Die Elternzeit stellt PKV-versicherte Ärzte vor besondere Herausforderungen: Ohne Arbeitgeber entfällt der hälftige Beitragszuschuss, während die Versicherung zu vollem Leistungsumfang aufrechterhalten werden muss. Mit der richtigen Strategie lässt sich die finanzielle Belastung deutlich reduzieren.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Elternzeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur PKV von rund 50 Prozent
- Es gibt gesetzliche Mindestbeiträge für Elternzeitphasen ohne Beschäftigung
- Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif für die Dauer der Elternzeit ist möglich
Grundlagen: PKV-Beitragspflicht in der Elternzeit
In der Elternzeit besteht die PKV-Mitgliedschaft fort, da Elternzeit kein Ruhen des Versicherungsvertrags auslöst. Der Unterschied zur Beschäftigungszeit liegt jedoch im Wegfall des Arbeitgeberzuschusses: Normalerweise zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des PKV-Beitrags. Während der Elternzeit, in der keine Arbeit geleistet und kein Gehalt bezogen wird, entfällt dieser Zuschuss.
Für Ärzte in Elternzeit gilt: Die PKV muss aus eigenen Mitteln (Elterngeld oder Ersparnisse) finanziert werden. Das Elterngeld selbst unterliegt nicht der Krankenversicherungspflicht, enthält also keinen Beitragsanteil zur PKV.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Beitragsbelastung zu senken: Der gesetzlich vorgeschriebene Anwartschaftsbeitrag für Personen ohne Einkommen liegt deutlich unter dem regulären Beitrag. Außerdem haben PKV-Versicherte das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers nach § 204 VVG, ohne neue Gesundheitsprüfung.
Schritt für Schritt: PKV-Kosten in der Elternzeit optimieren
Schritt 1: PKV-Versicherer frühzeitig informieren. Teilen Sie dem Versicherer die geplante Elternzeit mindestens drei Monate im Voraus mit und fragen Sie nach Optionen zur Beitragssenkung.
Schritt 2: Tarifwechsel in Elternzeittarif prüfen. Viele Versicherer bieten spezielle Elternzeittarife mit reduziertem Beitrag und reduzierten Leistungen an. Prüfen Sie, ob die verbleibenden Leistungen für die Elternzeitphase ausreichend sind.
Schritt 3: Anwartschaft bei vollständigem Einkommenswegfall nutzen. In bestimmten Fällen kann auf eine Anwartschaft umgestellt werden, die den Versicherungsschutz mit minimalen Beiträgen sichert.
Schritt 4: Kindergeld und Elterngeld bei der Finanzierung berücksichtigen. Planen Sie die Beitragszahlungen in Ihre Elternzeitfinanzierung ein und stellen Sie sicher, dass ausreichend Rücklagen vorhanden sind.
Schritt 5: Arbeitgeberzuschuss bei Rückkehr klären. Nach Elternzeit-Ende und Rückkehr in die Beschäftigung lebt der Arbeitgeberzuschuss wieder auf. Informieren Sie sich, ab wann genau er wieder gezahlt wird.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Rücklage für PKV-Beiträge während der Elternzeit. Wer erst nach der Geburt merkt, dass die monatlichen Beiträge nicht mehr aufgebracht werden können, hat kaum Zeit für eine strukturierte Lösung.
Ärzteversichert berät Ärzte bei der Elternzeitplanung und hilft, die PKV-Situation rechtzeitig zu optimieren. Eine frühzeitige Analyse der verfügbaren Tarifoptionen kann die Kosten während der Elternzeit erheblich senken.
Fazit
Eine vorausschauende Planung der PKV-Beiträge in der Elternzeit verhindert finanzielle Engpässe und sichert den Versicherungsschutz. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Elternzeit und PKV
- Bundesministerium für Familie – Elterngeld
- Gesetze im Internet – VVG § 204
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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