Die meisten Allgemeinmediziner sind privat krankenversichert (PKV) und genießen damit bereits umfangreichen Krankenversicherungsschutz. Die Frage, ob eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung (bKV) sinnvoll ist, stellt sich deshalb zu Recht. Denn eine Doppelung ohne Mehrwert erzeugt unnötige Kosten. Der Schlüssel liegt in der gezielten Ergänzung: Was deckt die PKV nicht – und wo hilft die bKV?
Das Wichtigste in Kürze
- PKV-versicherte Allgemeinmediziner haben bereits umfangreichen Krankenversicherungsschutz.
- Eine bKV kann sinnvoll Lücken füllen, die die PKV nicht abdeckt (z. B. Gesundheitsbudgets für Zuzahlungen).
- Doppelversicherungen sollten vermieden werden; bKV-Leistungen, die die PKV bereits erstattet, sind überflüssig.
- Als Arbeitgeber-Benefit für GKV-versicherte Mitarbeiter ist die bKV besonders wertvoll.
Vergleichstabelle
| Kriterium | PKV-Vollschutz | bKV als Ergänzung |
|---|---|---|
| Abgedeckte Risiken | Umfassend (stationär, ambulant, Zahn) | Spezifische Zusatzleistungen |
| Zuzahlungen/Selbstbehalte | Tarif-abhängig | Kann diese abdecken |
| Kosten | Hoch (150–500 €/Monat) | Gering (20–80 € AG-Beitrag) |
| Eignung für Praxisinhaber | Primärversicherung | Ergänzend für Zuzahlungen |
| Eignung für Mitarbeiter (GKV) | Nicht direkt | Sehr gut als Benefit |
| Steuerliche Behandlung | PKV-Beiträge: Sonderausgaben | bKV bis 600 € steuerfrei |
Detailvergleich
PKV-versicherte Praxisinhaber und bKV: Wer eine umfangreiche PKV hat, profitiert von einer bKV vor allem in Bereichen mit Selbstbehalt oder nicht erstatteten Leistungen: Wellnessangebote, alternative Heilmethoden, Gesundheitsprävention oder die Absicherung des Selbstbehalts. Hier kann eine bKV gezielt eingesetzt werden, um die Restkosten der PKV zu minimieren.
bKV für GKV-versicherte Mitarbeiter: Als Arbeitgeber bietet die bKV den größten Mehrwert für GKV-versicherte Mitarbeiter – diese haben oft erhebliche Lücken bei Zahnersatz, Sehhilfen und privaten Gesundheitsleistungen. Eine bKV als Arbeitgeber-Benefit schließt genau diese Lücken und steigert die Attraktivität des Arbeitsplatzes enorm.
Vermeidung von Doppelversicherungen: Allgemeinmediziner sollten genau prüfen, welche Leistungen ihre PKV bereits vollständig abdeckt und welche bKV-Leistungen echten Zusatznutzen bieten. Budgettarife, die für beliebige Gesundheitsausgaben genutzt werden können, sind dabei flexibler als feste Erstattungskategorien.
Wann ist welche Option besser?
PKV allein ist für den Praxisinhaber oft ausreichend, wenn ein guter PKV-Tarif mit geringem Selbstbehalt besteht. Eine bKV ist dann vor allem als Arbeitgeber-Benefit für die Mitarbeiter sinnvoll.
bKV ergänzend zur PKV ist dann optimal, wenn der PKV-Tarif höhere Selbstbehalte hat oder wenn die bKV gezielt als steueroptimierter Benefit für die gesamte Praxisbelegschaft eingesetzt wird.
Fazit
Die bKV ist für PKV-versicherte Allgemeinmediziner primär als Mitarbeiterbenefit wertvoll, weniger als eigene Ergänzung. Ärzteversichert empfiehlt, die bKV-Ausgestaltung am tatsächlichen Absicherungsniveau der Mitarbeiter zu orientieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- PKV-Verband: bKV und Privatversicherung im Zusammenspiel
- GDV: Betriebliche Krankenversicherung als Arbeitgeberbenefit
- Bundesministerium für Finanzen: Steuerliche Optimierung bKV
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