Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Arztpraxen vor Umsatzausfällen durch sachbezogene Ereignisse. Doch der Bedarf und die Risikoprofile variieren je nach Fachgebiet erheblich. Eine Radiologie-Praxis mit mehreren hochpreisigen Geräten (MRT, CT, Angiografie) hat ein fundamental anderes Ausfallprofil als eine Allgemeinarztpraxis, und sollte entsprechend versichert sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Radiologiepraxen haben durch hochpreisige Geräte ein deutlich höheres Betriebsunterbrechungsrisiko als Allgemeinarztpraxen.
- Ein MRT-Ausfall kann wochenlange Umsatzverluste verursachen; entsprechend hoch müssen die Deckungssummen sein.
- Allgemeinmediziner mit überwiegend sprechstundenbasierter Tätigkeit haben geringeren Gerätebedarf und niedrigeres Ausfallrisiko.
- Beide Fachgruppen benötigen zusätzlich eine Praxisausfallversicherung für inhaberbezogene Ausfälle.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Radiologe | Allgemeinmediziner |
|---|---|---|
| Geräteabhängigkeit | Sehr hoch (MRT, CT, Röntgen) | Gering bis mittel |
| Mögliche Ausfallsdauer | Wochen bis Monate (Geräteschäden) | Wenige Tage (Praxisumzug möglich) |
| Typische Versicherungssumme | Hoch (Wochenumsatz × Ausfallwochen) | Mittel |
| Technische Versicherungsergänzung | Geräte-/Maschinenbruchversicherung | Seltener notwendig |
| Prämie | Deutlich höher | Günstiger |
| Betriebsunterbrechung durch Geräteausfall | Zentral | Selten |
Detailvergleich
Radiologie: Hohe Geräteabhängigkeit als Hauptrisiko: Eine Radiologiepraxis generiert ihren Umsatz nahezu vollständig über Geräteauslastung. Fällt ein MRT durch technischen Defekt, Brand oder Wasserschaden aus, bricht der Umsatz sofort ein, während Personalkosten, Miete und Kreditraten weiterlaufen. Reparatur- und Ersatzbeschaffungszeiten von 4–12 Wochen sind in der Radiologie keine Seltenheit. Die Betriebsunterbrechungsversicherung muss diesen Zeitraum mit voller Deckungssumme abdecken.
Allgemeinmedizin: Flexiblere Ausfallstruktur: Allgemeinmediziner können bei Praxisausfällen oft auf alternative Räumlichkeiten ausweichen, Patienten vorübergehend weiterschicken oder mit einem Vertretungsarzt überbrücken. Die Geräteabhängigkeit ist deutlich geringer; ein Ausfall betrifft selten die gesamte Praxistätigkeit. Entsprechend ist der Betriebsunterbrechungs-Bedarf geringer.
Ergänzende Maschinenbruchversicherung: Radiologen sollten ihre Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Maschinenbruchversicherung kombinieren: Diese deckt den Sachschaden am Gerät, während die BUV den daraus resultierenden Ertragsausfall absichert. Nur in Kombination ist der Schutz vollständig.
Wann ist welche Option besser?
Radiologen benötigen eine hochwertige Betriebsunterbrechungsversicherung mit Deckungssummen, die auf Basis des tatsächlichen Monatsumsatzes und realistischer Reparaturzeiten kalkuliert sind. Die Ergänzung durch Maschinenbruch ist obligatorisch.
Allgemeinmediziner können mit einer Basis-Betriebsunterbrechungsversicherung auskommen, sollten aber die Praxisausfallversicherung (für persönliche Erkrankung) nicht vergessen, diese ist für Allgemeinmediziner der kritischere Schutz.
Fazit
Das Fachgebiet bestimmt das Betriebsunterbrechungsrisiko maßgeblich. Ärzteversichert empfiehlt Radiologen, die Deckungssummen regelmäßig an das aktuelle Geräte- und Umsatzniveau anzupassen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV: Betriebsunterbrechungsversicherung und Praxisschutz
- KBV: Praxisausstattung und Versicherungsschutz
- BaFin: Sachversicherungen für Selbstständige
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