Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie schnell Praxen durch behördliche Anordnungen schließen müssen und wie unterschiedlich Versicherungsverträge diese Situation bewerteten. Viele Praxisinhaber mussten erleben, dass ihre Betriebsschließungsversicherung pandemiebedingte Schließungen nicht oder nur eingeschränkt deckte. Für Arztpraxen stellt sich daher die Frage, welche Versicherungsdeckung heute sinnvoll ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Standard-Betriebsschließungsversicherungen decken Schließungen durch Infektionskrankheiten nach IfSG ab.
- Pandemiedeckungen wurden nach COVID-19 neu entwickelt, sind aber oft teurer und mit Selbstbehalten verbunden.
- Arztpraxen sind durch das Infektionsschutzgesetz besonders von behördlichen Schließungen bedroht.
- Klare Vertragsdefinitionen zu Erregerlisten sind nach der Pandemie-Erfahrung entscheidend.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Standard-Betriebsschließung | Pandemiedeckung |
|---|---|---|
| Abgedeckte Erreger | IfSG-Liste (definierte Erreger) | Auch neue/unbekannte Erreger |
| Prämie | Günstig | Höher |
| Selbstbehalt | Gering bis keiner | Häufig vorhanden |
| Tagesentschädigung | Ja | Ja |
| Karenztage | Variabel | Meist länger |
| Verfügbarkeit | Breit | Eingeschränkt |
Detailvergleich
Standard-Deckung und IfSG-Erregerliste
Klassische Betriebsschließungsversicherungen decken Schließungen ab, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes angeordnet werden. Dabei verweisen viele Policen auf eine definierte Liste meldepflichtiger Erreger. Neuartige Erreger wie SARS-CoV-2 waren bei Pandemieausbruch nicht immer explizit gelistet, was zu erheblichen Deckungsstreitigkeiten führte.
Pandemiedeckung: Lehren aus COVID-19
Nach den Erfahrungen der Pandemie haben viele Versicherer spezifische Pandemie-Erweiterungen entwickelt. Diese umfassen auch neuartige Erreger, sind jedoch meist teurer und beinhalten höhere Selbstbehalte sowie Wartezeiten. Für Arztpraxen, die auf laufende Einnahmen angewiesen sind, kann eine Pandemiedeckung sinnvoll sein.
Tagesentschädigung und Berechnung
Beide Varianten zahlen in der Regel eine Tagesentschädigung basierend auf dem versicherten Tagesumsatz. Praxisinhaber sollten den versicherten Umsatz regelmäßig aktualisieren, um Unterversicherung zu vermeiden.
Wann ist welche Option besser?
Standard-Betriebsschließungsversicherung reicht für Praxen in Regionen mit normaler Infektionslage und bei klar definierten IfSG-Erregern als Auslöser.
Pandemiedeckung ist empfehlenswert für Praxen, die aufgrund ihrer Lage oder ihres Fachgebiets besonders exponiert sind, sowie für Praxisinhaber, die nach den COVID-Erfahrungen maximale Absicherung wünschen.
Fazit
Die Betriebsschließungsversicherung ist nach der Pandemieerfahrung relevanter denn je. Ärzteversichert empfiehlt, beim Vertragsabschluss auf explizite Erregerlisten und klare Definitionen des Versicherungsfalls zu achten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – Betriebsschließungsversicherung und Pandemie
- BMG – Infektionsschutzgesetz und behördliche Schließungsanordnungen
- BaFin – Versicherungsrechtliche Streitigkeiten bei Pandemie
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