Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärztinnen und Ärzte in Augsburg nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern existenziell wichtig. Fehler in der Patientenversorgung können zu Schadensersatzforderungen führen, die ohne ausreichenden Versicherungsschutz ruinös sein können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die KV Bayerns verlangt den Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt.
  • Deckungssummen und Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Fachgebiet erheblich.
  • Nachmeldefristen und der sogenannte Claims-made-Schutz sind bei der Tarifwahl besonders zu beachten.

Berufshaftpflicht-Beratung für Ärzte in Augsburg

Für Ärztinnen und Ärzte in Augsburg ist die Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. Gemäß der Berufsordnung der Bayerische Landesärztekammer müssen alle approbierten Ärzte, die in Deutschland tätig sind, eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorhalten. Die KV Bayerns prüft dies im Rahmen des Zulassungsverfahrens.

Die notwendige Deckungshöhe hängt stark vom Fachgebiet ab. Für operative Fächer wie Chirurgie oder Gynäkologie werden in der Regel höhere Deckungssummen benötigt als für konservative Fächer. Gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer sollten Mindestdeckungssummen von 3 Millionen Euro pro Schadenfall nicht unterschritten werden.

Besonderes Augenmerk verdienen die Versicherungsbedingungen hinsichtlich Nachhaftung, also dem Schutz für Schäden, die erst nach Vertragsende gemeldet werden, sowie Rückwärtsversicherung für Behandlungen vor Vertragsbeginn. In Augsburg tätige Ärzte sollten ihre Police regelmäßig auf Aktualität prüfen, insbesondere bei Wechsel des Fachgebiets oder der Tätigkeitsform.

Beratung in Augsburg und der Region

Ärzteversichert berät Ärztinnen und Ärzte in Augsburg bei der Auswahl und Optimierung ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Als unabhängiger Makler vergleicht Ärzteversichert alle relevanten Anbieter und findet den Tarif, der zur individuellen Risikolage passt. Die Beratung umfasst auch die Prüfung bestehender Verträge auf Vollständigkeit und Aktualität.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →