Die Gründung einer eigenen Arztpraxis ist ein bedeutender Karriereschritt, der sorgfältige Vorbereitung in rechtlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht erfordert. Mit dem richtigen Fahrplan gelingt der Start in die Selbständigkeit strukturiert und ohne böse Überraschungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Niederlassung erfordert eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung
- Neben der Zulassung sind Approbation, Kammermitgliedschaft und zahlreiche behördliche Anmeldungen notwendig
- Die Finanzierung, Praxissoftware und Versicherungen sollten vor dem ersten Behandlungstag geklärt sein
Grundlagen: Rechtliche Voraussetzungen der Praxisgründung
Wer als Kassenarzt praktizieren möchte, benötigt eine Zulassung vom Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Voraussetzung ist neben der deutschen Approbation die abgeschlossene Weiterbildung in der angestrebten Fachrichtung sowie ein freier Vertragsarztsitz im gewünschten Planungsbereich. Seit 2019 können bei übervorsorgten Gebieten Zulassungen entzogen oder beschränkt werden.
Neben der kassenärztlichen Zulassung sind weitere behördliche Schritte notwendig: die Anmeldung beim Gewerbeamt (bei ärztlichen Einzelpraxen häufig entbehrlich, da freie Berufe keine Gewerbeanmeldung benötigen), die Registrierung beim Finanzamt als Freiberufler sowie die Meldung bei der zuständigen Ärztekammer. Auch eine BSNR (Betriebsstättennummer) und eine LANR (Lebenslange Arztnummer) müssen beantragt werden.
Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung und Steuerpflicht erheblich. Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder Partnerschaftsgesellschaft haben jeweils eigene Vor- und Nachteile. Für größere Strukturen kommt auch eine GmbH in Betracht, die jedoch besondere berufsrechtliche Anforderungen erfüllen muss.
Schritt für Schritt: Von der Idee zur laufenden Praxis
Schritt 1: Standortanalyse durchführen. Prüfen Sie Demografie, Wettbewerbssituation und Erreichbarkeit des Standorts. Die KV-eigenen Bedarfsplanungsdaten geben Auskunft über offene Sitze.
Schritt 2: Zulassung beantragen. Reichen Sie alle Unterlagen beim Zulassungsausschuss ein und beachten Sie die Fristen: Antragsschluss ist meist der 31. März und 30. September für das jeweils nächste Quartal.
Schritt 3: Praxisräume sichern und einrichten. Prüfen Sie den Mietvertrag auf Laufzeit, Kündigungsfristen und mögliche Umbauklauseln. Planen Sie ausreichend Vorlauf für Umbau und Behördengenehmigungen.
Schritt 4: Personal einstellen. Schreiben Sie Stellen frühzeitig aus und planen Sie eine Einarbeitungsphase vor der Praxiseröffnung.
Schritt 5: Versicherungen und Verträge abschließen. Berufshaftpflicht, Praxisinhaltsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung müssen vor dem ersten Arbeitstag bestehen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Viele Praxisgründer unterschätzen den Zeitbedarf für Zulassungsverfahren und behördliche Anmeldungen. Rechnen Sie mit mindestens sechs bis zwölf Monaten Vorlauf vom Beschluss bis zur Praxiseröffnung.
Ärzteversichert begleitet Praxisgründer bei der Zusammenstellung des richtigen Versicherungspakets, von der Berufshaftpflicht bis zur Praxisunterbrechungsversicherung. Eine frühzeitige Beratung verhindert Deckungslücken, die gerade in der Startphase existenzbedrohend sein können.
Fazit
Eine gründliche Vorbereitung ist der wichtigste Faktor für eine erfolgreiche Praxisgründung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Niederlassung
- Bundesärztekammer – Praxisgründung
- Gesetze im Internet – SGB V Zulassungsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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