Die Höhe der versicherten BU-Rente ist entscheidend – eine zu niedrige Deckung hinterlässt Einkommenslücken, eine zu hohe belastet das Budget unnötig. Für Allgemeinmediziner mit Infektionsklausel gilt dasselbe Kalkulationsprinzip wie für andere BU-Tarife: Die BU-Rente sollte das laufende Nettoeinkommen minus staatliche Leistungen abdecken. Die Infektionsklausel verändert die Deckungssumme nicht, wohl aber die Ausgestaltung des Leistungsauslösers.

Das Wichtigste in Kürze

  • Empfohlene BU-Rente: 60–80 % des Nettoeinkommens als Orientierungsgröße.
  • Allgemeinmediziner sollten auch den Einkommensverlust durch Praxisausfall berücksichtigen.
  • Die Infektionsklausel definiert den Leistungsauslöser, nicht die Rentenhöhe.
  • Nachversicherungsgarantie ermöglicht spätere Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung.

Vergleichstabelle

KarrierephaseEmpfohlene BU-RenteMonatsbeitrag (ca.)
Assistenzarzt (3.000 € netto)2.000–2.500 €100–160 €
Facharzt angestellt (5.000 € netto)3.000–4.000 €160–260 €
Praxisinhaber (8.000 € netto)4.000–6.000 €250–400 €
Oberarzt/Chefarzt (7.000 € netto)4.000–5.500 €220–360 €
Absicherungsquote Ziel65–75 % NettoIndividuell
Inflationsanpassung eingeplant?EmpfohlenDynamik +3 %

Detailvergleich

Bedarfsberechnung für Allgemeinmediziner: Die BU-Rente sollte das laufende Nettoeinkommen minus ersparter Berufskosten, minus etwaiger gesetzlicher BU-Rente aus dem Versorgungswerk abdecken. Allgemeinmediziner, die im Versorgungswerk der Ärztekammer pflichtversichert sind, erhalten bei vollständiger BU eine Leistung aus diesem System – diese sollte bei der BU-Renten-Kalkulation berücksichtigt werden, um Überversicherung zu vermeiden.

Praxisinhaber-Sonderfall: Niedergelassene Allgemeinmediziner müssen neben dem persönlichen Einkommensausfall auch die Fixkosten der Praxis (Miete, Personal, Geräte) berücksichtigen. Diese laufen weiter, auch wenn der Arzt nicht arbeitet. Eine separate Praxisausfallversicherung deckt diesen Bedarf ergänzend ab – die BU sichert nur das persönliche Einkommen.

Nachversicherungsgarantie nutzen: Assistenzärzte, die die BU früh abschließen, sichern günstige Konditionen – sollten aber explizit eine Nachversicherungsgarantie vereinbaren. Diese erlaubt, die versicherte Rente bei Facharztabschluss, Praxisgründung oder Familiengründung zu erhöhen, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Wann ist welche Option besser?

Niedrige Einstiegsrente mit Nachversicherungsgarantie ist für Assistenzärzte ideal – günstige Prämie, gesicherter Schutz, Flexibilität nach oben.

Höhere Deckungssumme von Beginn an empfiehlt sich für Niedergelassene oder etablierte Fachärzte, die ihr Maximalgehalt bereits erreicht haben und dieses absichern müssen.

Fazit

Die richtige Deckungssumme ist das Fundament einer guten BU – mit oder ohne Infektionsklausel. Ärzteversichert empfiehlt, die Bedarfsberechnung sorgfältig durchzuführen und die Nachversicherungsgarantie als Pflichtmerkmal einzuplanen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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