Die meisten angestellten Allgemeinmediziner sind privat krankenversichert. Wenn der Arbeitgeber zusätzlich eine betriebliche Krankenversicherung anbietet, stellt sich die Frage: Welchen Mehrwert bietet die Arbeitgeber-bKV für einen bereits vollständig abgesicherten PKV-Versicherten? Die Antwort hängt von den Leistungsbereichen ab, die die bKV abdeckt und ob diese sich mit der PKV überschneiden.
Das Wichtigste in Kürze
- PKV-versicherte Ärzte haben durch ihren Vollschutz oft nur begrenzten Mehrwert durch die Arbeitgeber-bKV.
- Für Leistungsbereiche außerhalb der PKV (bestimmte Naturheilverfahren, spezielle Präventionsleistungen) kann die bKV sinnvoll ergänzen.
- Doppelabsicherungen sollten vermieden werden; eine klare Leistungsabgrenzung ist wichtig.
- GKV-versicherte Ärzte profitieren erheblich mehr von der Arbeitgeber-bKV.
Vergleichstabelle
| Kriterium | PKV-versicherter Arzt mit Arbeitgeber-bKV | GKV-versicherter Arzt mit Arbeitgeber-bKV |
|---|---|---|
| Mehrwert bKV | Gering bis mittel | Hoch |
| Überschneidungsgefahr | Ja, bei Krankenhaus/Zahn | Gering |
| Ergänzende Leistungen | Nischenleistungen | Breites Spektrum |
| Kosteneinsparung | Marginal | Erheblich |
| Aktiv nutzen sinnvoll | Ja, wenn kostenlos | Ja, aktiv |
| Eigene Ergänzung nötig | Nein | Möglicherweise |
Detailvergleich
Überschneidungen zwischen PKV und bKV: Ein PKV-versicherter Arzt, der Krankenhausbehandlung im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung hat, profitiert kaum von einem Krankenhaustagegeld der Arbeitgeber-bKV. Überschneidungen führen nicht zur doppelten Auszahlung – bei privater Vorleistung durch die PKV erstattet die bKV nur den verbleibenden Rest. Kenntnis der eigenen PKV-Leistungen ist daher Voraussetzung für sinnvolle Nutzung.
Sinnvolle Ergänzungsbereiche: Auch für PKV-versicherte Ärzte kann die Arbeitgeber-bKV Mehrwert bieten – etwa für Leistungsbereiche, die die individuelle PKV nicht oder nur eingeschränkt abdeckt: Naturheilverfahren, Haushaltshilfe bei Krankheit, Präventionskurse oder Auslandsschutzleistungen mit besonderem Rücktransportpaket.
Steuerlicher Aspekt: Der steuerfreie Sachbezug von 50 €/Monat gilt unabhängig davon, ob der Arzt PKV- oder GKV-versichert ist. Die Arbeitgeber-bKV schöpft diesen Vorteil steuerfrei aus – selbst wenn die Leistungsüberschneidung mit der PKV gering ist, bleibt der steuerliche Effekt positiv.
Wann ist welche Option besser?
Arbeitgeber-bKV nutzen lohnt sich immer, wenn sie kostenlos ist – auch für PKV-versicherte Ärzte, da der steuerliche Vorteil bestehen bleibt und Nischenleistungen ergänzend wirken können.
Auf Doppelversicherung verzichten sollte die Maxime sein: Wer bereits PKV hat, benötigt keine zweite Krankenhaustagegeld-Police und sollte seine Arbeitgeber-bKV auf Bereiche ohne PKV-Überschneidung fokussieren.
Fazit
Für PKV-versicherte Allgemeinmediziner ist die Arbeitgeber-bKV ein ergänzender, nicht ersetzender Baustein. Ärzteversichert empfiehlt, die eigene PKV-Leistungsübersicht neben dem bKV-Tarif zu legen und gezielt jene Bereiche zu nutzen, die die PKV nicht abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- PKV-Verband: bKV und Kombination mit PKV
- GDV: Gruppenversicherung und Leistungsabgrenzung
- Bundesgesundheitsministerium: PKV und Zusatzversicherungen
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