Die Praxisabgabe ist für die meisten niedergelassenen Ärzte die größte finanzielle Transaktion ihres Berufslebens und gleichzeitig die Vorbereitung auf den Ruhestand. Eine strukturierte Planung, eine realistische Bewertung und eine sorgfältige Übergabe sichern den bestmöglichen Erlös und den reibungslosen Übergang.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Praxisabgabe sollte mindestens fünf Jahre vorher geplant werden, um den Wert der Praxis aktiv zu steigern
  • Die Praxisbewertung nach der modifizierten Ertragswertmethode der Bundesärztekammer liefert einen marktgerechten Kaufpreis
  • Die Nachhaftungsversicherung schützt den abgebenden Arzt für Behandlungsfehler, die erst nach der Übergabe geltend gemacht werden

Grundlagen: Praxisabgabe für niedergelassene Ärzte

Die Praxisabgabe umfasst drei Phasen: die mehrjährige Vorbereitungsphase, in der der Praxiswert aktiv gestaltet wird, die eigentliche Transaktion mit Bewertung, Nachfolgersuche und Kaufvertragsverhandlung sowie die Übergabephase, in der der neue Inhaber eingearbeitet wird.

Die Praxisbewertung ist einer der kritischsten Schritte. Die Bundesärztekammer empfiehlt die modifizierte Ertragswertmethode, bei der der ideelle Praxiswert (Goodwill) aus dem bereinigten Jahresüberschuss der letzten drei bis fünf Jahre abgeleitet wird. Der ideelle Wert gilt jedoch nur bedingt, da der Zulassungsausschuss den Nachfolger selbst auswählt und der Patientenstamm nicht garantiert übertragbar ist.

Schritt für Schritt: Praxisabgabe planen und umsetzen

In der Vorbereitungsphase (fünf bis zehn Jahre vor der Abgabe) wird die Praxis aktiv für die Übergabe optimiert: Investitionen in moderne Ausstattung, Ausbau des Patientenstamms und Sicherung von Facharztzulassungen und Sonderleistungsgenehmigungen. Ein überdurchschnittlicher Umsatz in den Jahren vor der Abgabe steigert den erzielbaren Kaufpreis erheblich.

In der Transaktionsphase (ein bis drei Jahre vor der Abgabe) werden die Praxisbewertung durch einen zertifizierten Gutachter durchgeführt, die Nachfolgersuche über KV-Börsen und Ärztekammern eingeleitet und die Kaufvertragsverhandlungen geführt. Die Einbeziehung eines auf Heilberufsrecht spezialisierten Rechtsanwalts ist unerlässlich.

In der Übergabephase (sechs bis zwölf Monate) wird der Nachfolger in den Praxisbetrieb eingeführt. Eine zu kurze Übergabephase führt zu Patientenverlusten und kann sich negativ auf den Kaufpreisanspruch auswirken.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein weit verbreiteter Fehler ist der zu späte Beginn der Planung. Wer erst mit 62 Jahren mit der Abgabeplanung beginnt, hat kaum noch die Möglichkeit, den Praxiswert aktiv zu steigern und riskiert, unter Zeitdruck zu einem ungünstigen Preis verkaufen zu müssen. Ein zweiter häufiger Fehler ist das Vergessen der Nachhaftungsversicherung, die nach der Abgabe Behandlungsfehler absichert, die noch in der Aktivzeit entstanden sind und erst später geltend gemacht werden.

Ärzteversichert begleitet die Praxisabgabe versicherungsseitig vollständig: von der Anpassung der bestehenden Policen an die Übergabephase bis zum Abschluss einer geeigneten Nachhaftungsversicherung nach der Abgabe. So sind abgebende Ärzte auch nach dem letzten Praxistag dauerhaft abgesichert.

Fazit

Eine gut vorbereitete Praxisabgabe sichert den Lebensstandard im Ruhestand und ermöglicht eine geordnete Versorgung der Patienten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →