In Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und MVZ stellt sich die Frage, ob alle beteiligten Ärzte eine gemeinsame Gruppen-Police abschließen oder jeder eine eigene Einzelpolice vorhält. Diese Entscheidung hat erhebliche finanzielle und haftungsrechtliche Konsequenzen. Während Gruppenverträge oft günstiger sind, kann eine gemeinsame Police im Schadensfall zu Interessenkonflikten führen.
Das Wichtigste in Kürze
- Gruppenverträge sind meist günstiger als die Summe der Einzelpolicen; Rabatte von 15–30 % sind üblich.
- Bei einer gemeinsamen Police teilen sich alle Ärzte die Deckungssumme, im Schadensfall kann dies zum Problem werden.
- Einzelpolicen bieten jedem Arzt vollen eigenen Schutz unabhängig von anderen Schadensfällen.
- Bei personellen Veränderungen (Ausscheiden eines Partners) entstehen bei Gruppenverträgen Verwaltungsaufwand.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Einzelpolice | Gruppen-Police |
|---|---|---|
| Kosten | Höher (Summe aller Policen) | Günstiger durch Kollektivrabatt |
| Deckungssumme | Vollständig für jeden Arzt | Geteilt zwischen allen Ärzten |
| Flexibilität | Jeder Arzt individuell abgesichert | Vertragsanpassung bei Personalwechsel |
| Interessenkonflikte | Keine | Möglich bei Mehrfachschäden |
| Verwaltungsaufwand | Höher | Geringer (ein Vertrag) |
| Eignung | Alle Praxisformen | BAG, MVZ, Gemeinschaftspraxen |
Detailvergleich
Kostenstruktur: Bei einem Zusammenschluss von vier Ärzten kann eine Gruppen-Police gegenüber vier Einzelpolicen typischerweise 20–30 % Prämienersparnis bringen. Dies ist ein starker wirtschaftlicher Anreiz, insbesondere für hochpreisige Fachgebiete wie Chirurgie oder Gynäkologie, wo Einzelprämien teuer sind.
Deckungssummen-Risiko: Eine gemeinsam genutzte Deckungssumme bedeutet: Wenn in einem Jahr mehrere Schadensfälle verschiedener Ärzte anfallen, teilen sich alle die verfügbare Deckung. In Hochrisiko-Praxen (z. B. gynäkologische Gemeinschaftspraxis mit Geburtshilfe) kann dies bei gleichzeitigen Großschäden zur Unterdeckung führen. Einzel-Sublimits für jeden Arzt können dieses Risiko abmildern.
Personalfluktuation und Vertragsmanagement: Scheidet ein Arzt aus der Gemeinschaft aus, muss der Gruppenvertrag angepasst werden. Die Nachhaftungsphase für frühere Tätigkeiten des ausscheidenden Arztes muss geklärt sein. Bei Einzelpolicen nimmt jeder Arzt seine eigene Police mit, einfacher bei Trennungen.
Wann ist welche Option besser?
Gruppen-Police empfiehlt sich für stabile Gemeinschaftspraxen ohne häufige Personalwechsel, insbesondere wenn alle Ärzte ähnliche Risikoklassen haben und die Kosteneinsparung ein Priority-Ziel ist.
Einzelpolice ist die sicherere Lösung für Praxen mit unterschiedlichen Risikoklassen, dynamischer Personalstruktur oder Ärzten, die höchsten Wert auf vollumfängliche eigene Deckung legen.
Fazit
Die Gruppen-Police ist wirtschaftlich attraktiv, aber nicht für jede Praxisform risikofrei. Ärzteversichert empfiehlt, die Schadenspotenziale realistisch einzuschätzen und ggf. individuelle Sublimits zu vereinbaren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV: Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
- Bundesärztekammer: Behandlungsfehler und Versicherung
- BaFin: Versicherungsregulierung
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