Wer eine betriebliche Krankenversicherung abgeschlossen hat und mit dem Tarif nicht mehr zufrieden ist – sei es wegen steigender Beiträge, mangelnder Leistungsqualität oder besserem Marktangebot – möchte flexibel wechseln können. Allgemeinmediziner als Praxisinhaber sollten bereits beim Abschluss die Kündigungsfristen, Mitnahmeoptionen für Mitarbeiter und mögliche Wechselbarrieren kennen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten bKV-Gruppenverträge haben Kündigungsfristen von 3–6 Monaten zum Vertragsende.
- Mitarbeiter können bei einem Anbieterwechsel den Tarif meist nicht individuell mitnehmen.
- Neue Gesundheitsprüfungen nach einem Wechsel können Mitarbeiter mit Vorerkrankungen benachteiligen.
- Einige Anbieter bieten Portierungsgarantien an – ein wertvolles Qualitätsmerkmal.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Starrer Direkttarif | Flexibler Kollektivtarif |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist | 6 Monate | 3 Monate |
| Mitnahme durch Mitarbeiter | Nicht möglich | Teils möglich (Portierungsgarantie) |
| Neue Gesundheitsprüfung nach Wechsel | Möglich | Oft ausgeschlossen |
| Wechselbarkeit | Eingeschränkt | Hoch |
| Wartezeiten neu | Ja | Oft überbrückt |
| Wechselkosten | Gering | Gering |
Detailvergleich
Kündigungsfristen und Vertragsbindung: Gruppenverträge laufen meist auf unbestimmte Zeit mit jährlicher Kündigungsfrist (3–6 Monate zum Jahresende). Für Allgemeinmediziner, die den Tarif wechseln wollen, bedeutet das: Der Wechsel muss rechtzeitig vorbereitet werden, damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.
Portierungsgarantien für Mitarbeiter: Einige Anbieter garantieren, dass Mitarbeiter beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ihren Tarif zu vergleichbaren Konditionen in eine Individualpolice überführen können – ohne neue Gesundheitsprüfung. Dies ist ein wertvolles Qualitätsmerkmal, das die Attraktivität des Benefits für Mitarbeiter erheblich steigert.
Gesundheitsprüfung nach Wechsel: Wenn eine Praxis den bKV-Anbieter wechselt und die Mitarbeiter beim neuen Anbieter ohne Vorerkrankungsausschluss aufgenommen werden sollen, ist ein ausdrücklicher Annahmeverzicht des neuen Anbieters erforderlich. Kollektivtarife großer Anbieter bieten dies häufig; kleinere Anbieter können hier einschränkender sein.
Wann ist welche Option besser?
Starrer Direkttarif ist akzeptabel, wenn der Tarif langfristig stabil ist und kein Wechselbedarf erwartet wird.
Flexibler Tarif mit Portierungsgarantie ist die bessere Wahl für Praxen mit dynamischer Belegschaft oder für Praxisinhaber, die sich maximale Flexibilität bei einem zukünftigen Anbieterwechsel sichern möchten.
Fazit
Wechselflexibilität wird beim bKV-Abschluss oft unterschätzt. Ärzteversichert empfiehlt, Kündigungsfristen, Portierungsgarantien und Wechselkonditionen vor Abschluss explizit zu verhandeln. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- PKV-Verband: Wechsel und Portabilität in der bKV
- GDV: Gruppenversicherung und Vertragsbedingungen
- BaFin: Versicherungsvertragsrecht und Kündigung
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