Ein entscheidender Vorteil der betrieblichen Krankenversicherung über den Arbeitgeber: Der Abschluss erfolgt meist ohne individuelle Gesundheitsprüfung. Mitarbeiter werden im Kollektiv versichert – unabhängig von bestehenden Erkrankungen. Für angestellte Allgemeinmediziner, die privat eine Zusatzversicherung sonst nicht oder nur mit Ausschlüssen bekämen, kann die Arbeitgeber-bKV daher besonders wertvoll sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber-bKV-Tarife werden in der Regel ohne individuelle Gesundheitsprüfung abgeschlossen.
- Das Kollektivprinzip ermöglicht Aufnahme auch mit Vorerkrankungen ohne Leistungsausschlüsse.
- Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Aufnahme beim neuen Anbieter eine Prüfung erfordern.
- Eigene Zusatzpolicen erfordern immer eine Gesundheitsprüfung und können Vorerkrankungen ausschließen.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Arbeitgeber-bKV (Kollektiv) | Individuelle Zusatzpolice |
|---|---|---|
| Gesundheitsprüfung | Keine (Kollektiv) | Ja, individuell |
| Vorerkrankungsausschlüsse | Meist keine | Möglich |
| Aufnahme bei Vorerkrankungen | In der Regel ja | Ablehnung möglich |
| Wartezeiten | Oft reduziert oder keine | Standard (3–6 Monate) |
| Leistungsausschlüsse | Gering | Abhängig von Gesundheit |
| Vorteil für Ärzte mit Vorerkrankungen | Hoch | Gering |
Detailvergleich
Kollektivversicherung ohne Gesundheitsprüfung: Beim Gruppenvertrag verhandelt der Arbeitgeber mit dem Versicherer die Aufnahme aller Mitarbeiter – ohne dass jeder einzelne Mitarbeiter einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen muss. Das Risiko wird über das gesamte Kollektiv gestreut. Für Allgemeinmediziner mit Vorerkrankungen (Rücken, chronische Erkrankungen) ist dies ein erheblicher Vorteil gegenüber individuellen Policen.
Grenzen beim Arbeitgeberwechsel: Wechselt ein angestellter Arzt den Arbeitgeber und der neue Arbeitgeber hat keinen gleichwertigen Tarif, muss der Arzt sich neu absichern – und dabei möglicherweise eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Anbieter mit Portierungsgarantie ermöglichen die Überführung ohne erneute Prüfung; diese Option sollte beim Vertragsabschluss aktiv verhandelt werden.
Eigene Police als Ergänzung: Wer neben der Arbeitgeber-bKV eine individuelle Zusatzversicherung abschließen möchte, muss dort eine Gesundheitsprüfung bestehen. Bei bekannten Vorerkrankungen empfiehlt sich der Abschluss frühzeitig – am besten noch in jungen, gesunden Jahren, bevor spätere Erkrankungen zu Ausschlüssen führen.
Wann ist welche Option besser?
Arbeitgeber-bKV ist besonders wertvoll für Allgemeinmediziner, die aufgrund von Vorerkrankungen bei individuellen Policen mit Ausschlüssen oder Ablehnung rechnen müssten. Hier bietet der Kollektivvertrag oft den einzigen Weg zu vollständigem Zusatzschutz.
Individuelle Zusatzpolice ist für gesunde Ärzte eine gute Ergänzung zur Arbeitgeber-bKV, da sie arbeitgeberunabhängig und langfristig planbar ist.
Fazit
Der Wegfall der Gesundheitsprüfung ist ein zentraler Vorteil der Arbeitgeber-bKV. Ärzteversichert empfiehlt, diesen Vorteil besonders bei Vorerkrankungen aktiv zu nutzen und bei einem möglichen Arbeitgeberwechsel frühzeitig die Portierungsoptionen zu prüfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- PKV-Verband: bKV ohne Gesundheitsprüfung im Kollektiv
- GDV: Gruppenversicherung und Risikoaufnahme
- BaFin: Versicherungsregulierung und Aufnahmepflichten
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