Die COVID-19-Pandemie hat die Betriebsschließungsversicherung (BSV) ins öffentliche Bewusstsein gebracht und zahlreiche Rechtsstreitigkeiten ausgelöst. Für Arztpraxen, die aufgrund einer behördlichen Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Betrieb einstellen müssen, stellt sich die Frage: Deckt die Standardpolice Pandemie-Szenarien, oder braucht es einen ausdrücklichen Pandemie-Einschluss? Die Vertragsgestaltung entscheidet.
Das Wichtigste in Kürze
- Standard-BSV-Tarife decken behördliche Schließungen nach IfSG-Einzelfällen; Pandemien sind oft explizit ausgeschlossen.
- Nach COVID-19-Streitigkeiten bieten viele Versicherer jetzt klare Pandemieklauseln an, teils mit Sublimits.
- Arztpraxen haben ein reales Schließungsrisiko bei Tätigkeitsverboten nach IfSG (z. B. bei Infektionsnachweis beim Praxisinhaber).
- Die Deckungssumme sollte den tatsächlichen Praxisumsatz abbilden; Unterversicherung ist ein häufiges Problem.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Standard-BSV | BSV mit Pandemie-Klausel |
|---|---|---|
| Abgedeckte Schließungsgründe | IfSG-Einzelfall, Feuerschaden etc. | Zusätzlich Pandemie/Epidemie |
| Prämie | Niedriger | Höher (Zuschlag) |
| Pandemie-Deckung | Ausgeschlossen oder unklar | Explizit eingeschlossen |
| Sublimits | Selten | Häufig bei Pandemiedeckung |
| Wartezeiten | Meist keine | Gelegentlich |
| Rechtssicherheit | Streitig (vgl. COVID-19-Fälle) | Klar geregelt |
Detailvergleich
Standard-BSV und IfSG: Die klassische BSV schützt Arztpraxen vor Umsatzausfällen bei behördlich angeordneter Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz. Dies gilt für Einzelfälle: Wenn ein Arzt an einem meldepflichtigen Erreger erkrankt und die Praxis deshalb geschlossen werden muss. Flächendeckende Schließungen im Pandemiekontext sind in Standard-Tarifen häufig ausgeschlossen.
Pandemie-Klausel nach COVID-19: Viele Versicherer haben ihre BSV-Bedingungen nach den COVID-19-Urteilen überarbeitet. Neuere Tarife mit explizitem Pandemie-Einschluss schaffen Rechtssicherheit, allerdings oft mit Sublimits (z. B. 50 % der normalen Deckungssumme) und längeren Wartezeiten. Praxen sollten die genauen Bedingungen sorgfältig prüfen.
Deckungssumme und Unterversicherung: Eine BSV nützt wenig, wenn die Deckungssumme nicht dem realen Praxisumsatz entspricht. Versicherte Tagesumsätze sollten auf dem aktuellen Einkommensniveau basieren und regelmäßig angepasst werden.
Wann ist welche Option besser?
Standard-BSV reicht für Arztpraxen aus, bei denen das Hauptrisiko in Einzelfall-Schließungen (IfSG, Feuerschaden) liegt und das Pandemierisiko als nachrangig eingeschätzt wird. Die niedrigere Prämie ist wirtschaftlich attraktiv.
BSV mit Pandemie-Klausel ist die sicherere Wahl nach den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie, insbesondere für Praxen mit hohem Umsatzniveau, bei denen ein Schließungsmonat existenzbedrohend wäre.
Fazit
Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass BSV-Vertragsbedingungen im Ernstfall sorgfältig gelesen werden müssen. Ärzteversichert empfiehlt, die eigene BSV auf Pandemie-Deckungsumfang und aktuelle Deckungssumme zu überprüfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV: Betriebsschließungsversicherung und COVID-19
- BaFin: Versicherungsstreitigkeiten Betriebsschließung
- Bundesgesundheitsministerium: Infektionsschutzgesetz
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