Arztpraxen können aus verschiedenen Gründen ihren Betrieb nicht aufrechterhalten: Geräteausfall, Praxisbrand, Einbruch oder die krankheitsbedingte Verhinderung des Praxisinhabers selbst. Zwei Versicherungsprodukte decken unterschiedliche Aspekte dieser Risiken ab: die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung, sachbezogen) und die Praxisausfallversicherung (personenbezogen auf den Arzt). Eine Verwechslung beider kann zu gefährlichen Deckungslücken führen.
Das Wichtigste in Kürze
- Betriebsunterbrechungsversicherung greift bei sachlichen Schäden (Brand, Einbruch, Geräteausfall) die den Betrieb stoppen.
- Praxisausfallversicherung deckt den Umsatzausfall bei Arbeitsunfähigkeit des Praxisinhabers selbst (Krankheit, Unfall).
- Beide Versicherungen können parallel bestehen und decken unterschiedliche Risikodimensionen.
- Für vollständigen Schutz empfiehlt sich eine Kombination beider Policen.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Betriebsunterbrechung | Praxisausfallversicherung |
|---|---|---|
| Auslöser | Sachschaden (Feuer, Einbruch, Geräte) | Arbeitsunfähigkeit des Arztes |
| Bezug | Betrieb/Sachgüter | Person des Inhabers |
| Leistungsdauer | Bis Wiederaufnahme des Betriebs | Bis zur Genesung (mit Karenzzeit) |
| Kombination mit BU-Police | Möglich | Andere BU = Berufsunfähigkeit! |
| Karenzzeit | Oft wenige Tage | 14–42 Tage üblich |
| Typische Versicherungssumme | Tagesumsatz × Ausfalltage | Tagesausfall-Betrag × Tage |
Detailvergleich
Betriebsunterbrechungsversicherung (sachlich): Diese Police springt ein, wenn ein Sachschaden den Praxisbetrieb stoppt. Der Klassiker: Ein Wasserschaden oder Brand macht die Praxis monatelang unbenutzbar. Die Versicherung übernimmt den Ertragsausfall, der durch diesen Sachschaden entsteht, in der Regel bis die Praxis wieder voll funktionsfähig ist. Ohne diese Police müssen laufende Kosten (Miete, Personal) aus eigener Tasche bezahlt werden.
Praxisausfallversicherung (personenbezogen): Wenn der Praxisinhaber selbst krank wird und die Praxis deshalb schließen muss, greift die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht, weil kein Sachschaden vorliegt. Hier kommt die Praxisausfallversicherung ins Spiel: Sie ersetzt den entgehenden Praxisertrag bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arztes. Die Leistung beginnt nach einer vertraglich vereinbarten Karenzzeit.
Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Praxisausfallversicherung ist nicht zu verwechseln mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Erstere ist kurzfristiger und praxisbezogen; letztere leistet bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Beide ergänzen sich sinnvoll.
Wann ist welche Option besser?
Betriebsunterbrechungsversicherung ist für alle Praxen mit eigenen Räumlichkeiten und wertvoller Ausstattung unverzichtbar, insbesondere bei teurer Medizintechnik (Radiologie, Endoskopie, Labor).
Praxisausfallversicherung ist für jeden Praxisinhaber ohne angestellte Vertretungsärzte unverzichtbar: Der Ausfall des Inhabers bedeutet sofortigen Umsatzverlust. Ergänzend zur BU-Versicherung schließt sie die Lücke zwischen Krankheitsanfang und BU-Eintrittsschwelle.
Fazit
Beide Versicherungen schützen unterschiedliche Risikodimensionen und sollten gemeinsam betrachtet werden. Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern eine vollständige Risikoanalyse, um Deckungslücken zu identifizieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV: Betriebsunterbrechungs- und Praxisausfallversicherung
- BaFin: Versicherungsprodukte für Selbstständige
- KBV: Absicherung der Arztpraxis
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