Die Videosprechstunde und andere telemedizinische Leistungen sind seit der COVID-19-Pandemie fester Bestandteil der ärztlichen Versorgung. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Telemedizin in Ihrer Praxis einführen.

Grundlagen

Telemedizin umfasst alle Formen der Erbringung medizinischer Leistungen über Distanz, insbesondere:

  • Videosprechstunde (synchron)
  • Telekonsultation zwischen Ärzten
  • Fernmonitoring von Patienten
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Rechtlicher Rahmen:

  • Die Videosprechstunde ist für Vertragsärzte im EBM abrechnungsfähig.
  • Sie muss über einen von der KBV zugelassenen Anbieter erfolgen.
  • Die Plattform muss DSGVO-konform und datenschutzrechtlich abgesichert sein.
  • Bestimmte Leistungen dürfen nur nach persönlichem Erstkontakt telemedizinisch erbracht werden.

Abrechnung im EBM: Es gibt spezifische Ziffern für die Videosprechstunde (z.B. Videobehandlungspauschale, Zuschlag für Videosprechstunden).

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

Schritt 1: Plattform auswählen

Wählen Sie einen von der KBV zugelassenen Videosprechstunden-Anbieter. Prüfen Sie Datenschutzniveau, Benutzerfreundlichkeit und Kosten.

Schritt 2: Technische Voraussetzungen schaffen

Stellen Sie sicher, dass Sie eine stabile Internetverbindung, eine Kamera und ein Mikrofon haben. Auch Patienten brauchen ein entsprechendes Endgerät.

Schritt 3: KV-Antrag stellen

In manchen KV-Bezirken muss die Genehmigung zur Durchführung von Videosprechstunden beantragt werden. Klären Sie das vorab.

Schritt 4: Datenschutz dokumentieren

Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Plattformanbieter ab. Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung.

Schritt 5: Patienten informieren und onboarden

Nicht alle Patienten sind mit Videosprechstunden vertraut. Bieten Sie eine kurze Einführung an und halten Sie eine technische Hotline bereit.

Schritt 6: Abrechnungsmodul in PVS einbinden

Stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnungssoftware die telemedizinischen Ziffern unterstützt.

Häufige Fehler vermeiden

Nicht-zugelassene Plattform verwendet: Die Nutzung nicht zugelassener Videosprechstunden-Plattformen ist nicht KV-abrechnungsfähig.

Datenschutz vernachlässigt: Telemedizin-Plattformen verarbeiten besondere Kategorien personenbezogener Daten. Die Datenschutzanforderungen sind streng.

Kein Fallabgrenzung: Nicht alle medizinischen Situationen eignen sich für Telemedizin. Definieren Sie klare Kriterien, wann eine Videosprechstunde möglich ist.

Technische Probleme nicht vorbereitet: Technische Ausfälle mitten in einem Gespräch sind ungünstig. Halten Sie eine Notfallnummer bereit.

Fazit

Telemedizin ist eine wichtige Ergänzung zur Präsenzversorgung. Wer die technischen und rechtlichen Anforderungen kennt, kann die Videosprechstunde effizient in den Praxisalltag integrieren. Bei IT-Sicherheits- und Haftpflichtfragen steht Ärzteversichert zur Verfügung.

Quellen:

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