Die betriebliche Krankenversicherung ist nicht gleich bKV: Unterschiedliche Tarifstufen bieten sehr unterschiedliche Leistungsumfänge – von einfachen Gesundheitsbudgets bis zu umfassenden Zusatzkrankenversicherungen. Allgemeinmediziner, die eine bKV für sich und ihre Praxismitarbeiter einrichten, sollten den Leistungsumfang der in Frage kommenden Tarife genau vergleichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Standard-bKV-Tarife decken oft Zahnreinigung, Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen ab.
- Erweiterte Tarife umfassen Krankenhaustagegeld, Chefarztbehandlung und alternative Heilmethoden.
- Für Allgemeinmediziner als Arbeitgeber ist der Leistungsumfang ein Qualitätsmerkmal des Benefits.
- Die Abstimmung des Leistungsumfangs auf den tatsächlichen Bedarf der Mitarbeiter ist entscheidend.
Vergleichstabelle
| Leistungsbereich | Standard-Tarif | Erweiterter Tarif |
|---|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung | Ja | Ja |
| Zahnersatz | Begrenzt | Ja, umfangreich |
| Sehhilfen/Kontaktlinsen | Ja (begrenzt) | Ja, höher gedeckelt |
| Vorsorgeuntersuchungen | Ja | Ja, erweitert |
| Krankenhaustagegeld | Nein | Ja |
| Chefarztbehandlung | Nein | Ja |
| Alternative Heilmethoden | Nein | Oft eingeschlossen |
Detailvergleich
Standard-Tarife für den Basis-Benefit: Einfache bKV-Tarife konzentrieren sich auf die häufigsten Gesundheitsausgaben: professionelle Zahnreinigung (2x jährlich), einfache Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Hautkrebs-Screening, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen über das gesetzliche Angebot hinaus). Für die meisten GKV-versicherten Mitarbeiter ist dies bereits ein spürbarer Mehrwert.
Erweiterte Tarife für höheren Benefit-Wert: Tarife der oberen Stufe bieten Chefarztbehandlung bei stationärer Aufnahme, Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, umfangreicheren Zahnersatz und alternative Heilmethoden. Diese Leistungen machen die bKV zu einer echten Kranken-Zusatzversicherung – mit entsprechend höherer Prämie.
Bedarfsgerechte Auswahl: Allgemeinmediziner sollten den Leistungsumfang an der tatsächlichen Nutzungserwartung der Mitarbeiter ausrichten. Junge Mitarbeiter ohne Familienverantwortung priorisieren andere Leistungen als ältere Mitarbeiter mit intensiveren Gesundheitsbedürfnissen. Differenzierte Tarifstufen für verschiedene Mitarbeitergruppen sind eine Option.
Wann ist welche Option besser?
Standard-Tarif ist der optimale Einstieg für Praxen, die einen breiten Mitarbeiterbenefit zu überschaubaren Kosten einführen möchten. Er deckt die häufigsten Alltagsausgaben ab.
Erweiterter Tarif lohnt sich für leitende Mitarbeiter, Praxisinhaber selbst oder wenn die Praxis sich als Premium-Arbeitgeber positionieren möchte.
Fazit
Der Leistungsumfang der bKV entscheidet über den wahrgenommenen Wert des Benefits. Ärzteversichert empfiehlt, den Tarif auf Basis einer kurzen Mitarbeiterbefragung zu den Prioritäten auszuwählen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- PKV-Verband: bKV-Leistungsvergleich
- GDV: Betriebliche Krankenversicherung Leistungsübersicht
- Bundesgesundheitsministerium: Gesetzliche und private Zusatzleistungen
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