Die Optimierung des Honorars ist für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Mainz ein wichtiger Hebel zur Sicherung der wirtschaftlichen Praxissituation. Die Abrechnung gegenüber der KV Rheinland-Pfalz und Privatpatienten birgt erhebliche Optimierungspotenziale.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die KV Rheinland-Pfalz schüttet Honorare auf Basis des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aus, der regelmäßig aktualisiert wird.
  • Privatärztliche Leistungen werden nach der GOÄ abgerechnet und bieten ergänzende Einnahmemöglichkeiten.
  • IGeL-Leistungen, Gutachten und Betriebsarztleistungen können die Honorarstruktur sinnvoll ergänzen.

Honorar-Optimierung für Ärzte in Mainz

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Mainz rechnen Kassenleistungen über die KV Rheinland-Pfalz ab. Die Vergütung richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), wobei je nach Fachgebiet unterschiedliche Budgets und Regelleistungsvolumina gelten. Ein regelmäßiger Vergleich der eigenen Abrechnungsergebnisse mit Richtgrößen und Fachgruppenwerten hilft, Optimierungspotenziale zu erkennen.

Zusätzlich zur GKV-Abrechnung können Ärzte in Mainz privatärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anbieten. Die Reform der GOÄ, die seit Jahren diskutiert wird, wird die Abrechnungsmöglichkeiten voraussichtlich erheblich verändern. Ärzte sollten diese Entwicklung im Blick behalten.

Darüber hinaus bieten IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen), Gutachtertätigkeiten für Versicherungen und Behörden sowie betriebsärztliche Tätigkeiten attraktive Zusatzeinnahmen. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und die KV Rheinland-Pfalz informieren über die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen solcher Zusatztätigkeiten.

Beratung in Mainz und der Region

Ärzteversichert unterstützt Ärztinnen und Ärzte in Mainz dabei, ihre Gesamteinnahmen optimal abzusichern und zu strukturieren. Durch die Analyse der Einkommenssituation und eine darauf abgestimmte Versicherungs- und Vorsorgestrategie stellt Ärzteversichert sicher, dass das erarbeitete Honorar auch im Alter und bei Krankheit zur Verfügung steht.

Quellen und weiterführende Informationen

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