Die private Unfallversicherung ist eine der am häufigsten missverstandenen Versicherungen im ärztlichen Bereich. Viele Ärzte fragen sich, ob sie neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt noch eine Unfallversicherung benötigen. Dieser Leitfaden gibt Antworten.

Grundlagen

Eine private Unfallversicherung zahlt eine Kapitalleistung oder Rente, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft in Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. Die Leistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der sich aus der medizinischen Gliedertaxe ergibt.

Wichtig: Die Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen. Krankheiten, Berufskrankheiten oder verschleißbedingte Einschränkungen sind nicht versichert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet dagegen auch bei Erkrankungen und deckt damit rund 90 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle ab.

Für Ärzte besonders relevante Unfallrisiken:

  • Stich- und Schnittverletzungen mit Infektionsfolge
  • Nadelstichverletzungen mit HIV- oder Hepatitis-Risiko
  • Wegeunfälle zwischen Praxis und Klinik
  • Freizeitunfälle (Sport, Haushalt, Straßenverkehr)

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

Schritt 1: Bestehenden Versicherungsschutz prüfen

Klären Sie zunächst, ob und in welchem Umfang Sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Angestellte Ärzte sind über die Berufsgenossenschaft für Arbeitsunfälle abgesichert, niedergelassene Ärzte häufig nicht oder nur eingeschränkt.

Schritt 2: BU-Schutz als Basis sicherstellen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat für Ärzte klare Priorität, da sie auch bei Erkrankungen leistet. Stellen Sie sicher, dass Ihre BU ausreichend dimensioniert ist, bevor Sie über eine Unfallversicherung nachdenken.

Schritt 3: Sinnvolle Ergänzung prüfen

Eine Unfallversicherung ist sinnvoll als Ergänzung, wenn Sie hohe Freizeitrisiken haben oder wenn Sie im Falle eines schweren Unfalls zusätzliche Kapital- oder Umbaukosten absichern möchten. Auch der Infektionsschutz bei Nadelstichverletzungen kann über spezielle Klauseln eingeschlossen werden.

Schritt 4: Konditionen vergleichen

Achten Sie bei der Auswahl auf: Gliedertaxe (höhere Werte sind besser), Progressionsklausel (erhöht die Leistung bei schwerer Invalidität), Einschluss von Infektionskrankheiten als Berufskrankheit sowie auf den Ausschluss von Eigenverschulden.

Schritt 5: Versicherungssumme berechnen

Als Faustregel gilt eine Invaliditätsgrundsumme von mindestens dem Dreifachen des Jahresbruttoeinkommens. Mit einer Progression von 500 Prozent verdient sich eine höhere Grundsumme bei schweren Unfällen.

Häufige Fehler vermeiden

Unfallversicherung statt BU: Die Unfallversicherung ersetzt keine BU. Wer aus Kostengründen auf die BU verzichtet und nur eine Unfallversicherung abschließt, ist bei Erkrankungen nicht geschützt.

Zu niedrige Versicherungssumme: Viele Standardtarife haben zu geringe Grundsummen. Berücksichtigen Sie Umbaumaßnahmen, Pflegekosten und entgangenes Einkommen bei der Dimensionierung.

Infektionsrisiko nicht mitversichert: Als Arzt sollten Sie darauf achten, dass Infektionskrankheiten explizit eingeschlossen sind. Einige Tarife schließen Infektionen als Unfallfolge aus.

Fehlende Rückmeldung im Leistungsfall: Im Unfallfall müssen Sie den Unfall oft innerhalb kurzer Fristen melden. Informieren Sie sich über die Meldefristen Ihres Vertrags.

Fazit

Eine private Unfallversicherung ist für Ärzte eine sinnvolle Ergänzung, ersetzt aber keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Besonders bei hohen Freizeitrisiken und als Schutz gegen Infektionskrankheiten kann sie Lücken schließen. Lassen Sie sich von den unabhängigen Experten bei Ärzteversichert beraten, welche Kombination für Ihre individuelle Situation passt.

Quellen:

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