Die Abrechnung privatärztlicher Leistungen gehört zu den komplexesten Verwaltungsprozessen in einer Arztpraxis. Fehler in der GOÄ-Abrechnung oder verzögerte Rechnungsstellung schmälern den Praxiserlös unmittelbar. Niedergelassene Ärzte stehen vor der Wahl, ob sie diese Aufgabe intern abwickeln oder an eine privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) auslagern. Beide Wege haben handfeste Vor- und Nachteile, die von Praxisgröße, Fachrichtung und verfügbaren Personalressourcen abhängen.
Das Wichtigste in Kürze
- PVS-Dienstleister übernehmen Rechnungsstellung, Mahnwesen und häufig auch das Ausfallrisiko vollständig.
- Interne Abrechnung bietet maximale Kontrolle, erfordert aber geschultes Fachpersonal und aktuelle Software.
- Die PVS-Gebühr beträgt je nach Anbieter 2 bis 6 Prozent des abgerechneten Umsatzes.
- Gerade für Praxen mit hohem Privatpatientenanteil lohnt sich ein regelmäßiger Kostenvergleich.
Vergleichstabelle
| Kriterium | PVS-Dienstleister | Interne Abrechnung |
|---|---|---|
| Liquidität | Schnelle Vorfinanzierung möglich | Abhängig vom Zahlungsverhalten |
| Kosten | 2–6 % des Umsatzes | Personalkosten und Software |
| Fachkompetenz | GOÄ-Experten beim Dienstleister | Eigenes Personal schulen |
| Ausfallrisiko | Oft übernommen | Beim Praxisinhaber |
| Kontrolle | Eingeschränkt | Vollständig |
| Datenschutz | AVV nach DSGVO erforderlich | Intern geregelt |
Detailvergleich
Kosten und Erlösquote
Ein PVS-Dienstleister berechnet eine prozentuale Provision. In der Praxis erzielt er durch spezialisiertes GOÄ-Wissen häufig höhere Erlösquoten, weil Leistungen vollständiger und mit optimierten Steigerungsfaktoren abgerechnet werden. Interne Abrechnung lohnt sich erst bei ausreichender Personalkapazität und regelmäßiger Fortbildung des Teams.
Liquidität und Ausfallrisiko
Viele PVS-Anbieter übernehmen das Forderungsausfallrisiko oder bieten eine Vorauszahlung innerhalb weniger Tage an, was den Cashflow der Praxis erheblich verbessert. Bei interner Abrechnung trägt die Praxis das Inkasso- und Ausfallrisiko selbst, was besonders bei zahlungssäumigen Privatpatienten belastend sein kann.
Datenschutz und Patientenbeziehung
Die Übermittlung von Patientendaten an einen externen Dienstleister erfordert einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO. Manche Patienten empfinden externe Rechnungssteller als unpersönlich; wer Wert auf direkte Kommunikation legt, bevorzugt daher die interne Abwicklung.
Wann ist welche Option besser?
PVS-Dienstleister empfehlen sich für Praxen mit hohem Privatpatientenanteil, für wachsende Praxen ohne eigene Abrechnungsexpertise sowie für Praxisinhaber, die Liquiditätsrisiken minimieren möchten.
Interne Abrechnung ist sinnvoll bei kleinen Praxen mit überschaubarem Privatanteil, wenn bereits qualifiziertes Verwaltungspersonal vorhanden ist und die Praxis die gesamte Patientenkommunikation in der Hand behalten möchte.
Fazit
Für viele mittelgroße und größere Praxen überwiegen die Vorteile einer PVS deutlich. Ärzteversichert empfiehlt, vor einem Wechsel die tatsächlichen internen Abrechnungskosten zu kalkulieren und mindestens drei PVS-Angebote einzuholen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – GOÄ und Abrechnung
- KBV – Abrechnungsinformationen für Vertragsärzte
- GDV – Privatärztliche Liquidation und Versicherungsleistungen
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