbote und Regelungen für das Ausscheiden eines Gesellschafters. Unklare oder fehlende Regelungen führen später häufig zu Konflikten, die den MVZ-Betrieb gefährden können.

Schritt für Schritt: MVZ erfolgreich gründen

Schritt 1: Beraterteam zusammenstellen. Engagieren Sie frühzeitig einen Fachanwalt für Medizinrecht, einen auf Gesundheitswesen spezialisierten Steuerberater und wenn nötig einen MVZ-Unternehmensberater.

Schritt 2: Gesellschaftsvertrag erarbeiten. Formulieren Sie alle relevanten Klauseln sorgfältig. Exit-Regelungen und Bewertungsverfahren für Anteile sind besonders wichtig.

Schritt 3: Zulassungsantrag beim Zulassungsausschuss einreichen. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht ein: Gesellschaftsvertrag, Lebensläufe, Nachweise über Vertragsarztsitze.

Schritt 4: Finanzierungsplan erstellen und Kapital sichern. Ermitteln Sie den Kapitalbedarf für Räume, Ausstattung und Anlaufverluste und sichern Sie die Finanzierung vor der Gründung ab.

Schritt 5: Versicherungsschutz aufbauen. Schließen Sie Berufshaftpflicht für alle tätigen Ärzte ab und prüfen Sie kollektive Gruppenversicherungen sowie eine D&O-Versicherung für die Geschäftsführung.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist das Fehlen klarer Exit-Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Wenn ein Gesellschafter unerwartet ausscheidet und keine Bewertungsformel für Anteile vereinbart wurde, können langwierige Streitigkeiten das MVZ in seiner Existenz bedrohen.

Ärzteversichert begleitet MVZ-Gründer beim Aufbau eines umfassenden Versicherungsschutzes. Von der kollektiven Berufshaftpflicht über die Praxisausfallversicherung bis zur D&O für Geschäftsführer: Wir stellen sicher, dass alle Risiken der neuen Einrichtung abgedeckt sind.

Fazit

Eine strukturierte Gründungsplanung legt den Grundstein für ein wirtschaftlich stabiles und rechtlich sicheres MVZ. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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