PKV-Beiträge steigen mit zunehmendem Alter und können erhebliche Teile des verfügbaren Einkommens verschlingen. Ein gezielter Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers kann die Beiträge erheblich senken, ohne die Leistungsqualität wesentlich zu beeinträchtigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Wechselrecht nach § 204 VVG ermöglicht einen Tarifwechsel ohne neue Gesundheitsprüfung
- Beim Tarifwechsel bleiben die aufgebauten Alterungsrückstellungen beim Versicherer erhalten
- Ein Anbieterwechsel ist für langjährig Versicherte in der Regel nachteilig
Grundlagen: Tarifwechsel vs. Versichererwechsel
PKV-Versicherte haben nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das Recht, jederzeit in einen anderen Tarif desselben Versicherers zu wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dabei bleiben die im bisherigen Tarif aufgebauten Alterungsrückstellungen vollständig erhalten und werden auf den neuen Tarif angerechnet.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer (Anbieterwechsel) ist dagegen in den meisten Fällen nachteilig: Die Alterungsrückstellungen werden nicht vollständig mitgenommen, und eine neue Gesundheitsprüfung mit möglichen Ausschlüssen oder Beitragszuschlägen ist erforderlich. Wer in jungen Jahren in ein günstiges System gewechselt ist, kann im Alter erhebliche finanzielle Nachteile erleiden.
Beim Tarifwechsel innerhalb des Versicherers gilt: Je ähnlicher die Leistungen des neuen Tarifs zum bisherigen, desto unproblematischer der Wechsel. Tarife mit stark reduzierten Leistungen (z.B. ohne Chefarztbehandlung oder nur mit Mehrbettzimmer) reduzieren den Beitrag deutlich, schränken aber den Versicherungsschutz ein. Für Ärzte als Angehörige der Heilberufe kann dies eine andere Bedeutung haben als für andere Versicherte.
Schritt für Schritt: Tarifwechsel erfolgreich umsetzen
Schritt 1: Aktuelle Beitragssituation analysieren. Ermitteln Sie Ihren aktuellen Monatsbeitrag und vergleichen Sie ihn mit dem Durchschnitt für Ihr Alter und Ihren Gesundheitszustand.
Schritt 2: Alle verfügbaren Tarife beim eigenen Versicherer erfragen. Versicherer sind verpflichtet, auf Anfrage alle verfügbaren Tarife offenzulegen. Fordern Sie eine Übersicht mit Beiträgen und Leistungsmerkmalen an.
Schritt 3: Leistungsvergleich sorgfältig durchführen. Prüfen Sie, welche Leistungen im günstigeren Tarif entfallen und ob diese für Ihre persönliche Situation relevant sind.
Schritt 4: Wechselantrag stellen. Der Antrag auf Tarifwechsel ist schriftlich an den Versicherer zu richten. Bestehen Sie auf schriftliche Bestätigung des Wechsels und der Beitragsanpassung.
Schritt 5: Wechsel jährlich überprüfen. PKV-Beiträge ändern sich durch Anpassungen. Prüfen Sie mindestens alle zwei bis drei Jahre, ob ein erneuter Tarifwechsel sinnvoll ist.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein typischer Fehler ist der Tarifwechsel ohne vollständigen Leistungsvergleich. Wer nur auf den Beitrag schaut und nicht auf die konkret entfallenden Leistungen, kann im Leistungsfall eine unangenehme Überraschung erleben.
Ärzteversichert analysiert die PKV-Situation von Ärzten und gibt eine fundierte Empfehlung, ob und in welchen Tarif ein Wechsel sinnvoll ist. Wir kennen die Tarife der großen Versicherer und können Beitrag und Leistung objektiv gegenüberstellen.
Fazit
Ein strategisch durchgeführter Tarifwechsel kann die PKV-Beitragsbelastung erheblich senken, ohne den Kernschutz zu gefährden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Tarifwechsel
- Gesetze im Internet – VVG § 204
- BaFin – Private Krankenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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