In der Versicherungswelt für Arztpraxen werden Betriebsunterbrechungsversicherung und Praxisausfallversicherung häufig verwechselt oder synonym verwendet. Dabei unterscheiden sie sich in einem wesentlichen Punkt: Was löst die Unterbrechung aus? Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift bei sachschadeninduzierten Ausfällen (z. B. Feuer), die Praxisausfallversicherung hingegen, wenn der Arzt selbst ausfällt. Beide Varianten sind für Praxisinhaber relevant.
Das Wichtigste in Kürze
- Betriebsunterbrechungsversicherung greift bei Sachschäden (Feuer, Wasser, Einbruch), die den Betrieb stoppen.
- Praxisausfallversicherung zahlt, wenn der Arzt durch Krankheit oder Unfall die Praxis nicht führen kann.
- Beide Produkte sind für Praxisinhaber sinnvoll und ergänzen sich.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt nicht die Praxisausfallversicherung.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Betriebsunterbrechungsversicherung | Praxisausfallversicherung |
|---|---|---|
| Auslöser | Sachschaden (Feuer, Wasser etc.) | Erkrankung oder Unfall des Arztes |
| Deckungsinhalt | Betriebskosten und Gewinnausfall | Tagesentschädigung (Praxisumsatz) |
| Verknüpfung | An Inhaltsversicherung gebunden | Eigenständig |
| Karenzzeit | 0–14 Tage | 4–6 Wochen |
| Laufzeit | Bis zur Wiederherstellung | Bis zur Genesung |
| Kombination sinnvoll? | Ja, mit Praxisausfallversicherung | Ja, mit Betriebsunterbrechung |
Detailvergleich
Betriebsunterbrechung: Sachschäden als Auslöser
Brennt die Praxis, tritt Wasserschaden auf oder wird die Praxis durch einen Einbruch unbenutzbar, zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung die laufenden Kosten (Miete, Personal, Leasing) sowie den entgangenen Gewinn. Sie ist in der Regel an die Inhaltsversicherung gekoppelt und greift erst nach einem anerkannten Sachschaden.
Praxisausfallversicherung: Krankheit des Arztes als Auslöser
Fällt der Praxisinhaber durch Krankheit, Unfall oder Operation aus, deckt die Praxisausfallversicherung den Einkommensverlust über eine vereinbarte Tagesentschädigung. Sie ist besonders wichtig, da Einzelpraxen ohne den Inhaber keine Einnahmen generieren. Die BU-Versicherung deckt dauerhaften Ausfall; die Praxisausfallversicherung kurz- bis mittelfristigen.
Karenzzeiten und Leistungsbeginn
Bei der Praxisausfallversicherung beträgt die Karenzzeit typischerweise vier bis sechs Wochen; in dieser Zeit muss der Praxisinhaber selbst den Ausfall tragen. Praxen sollten eine ausreichende Liquiditätsreserve vorhalten, um diese Wartezeit zu überbrücken.
Wann ist welche Option besser?
Betriebsunterbrechungsversicherung ist für alle Praxen mit eigenem Inventar, teuren Geräten und laufenden Mietkosten unverzichtbar.
Praxisausfallversicherung ist insbesondere für Einzelpraxen ohne Vertretung existenziell wichtig, da der Ausfall des Inhabers direkt den gesamten Praxisumsatz bedroht.
Fazit
Beide Versicherungen decken unterschiedliche Risiken ab und sollten kombiniert werden. Ärzteversichert empfiehlt, beim Abschluss die Karenzzeiten, die versicherte Tagesentschädigung und die maximale Leistungsdauer sorgfältig zu wählen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – Betriebsunterbrechungsversicherung für Arztpraxen
- Bundesärztekammer – Praxisversicherungen im Überblick
- BaFin – Versicherungsprodukte für Heilberufe
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