Die Bewertung einer Arztpraxis ist komplexer als die Bewertung anderer Unternehmen, da ärztliche Leistungen persönlich erbracht werden und der Goodwill eng an die Person des Arztes gebunden ist.

Grundlagen

In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Methode zur Praxisbewertung. Üblich sind:

Ertragswertmethode: Bewertet den zukünftigen Gewinn der Praxis. Der Praxiswert ergibt sich aus dem nachhaltig erzielbaren Jahresüberschuss multipliziert mit einem Faktor (meist 1 bis 3, je nach Risikogehalt).

Modifizierte Ertragswertmethode (KBV-Methode): Empfehlungsrahmen der KBV, weit verbreitet bei Vertragsarztpraxen. Berücksichtigt Umsatz, Kosten, Abschreibungen und einen arztspezifischen Risikofaktor.

Substanzwertmethode: Bewertet das materielle Praxisvermögen (Geräte, Einrichtung) zu Zeitwerten. Meist als Untergrenze der Bewertung.

Goodwill: Der immaterielle Mehrwert (Patientenstamm, Lage, Ruf) ist der häufigste Streitpunkt. Für Kassensitze liegt der Goodwill oft im Bereich 50.000 bis 250.000 Euro.

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen

Bereiten Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten drei bis fünf Jahre vor. Zusätzlich: Patientenzahlen, Kassensitz-Typ (Vollzulassung, hältige Zulassung), Lage und Praxisausstattung.

Schritt 2: Bereinigten Gewinn berechnen

Bereinigen Sie den Gewinn um einmalige Sondereffekte und ein angemessenes Arztgehalt (kalkulatorischer Unternehmerlohn). Das ist die Basis für die Ertragswertmethode.

Schritt 3: Substanzwert ermitteln

Listen Sie alle Anlagegüter auf und bewerten Sie deren Zeitwert. Veraltete Geräte haben geringen Substanzwert.

Schritt 4: Multiplikator bestimmen

Der Multiplikator für den bereinigten Jahresgewinn hängt ab von: Fachrichtung, Lage, Kassensitz-Situation, Altersprofil der Patienten, Qualität des Personals und Konkurrenzumfeld.

Schritt 5: Gesamtbewertung und Verhandlungsrahmen

Addieren Sie Ertragswert und Substanzwert und setzen Sie diesen in Relation zu vergleichbaren Transaktionen.

Schritt 6: Unabhängiges Gutachten beauftragen

Bei Kauf oder Verkauf empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen. Das verhindert Überzahlungen und bietet Verhandlungssicherheit.

Häufige Fehler vermeiden

Goodwill zu hoch angesetzt: Der Goodwill ist nur so viel wert, wie ein Nachfolger reallistisch erwirtschaften kann.

Alterstruktur der Patienten ignoriert: Ein Patientenstamm mit vielen älteren, multimorbiden Patienten kann in bestimmten Abrechnungssystemen wertvoll sein, in anderen weniger.

Kassensitz nicht separat bewertet: Der Kassensitz hat einen eigenständigen Marktwert. Trennen Sie ihn im Bewertungsmodell.

Keine Due Diligence beim Kauf: Prüfen Sie vor dem Kauf alle rechtlichen, steuerlichen und betrieblichen Aspekte der Praxis.

Fazit

Eine professionelle Praxisbewertung schützt beide Seiten. Nutzen Sie einen vereidigten Sachverständigen und koordinieren Sie Kauf oder Verkauf eng mit Steuerberater und Versicherungsberatern. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Absicherung im Rahmen der Praxisübergabe.

Quellen:

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