Die Elternzeit stellt PKV-versicherte Ärzte vor besondere Herausforderungen: Ohne Arbeitgeberzuschuss steigen die monatlichen Eigenkosten erheblich. Mit den richtigen Maßnahmen lässt sich die Beitragsbelastung in dieser Phase deutlich senken.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Elternzeit entfällt der hälftige Arbeitgeberzuschuss zur PKV
  • Ein Tarifwechsel in einen günstigeren Elternzeittarif ist ohne neue Gesundheitsprüfung möglich
  • Das Elterngeld enthält keinen Beitragsanteil zur privaten Krankenversicherung

Grundlagen: PKV-Beiträge in der Elternzeit

In der Elternzeit besteht die PKV-Mitgliedschaft unverändert fort. Der entscheidende Unterschied zur normalen Beschäftigungszeit liegt im Wegfall des Arbeitgeberzuschusses: Im regulären Beschäftigungsverhältnis übernimmt der Arbeitgeber rund die Hälfte des PKV-Beitrags. In der Elternzeit, in der kein Arbeitsentgelt fließt, entfällt dieser Zuschuss vollständig.

Die PKV muss daher aus dem Elterngeld oder aus eigenen Ersparnissen finanziert werden. Das Elterngeld selbst unterliegt keiner Krankenversicherungspflicht und enthält keinen Beitragsanteil zur PKV. Wer nicht vorgesorgt hat, kann in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Es gibt jedoch Möglichkeiten zur Beitragssenkung: Viele Versicherer bieten spezielle Elternzeittarife mit reduzierten Leistungen und niedrigeren Beiträgen an. Außerdem haben PKV-Versicherte nach § 204 VVG das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers ohne erneute Gesundheitsprüfung. In bestimmten Konstellationen ist auch ein Wechsel in die Anwartschaft möglich, die den Versicherungsschutz mit minimalen Beiträgen aufrechterhält.

Schritt für Schritt: PKV-Kosten in der Elternzeit optimieren

Schritt 1: PKV-Versicherer frühzeitig informieren. Informieren Sie Ihren Versicherer mindestens drei Monate vor Beginn der Elternzeit über die geplante Freistellung und fragen Sie nach Optionen zur Beitragssenkung.

Schritt 2: Elternzeittarif prüfen. Lassen Sie sich vom Versicherer alle verfügbaren Tarife für die Elternzeit vorlegen und prüfen Sie, welche Leistungseinschränkungen damit verbunden sind.

Schritt 3: Finanzierungsplan für die Elternzeit erstellen. Berechnen Sie, wie viel PKV-Beitrag monatlich anfällt, und stellen Sie sicher, dass ausreichend Rücklagen oder Elterngeld zur Verfügung stehen.

Schritt 4: Anwartschaft als Option prüfen. Falls das Einkommen vollständig wegfällt, kann ein Wechsel in die Anwartschaft die Beitragsbelastung auf ein Minimum reduzieren. Klären Sie mit dem Versicherer, welche Leistungen dabei erhalten bleiben.

Schritt 5: Rückkehr und Arbeitgeberzuschuss klären. Nach Ende der Elternzeit und Rückkehr in die Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber wieder den vollen Zuschuss. Klären Sie im Voraus, ab welchem Datum dieser wieder geleistet wird.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist das Versäumen der rechtzeitigen Vorbereitung. Wer erst nach der Geburt merkt, dass die PKV-Beiträge nicht mehr aufgebracht werden können, hat kaum Zeit für strukturierte Optimierungsmaßnahmen.

Ärzteversichert berät Ärzte bereits in der Planungsphase vor der Elternzeit zur optimalen PKV-Strategie. Wir prüfen verfügbare Tarife und berechnen konkret, wie hoch die Beiträge in verschiedenen Szenarien ausfallen.

Fazit

Mit frühzeitiger Planung lässt sich die PKV-Belastung in der Elternzeit erheblich reduzieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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