Die Abgabe einer Arztpraxis ist ein komplexes Projekt, das mehrere Jahre Vorlauf erfordert. Von der Praxisbewertung über die Nachfolgersuche bis zur vertraglichen Regelung: Wer die Abgabe strukturiert angeht, erzielt einen fairen Preis und sichert die Weiterversorgung seiner Patienten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Praxisbewertung sollte von einem spezialisierten Gutachter nach der modifizierten Ertragswertmethode erfolgen
  • Die Nachfolgersuche über die Kassenärztliche Vereinigung ist für vertragsärztliche Sitze oft verpflichtend
  • Steuerliche Gestaltung beim Verkauf kann die Steuerlast erheblich senken

Grundlagen: Was bei der Praxisabgabe zu beachten ist

Die Abgabe einer Vertragsarztpraxis ist an kassenärztliche Voraussetzungen geknüpft. Der Vertragsarztsitz kann nicht frei verkauft werden, sondern nur im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens beim Zulassungsausschuss. Die Kassenärztliche Vereinigung legt dabei fest, ob der Sitz nachbesetzt werden darf, insbesondere in überversorgten Gebieten.

Der Praxiswert setzt sich zusammen aus dem materiellen Wert (Einrichtung, Geräte, Vorräte) und dem immateriellen Wert, dem sogenannten Goodwill. Der Goodwill spiegelt die Patientenbindung, den Standortvorteil und den aufgebauten Ruf der Praxis wider. Er wird typischerweise anhand der zukünftigen Ertragskraft der Praxis berechnet, abgezinst auf den heutigen Wert.

Steuerlich ist der Praxisverkauf ein besonderer Vorgang: Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen (Vollendung des 55. Lebensjahres oder Berufsunfähigkeit) einem begünstigten Steuersatz oder einem Freibetrag unterliegen. Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist unverzichtbar.

Schritt für Schritt: Die Praxisabgabe planen

Schritt 1: Zeitplan festlegen. Beginnen Sie die Planung mindestens drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Abgabedatum. Frühe Planung gibt Spielraum für Optimierungen und verhindert Zeitdruck.

Schritt 2: Praxisbewertung in Auftrag geben. Beauftragen Sie einen auf Arztpraxen spezialisierten Gutachter oder Steuerberater mit der Wertermittlung. Die Kassenärztliche Vereinigung bietet ebenfalls Orientierungswerte.

Schritt 3: Nachfolgersuche starten. Nutzen Sie die Nachfolgebörse der Kassenärztlichen Vereinigung, Berufsverbände und persönliche Netzwerke. Ein guter Nachfolger braucht oft Jahre bis zur Praxisübernahme-Reife.

Schritt 4: Übergabevertrag rechtssicher gestalten. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht mit der Erstellung des Übergabevertrags. Regeln Sie Haftung für vergangene Behandlungen, Patientenüberleitung und Kündigungsfristen für Personal.

Schritt 5: Versicherungen kündigen oder übergeben. Klären Sie, welche Versicherungen enden, welche auf den Nachfolger übergehen und ob eine Nachhaftungsversicherung für zurückliegende Behandlungen notwendig ist.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist die unrealistische Preiserwartung, die auf emotionalen Bindungen an die Praxis basiert statt auf einer objektiven Bewertung. Eine überhöhte Preisvorstellung verzögert die Nachfolge und kann zum Scheitern des Verfahrens führen.

Ärzteversichert unterstützt Praxisabgeber beim Aufbau eines lückenlosen Versicherungsschutzes bis zum letzten Tag der eigenen Tätigkeit sowie beim Abschluss einer Nachhaftungsversicherung, die nach der Abgabe für vergangene Behandlungsrisiken absichert.

Fazit

Eine gut geplante Praxisabgabe sichert einen fairen Erlös und eine nahtlose Patientenversorgung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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