Nicht jede BU-Police enthält eine Infektionsklausel, und nicht alle Ärzte wissen, welche Alternativen es gibt. Im Praxisalltag stellt sich die Frage: Können Krankentagegeld, Dread-Disease-Policen oder spezielle Infektionsschutzversicherungen die BU-Infektionsklausel ersetzen – oder ergänzen sie sich sinnvoll? Allgemeinmediziner sollten die Stärken und Grenzen jeder Option kennen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Infektionsklausel in der BU ist die direkteste Absicherung gegen Tätigkeitsverbote.
- Krankentagegeld deckt kurzfristige Einkommensverluste, aber kein dauerhaftes Tätigkeitsverbot.
- Dread-Disease-Policen zahlen bei bestimmten Diagnosen – aber nicht bei Tätigkeitsverbot ohne Erkrankung.
- Eine eigenständige Infektionsschutzversicherung kann als Ergänzung sinnvoll sein.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU mit Infektionsklausel | Krankentagegeld | Dread Disease | Infektionsschutzversicherung |
|---|---|---|---|---|
| Schutz bei Tätigkeitsverbot | Ja | Nur kurzfristig | Nein | Ja |
| Schutz bei Berufsunfähigkeit | Ja | Nein | Nicht primär | Nein |
| Langfristiger Einkommensersatz | Ja | Nein | Einmalzahlung | Teilweise |
| Arztspezifisch | Ja | Nicht spezifisch | Nein | Ja |
| Kombination sinnvoll | Basis | Ergänzend | Ergänzend | Ergänzend |
Detailvergleich
Krankentagegeld als Brücke: Das Krankentagegeld greift bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und deckt den Einkommensausfall in der Zeit, bis eine BU festgestellt wird. Es ist keine Alternative zur Infektionsklausel, sondern ein ergänzendes Kurzfristinstrument. Wer erkrankt und ein Tätigkeitsverbot erhält, profitiert von Krankentagegeld bis zur BU-Leistungsfeststellung.
Dread-Disease-Policen: Diese Policen zahlen eine Einmalsumme bei der Diagnose bestimmter schwerer Krankheiten (Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall). Sie sind keine direkte Alternative zur Infektionsklausel, da sie nur bei definierten Diagnosen greifen, nicht bei beruflichem Tätigkeitsverbot durch Infektion. Als Ergänzung können sie sinnvoll sein, aber sie ersetzen die Infektionsklausel nicht.
Eigenständige Infektionsschutzversicherung: Einige Anbieter bieten separate Infektionsschutzpolicen für Ärzte an, die explizit bei behördlichen Tätigkeitsverboten leisten. Diese können ergänzend zur BU abgeschlossen werden, wenn die BU keine oder nur eine eingeschränkte Infektionsklausel enthält. Für Ärzte, die bereits eine gute BU ohne Infektionsklausel haben, ist dies eine mögliche Lücken-Lösung.
Wann ist welche Option besser?
BU mit Infektionsklausel ist die effizienteste Lösung – ein Produkt, das alle Risiken in einer Police integriert ohne zusätzliche Koordination mehrerer Verträge.
Kombination aus BU ohne Infektionsklausel plus separater Infektionsschutzversicherung kann sinnvoll sein, wenn ein bestehender BU-Vertrag günstiger ist, aber die Infektionsklausel fehlt.
Fazit
Die BU mit Infektionsklausel ist die effizienteste Absicherungslösung für Allgemeinmediziner – Alternativen können ergänzen, aber nicht vollständig ersetzen. Ärzteversichert empfiehlt, die Infektionsklausel direkt in der BU zu verankern, statt über Zusatzprodukte nachzubessern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV: BU-Versicherung und alternative Absicherungsformen
- Bundesärztekammer: Infektionsschutz für Ärzte
- BaFin: Versicherungsprodukte im Überblick
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