Die meisten angestellten Allgemeinmediziner sind privat krankenversichert. Wenn der Arbeitgeber zusätzlich eine betriebliche Krankenversicherung anbietet, stellt sich die Frage: Welchen Mehrwert bietet die Arbeitgeber-bKV für einen bereits vollständig abgesicherten PKV-Versicherten? Die Antwort hängt von den Leistungsbereichen ab, die die bKV abdeckt und ob diese sich mit der PKV überschneiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • PKV-versicherte Ärzte haben durch ihren Vollschutz oft nur begrenzten Mehrwert durch die Arbeitgeber-bKV.
  • Für Leistungsbereiche außerhalb der PKV (bestimmte Naturheilverfahren, spezielle Präventionsleistungen) kann die bKV sinnvoll ergänzen.
  • Doppelabsicherungen sollten vermieden werden; eine klare Leistungsabgrenzung ist wichtig.
  • GKV-versicherte Ärzte profitieren erheblich mehr von der Arbeitgeber-bKV.

Vergleichstabelle

KriteriumPKV-versicherter Arzt mit Arbeitgeber-bKVGKV-versicherter Arzt mit Arbeitgeber-bKV
Mehrwert bKVGering bis mittelHoch
ÜberschneidungsgefahrJa, bei Krankenhaus/ZahnGering
Ergänzende LeistungenNischenleistungenBreites Spektrum
KosteneinsparungMarginalErheblich
Aktiv nutzen sinnvollJa, wenn kostenlosJa, aktiv
Eigene Ergänzung nötigNeinMöglicherweise

Detailvergleich

Überschneidungen zwischen PKV und bKV: Ein PKV-versicherter Arzt, der Krankenhausbehandlung im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung hat, profitiert kaum von einem Krankenhaustagegeld der Arbeitgeber-bKV. Überschneidungen führen nicht zur doppelten Auszahlung – bei privater Vorleistung durch die PKV erstattet die bKV nur den verbleibenden Rest. Kenntnis der eigenen PKV-Leistungen ist daher Voraussetzung für sinnvolle Nutzung.

Sinnvolle Ergänzungsbereiche: Auch für PKV-versicherte Ärzte kann die Arbeitgeber-bKV Mehrwert bieten – etwa für Leistungsbereiche, die die individuelle PKV nicht oder nur eingeschränkt abdeckt: Naturheilverfahren, Haushaltshilfe bei Krankheit, Präventionskurse oder Auslandsschutzleistungen mit besonderem Rücktransportpaket.

Steuerlicher Aspekt: Der steuerfreie Sachbezug von 50 €/Monat gilt unabhängig davon, ob der Arzt PKV- oder GKV-versichert ist. Die Arbeitgeber-bKV schöpft diesen Vorteil steuerfrei aus – selbst wenn die Leistungsüberschneidung mit der PKV gering ist, bleibt der steuerliche Effekt positiv.

Wann ist welche Option besser?

Arbeitgeber-bKV nutzen lohnt sich immer, wenn sie kostenlos ist – auch für PKV-versicherte Ärzte, da der steuerliche Vorteil bestehen bleibt und Nischenleistungen ergänzend wirken können.

Auf Doppelversicherung verzichten sollte die Maxime sein: Wer bereits PKV hat, benötigt keine zweite Krankenhaustagegeld-Police und sollte seine Arbeitgeber-bKV auf Bereiche ohne PKV-Überschneidung fokussieren.

Fazit

Für PKV-versicherte Allgemeinmediziner ist die Arbeitgeber-bKV ein ergänzender, nicht ersetzender Baustein. Ärzteversichert empfiehlt, die eigene PKV-Leistungsübersicht neben dem bKV-Tarif zu legen und gezielt jene Bereiche zu nutzen, die die PKV nicht abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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