Karenzzeiten definieren, wie lange nach Eintritt der Berufsunfähigkeit gewartet werden muss, bis der Versicherer zu leisten beginnt. Bei BU-Policen mit Infektionsklausel kann die Karenzzeit im Tätigkeitsverbots-Fall abweichen. Allgemeinmediziner sollten verstehen, welche Wartezeit in ihrer Police gilt und wie sie die Einkommenslücke in der Zwischenzeit überbrücken können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Karenzzeiten bei BU-Policen liegen typischerweise bei 0 bis 6 Monaten.
  • Ohne Karenzzeit beginnt die Leistung unmittelbar mit dem BU-Nachweis.
  • Längere Karenzzeiten senken den Beitrag, erhöhen aber den Überbrückungsbedarf.
  • Für den Infektionsklausel-Fall gilt oft eine kürzere oder keine separate Karenzzeit.

Vergleichstabelle

KriteriumBU ohne KarenzzeitBU mit 6 Monaten Karenzzeit
LeistungsbeginnSofort nach BU-NachweisNach 6 Monaten
MonatsbeitragHöherNiedriger (ca. 10–20 %)
ÜberbrückungsbedarfGeringHoch (mind. 6 Monate Rücklage)
Kombination mit KrankentagegeldEmpfohlenNotwendig
Infektionsklausel-SonderregelMeist keine KarenzzeitManchmal separat geregelt
EmpfehlungFür SelbständigeFür Angestellte mit AG-Fortzahlung

Detailvergleich

Karenzzeit und Überbrückungsfinanzierung: Wer eine BU mit 6-monatiger Karenzzeit abschließt, spart Beiträge, muss aber sicherstellen, dass er die ersten sechs Monate ohne BU-Rente überbrücken kann. Angestellte Allgemeinmediziner, die in diesem Zeitraum noch Gehaltsfortzahlung erhalten oder Krankentagegeld beziehen, können eine Karenzzeit akzeptieren. Niedergelassene ohne festes Gehalt sollten eher auf kurze oder keine Karenzzeiten setzen.

Infektionsklausel und Karenzzeit-Sonderregelung: Einige Anbieter regeln den Tätigkeitsverbots-Fall mit einer anderen (oft kürzeren) Karenzzeit als den allgemeinen BU-Fall. Wer aufgrund eines behördlichen Tätigkeitsverbots sofort nicht mehr praktizieren darf, braucht sofortige Unterstützung – eine lange Karenzzeit wäre hier besonders belastend. Ärzte sollten beim Abschluss explizit fragen, ob die Infektionsklausel eine eigene Karenzzeit-Regelung enthält.

Kombination mit Krankentagegeld: Unabhängig von der BU-Karenzzeit empfiehlt sich für Allgemeinmediziner ein Krankentagegeld, das ab dem 43. oder 92. Krankheitstag leistet. Dies überbrückt die Zeit bis zur BU-Feststellung und füllt die Lücke bei längeren Karenzzeiten. Die Kombination beider Instrumente ergibt eine lückenlose Einkommensabsicherung.

Wann ist welche Option besser?

BU ohne Karenzzeit empfiehlt sich für Niedergelassene, Selbständige und Ärzte ohne ausreichende Liquiditätsreserven, die sofort auf die BU-Rente angewiesen sind.

BU mit kurzer Karenzzeit (1–3 Monate) ist ein guter Kompromiss für angestellte Ärzte mit Gehaltsfortzahlung, die etwas Beitrag sparen möchten, ohne die Absicherung zu gefährden.

Fazit

Karenzzeiten sind ein unterschätzter Hebel bei der BU-Gestaltung. Ärzteversichert empfiehlt, die eigene Liquiditätssituation zu prüfen und die Karenzzeit entsprechend zu wählen – insbesondere bei BU-Tarifen mit Infektionsklausel. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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