Ärzte wissen besser als die meisten Menschen, wie schnell ein Unfall oder eine schwere Erkrankung die eigene Entscheidungsfähigkeit einschränken kann. Dennoch haben viele Mediziner weder eine Vorsorgevollmacht noch ein Testament erstellt. Beides ist jedoch essenziell, um die eigene Praxis, das Vermögen und die Familie im Ernstfall zu schützen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Ernstfall ein Betreuungsgericht, nicht eine Vertrauensperson
- Praxisinhaber brauchen zusätzlich eine Praxisnachfolge-Regelung oder eine Handlungsvollmacht für die Praxisfortführung
- Das Testament sollte steuerliche Freibeträge und Versorgungswerk-Ansprüche berücksichtigen
Grundlagen: Vorsorgevollmacht und Testament im Überblick
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit rechtlich verbindliche Entscheidungen zu treffen. Dies umfasst Gesundheitsfragen (Patientenverfügung), finanzielle Angelegenheiten und die Vertretung gegenüber Behörden. Ohne eine solche Vollmacht muss das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen, was zeitaufwendig ist und häufig nicht dem eigenen Willen entspricht.
Für Praxisinhaber ist die Situation besonders heikel: Der Praxisbetrieb muss auch bei plötzlichem Ausfall des Inhabers weiterlaufen. Hierzu eignet sich eine spezielle Praxisvollmacht, die einem Stellvertreter die Befugnis gibt, das Personal zu führen, Abrechnungen einzureichen und Verträge zu erfüllen. Diese Vollmacht sollte mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt sein.
Das Testament regelt die Erbfolge und ist gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen unverzichtbar. Ärzte haben oft erhebliche Vermögenswerte: Immobilien, Depots, Praxiswert und Versorgungswerkansprüche. Die gesetzliche Erbfolge führt häufig zu unbefriedigenden Ergebnissen, etwa wenn Kinder aus verschiedenen Partnerschaften oder unverheiratete Lebensgefährten betroffen sind.
Schritt für Schritt: Vorsorgedokumente erstellen
Schritt 1: Vertrauensperson benennen. Klären Sie, wer im Ernstfall Ihre Interessen vertreten soll, und sprechen Sie diese Person vorab an.
Schritt 2: Vorsorgevollmacht notariell beurkunden. Für Grundstücksgeschäfte und Bankangelegenheiten ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Allgemeine Vollmachten können auch privatschriftlich erstellt und beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden.
Schritt 3: Patientenverfügung ergänzen. Legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden.
Schritt 4: Testament aufsetzen. Arbeiten Sie mit einem Fachanwalt für Erbrecht zusammen, der die steuerlichen Freibeträge (400.000 Euro pro Kind, 500.000 Euro für Eheleute) und die Besonderheiten des Versorgungswerks berücksichtigt.
Schritt 5: Dokumente regelmäßig aktualisieren. Überprüfen Sie Vollmacht und Testament bei wesentlichen Lebensveränderungen wie Heirat, Scheidung, Praxiskauf oder Geburt eines Kindes.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein typischer Fehler ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ohne Bezug zur Praxis. Wer die Praxisfortführung vergisst, riskiert, dass der Betrieb im Ernstfall eingestellt werden muss, was erhebliche finanzielle Schäden verursacht.
Ärzteversichert empfiehlt, Vorsorgedokumente im Zusammenhang mit dem gesamten Absicherungskonzept zu betrachten. Eine Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt das Testament sinnvoll und stellt sicher, dass die Familie auch kurzfristig liquide bleibt.
Fazit
Vorsorgevollmacht und Testament sind keine Fragen des Alters, sondern der Verantwortung für Familie und Praxis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Patientenverfügung
- Bundesministerium der Justiz – Vorsorgevollmacht
- Gesetze im Internet – Bürgerliches Gesetzbuch Erbrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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