Die Liquiditätssicherung einer Arztpraxis hängt wesentlich von einer korrekten, vollständigen und zeitnahen Abrechnung ab. Zwei Modelle stehen gegenüber: die Beauftragung eines privatärztlichen Verrechnungsstellendienstleisters (PVS) für Privatpatienten sowie die vollständige Inhouse-Abrechnung durch geschultes Praxispersonal. Beide Ansätze haben unterschiedliche Implikationen für Kosten, Expertise und Haftungsrisiken, ein strukturierter Vergleich ist für Praxisinhaber unerlässlich.
Das Wichtigste in Kürze
- PVS-Dienstleister bieten Abrechnungsexpertise, schnellere Liquidität und Forderungsmanagement aus einer Hand.
- Interne Abrechnung erfordert gut geschultes Personal und kontinuierliche Weiterbildung, spart aber Provisionen.
- Abrechnungsfehler sind in beiden Modellen ein erhebliches Haftungsrisiko; PVS übernimmt oft eine Plausibilitätsprüfung.
- Für GOÄ-intensive Praxen lohnt sich eine PVS meist ab einem bestimmten Abrechnungsvolumen.
Vergleichstabelle
| Kriterium | PVS-Dienstleister | Interne Abrechnung |
|---|---|---|
| Kosten | Provision 4–7 % des Rechnungsbetrags | Personalkosten, Softwarelizenzen |
| Abrechnungsexpertise | Hoch, spezialisiert | Abhängig vom Schulungsstand |
| Liquiditätszeitpunkt | Vorfinanzierung möglich | Nach Zahlung des Patienten |
| Forderungsmanagement | Im Leistungsumfang enthalten | Eigene Kapazität erforderlich |
| Datenschutz | Auftragsverarbeitungsvertrag nötig | Vollständig intern |
| Haftung für Fehler | Teilweise beim Dienstleister | Vollständig bei der Praxis |
Detailvergleich
Kostenstruktur und Wirtschaftlichkeit: PVS-Dienstleister rechnen typischerweise 4–7 % des Bruttorechnungsbetrags ab, was bei hohem Privatpatientenaufkommen erhebliche Kosten erzeugen kann. Interne Abrechnungskräfte verursachen Personalkosten und Softwareaufwand, doch es fallen keine Provisions-Abzüge an. Die Break-even-Analyse ist praxisindividuell durchzuführen.
Qualität und Vollständigkeit: PVS-Dienstleister prüfen Rechnungen auf Plausibilität nach GOÄ/GOZ, identifizieren Abrechnungslücken und optimieren den Leistungsansatz systematisch. Interne Abrechnungskräfte benötigen dafür regelmäßige GOÄ-Schulungen und aktuelle Kommentierungen, sonst drohen Umsatzverluste durch Unterkodierung.
Datenschutz und DSGVO: Die Weitergabe von Patientendaten an einen PVS-Dienstleister erfordert einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die interne Abrechnung vermeidet diesen Aufwand, erfordert aber dennoch ein robustes Datenschutzkonzept in der Praxis.
Wann ist welche Option besser?
PVS-Dienstleister empfiehlt sich für Privatpraxen mit hohem GOÄ-Volumen, Chefärzte mit Liquidationsrecht sowie Praxen, die keine qualifizierten Abrechnungskräfte finden oder halten können. Auch bei häufigem Forderungsmanagementbedarf lohnt sich ein Dienstleister.
Interne Abrechnung ist vorteilhaft für GKV-dominante Praxen, bei denen KV-Abrechnung ohnehin intern erfolgt, sowie für größere Praxen mit stabiler, geschulter Belegschaft und eigenem Abrechnungsmanager.
Fazit
Für Praxen mit signifikantem Privatpatientenanteil bieten PVS-Dienstleister einen klaren Mehrwert durch Expertise und Liquiditätsoptimierung. Ärzteversichert empfiehlt, die Provision gegen den internen Personalaufwand gegenzurechnen und die Abrechnungsqualität regelmäßig zu kontrollieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV: Abrechnungsgrundlagen für Vertragsärzte
- Bundesärztekammer: GOÄ-Informationen
- BaFin: Hinweise zu Zahlungsdienstleistern
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