Die Videosprechstunde und andere telemedizinische Leistungen sind seit der COVID-19-Pandemie fester Bestandteil der ärztlichen Versorgung. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Telemedizin in Ihrer Praxis einführen.
Grundlagen
Telemedizin umfasst alle Formen der Erbringung medizinischer Leistungen über Distanz, insbesondere:
- Videosprechstunde (synchron)
- Telekonsultation zwischen Ärzten
- Fernmonitoring von Patienten
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Rechtlicher Rahmen:
- Die Videosprechstunde ist für Vertragsärzte im EBM abrechnungsfähig.
- Sie muss über einen von der KBV zugelassenen Anbieter erfolgen.
- Die Plattform muss DSGVO-konform und datenschutzrechtlich abgesichert sein.
- Bestimmte Leistungen dürfen nur nach persönlichem Erstkontakt telemedizinisch erbracht werden.
Abrechnung im EBM: Es gibt spezifische Ziffern für die Videosprechstunde (z.B. Videobehandlungspauschale, Zuschlag für Videosprechstunden).
Schritt-für-Schritt-Vorgehen
Schritt 1: Plattform auswählen
Wählen Sie einen von der KBV zugelassenen Videosprechstunden-Anbieter. Prüfen Sie Datenschutzniveau, Benutzerfreundlichkeit und Kosten.
Schritt 2: Technische Voraussetzungen schaffen
Stellen Sie sicher, dass Sie eine stabile Internetverbindung, eine Kamera und ein Mikrofon haben. Auch Patienten brauchen ein entsprechendes Endgerät.
Schritt 3: KV-Antrag stellen
In manchen KV-Bezirken muss die Genehmigung zur Durchführung von Videosprechstunden beantragt werden. Klären Sie das vorab.
Schritt 4: Datenschutz dokumentieren
Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Plattformanbieter ab. Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung.
Schritt 5: Patienten informieren und onboarden
Nicht alle Patienten sind mit Videosprechstunden vertraut. Bieten Sie eine kurze Einführung an und halten Sie eine technische Hotline bereit.
Schritt 6: Abrechnungsmodul in PVS einbinden
Stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnungssoftware die telemedizinischen Ziffern unterstützt.
Häufige Fehler vermeiden
Nicht-zugelassene Plattform verwendet: Die Nutzung nicht zugelassener Videosprechstunden-Plattformen ist nicht KV-abrechnungsfähig.
Datenschutz vernachlässigt: Telemedizin-Plattformen verarbeiten besondere Kategorien personenbezogener Daten. Die Datenschutzanforderungen sind streng.
Kein Fallabgrenzung: Nicht alle medizinischen Situationen eignen sich für Telemedizin. Definieren Sie klare Kriterien, wann eine Videosprechstunde möglich ist.
Technische Probleme nicht vorbereitet: Technische Ausfälle mitten in einem Gespräch sind ungünstig. Halten Sie eine Notfallnummer bereit.
Fazit
Telemedizin ist eine wichtige Ergänzung zur Präsenzversorgung. Wer die technischen und rechtlichen Anforderungen kennt, kann die Videosprechstunde effizient in den Praxisalltag integrieren. Bei IT-Sicherheits- und Haftpflichtfragen steht Ärzteversichert zur Verfügung.
Quellen:
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