Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Praxen gegen Einnahmeausfälle durch Sachschäden ab, aber die Höhe des Risikos und der erforderlichen Deckungssummen variiert stark nach Fachrichtung. Radiologen sind auf hochwertige, störanfällige Geräte angewiesen, deren Ausfall sofortige und hohe Einnahmeeinbußen verursacht. Allgemeinmediziner haben ein breites Leistungsspektrum, das weniger geräteabhängig ist. Dieser Vergleich zeigt die unterschiedlichen Anforderungen beider Gruppen.
Das Wichtigste in Kürze
- Radiologische Praxen haben eine extrem hohe Geräteabhängigkeit (MRT, CT, Röntgen).
- Der Ausfall eines MRT kann täglich mehrere tausend Euro Umsatzverlust bedeuten.
- Allgemeinmediziner haben geringeren Geräteaufwand und damit niedrigere Ausfallrisiken.
- Reparaturzeiten für radiologische Spezialgeräte können mehrere Wochen betragen.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Radiologen | Allgemeinmediziner |
|---|---|---|
| Geräteabhängigkeit | Sehr hoch (MRT, CT) | Gering bis mittel |
| Tagesumsatz bei Ausfall | 10.000–30.000 €/Tag | 1.000–5.000 €/Tag |
| Reparaturzeit Schlüsselgerät | 2–8 Wochen | Tage bis wenige Wochen |
| Erforderliche Deckungssumme | Sehr hoch | Moderat |
| Maschinenbruchversicherung nötig | Ja | Selten |
| Jahresprämie (ca.) | 2.000–8.000 €/Jahr | 500–2.000 €/Jahr |
Detailvergleich
Radiologie: Totale Abhängigkeit von Großgeräten
Fällt ein MRT aus, kann eine radiologische Praxis keine Hauptleistungen mehr erbringen. Da Reparaturen oder der Austausch von Magnetresonanztomographen oft viele Wochen dauern, ist eine ausreichend hohe Betriebsunterbrechungsdeckung existenziell. Radiologen sollten außerdem eine spezifische Maschinenbruchversicherung abschließen, die technische Defekte direkt deckt.
Allgemeinmedizin: Breites Leistungsspektrum als Puffer
Allgemeinmediziner können bei Ausfall einzelner Geräte häufig auf alternative Verfahren ausweichen oder Patienten schneller umleiten. Der tägliche Umsatzausfall ist geringer, und Reparaturzeiten für typische Praxisgeräte (EKG, Sonographie) sind kürzer. Dennoch sollte auch jede Allgemeinpraxis eine Betriebsunterbrechungsversicherung haben.
Versicherungssumme und Unterversicherungsrisiko
Für radiologische Praxen ist die korrekte Berechnung der versicherten Tagesentschädigung besonders kritisch. Unterversicherung führt im Schadensfall zu einer proportionalen Kürzung der Leistung. Praxisinhaber sollten den versicherten Tagesumsatz regelmäßig an die tatsächlichen Einnahmen anpassen.
Wann ist welche Option besser?
Radiologen benötigen hohe Deckungssummen, kurze Karenzzeiten und eine ergänzende Maschinenbruchversicherung für ihre Großgeräte.
Allgemeinmediziner können mit Standard-Deckungen auskommen, sollten aber sicherstellen, dass die versicherte Tagesentschädigung dem realen Tagesumsatz entspricht.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für radiologische Praxen unverzichtbar und muss auf das hohe Geräteausfallrisiko zugeschnitten sein. Ärzteversichert empfiehlt, die Police jährlich auf Angemessenheit zu prüfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – Betriebsunterbrechungsversicherung für medizinische Einrichtungen
- KBV – Praxisausstattung und Versicherungsbedarf
- BaFin – Versicherungsprodukte für Heilberufe
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