Die Kombination aus BU mit Infektionsklausel und privater Krankenversicherung (PKV) ist für die meisten Allgemeinmediziner der Standard-Absicherungsrahmen. Beide Produkte decken unterschiedliche Risiken ab und ergänzen sich ideal: Die PKV übernimmt die Behandlungskosten im Krankheitsfall, die BU sichert das Einkommen, wenn der Arzt dauerhaft nicht mehr arbeiten kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • PKV und BU decken komplementäre Risiken ab und ersetzen sich gegenseitig nicht.
  • Im BU-Fall laufen PKV-Beiträge weiter – die BU-Rente muss diese mitfinanzieren.
  • BU mit Infektionsklausel sichert auch Szenarien ab, in denen die PKV nicht zahlt (Tätigkeitsverbot ohne Behandlungsbedarf).
  • Eine Beitragsbefreiung bei BU in der PKV ist oft nicht vorgesehen und muss separat abgesichert werden.

Vergleichstabelle

KriteriumPKVBU mit Infektionsklausel
Absichertes RisikoBehandlungskostenEinkommensausfall
Leistung bei TätigkeitsverbotNein (keine Erkrankung)Ja (Infektionsklausel)
Leistung bei dauerhafter BUWeiterhin Schutz nötigRente zur Finanzierung
Beitragsbefreiung bei BUNicht standardmäßigNicht anwendbar
Abhängigkeit voneinanderIndirektNein
Kombination empfehlenswertImmerImmer

Detailvergleich

PKV-Beiträge im BU-Fall: Wird ein Allgemeinmediziner berufsunfähig, entfällt sein Einkommen – aber die PKV-Beiträge laufen weiter. Diese können 400–800 € monatlich für einen gut versicherten Arzt betragen. Die BU-Rente muss daher ausreichend hoch sein, um nicht nur den Lebensunterhalt, sondern auch die laufenden Versicherungsprämien zu decken.

Tätigkeitsverbot ohne Behandlungsbedarf: Eine besondere Stärke der Infektionsklausel im Vergleich zur PKV: Wenn ein Arzt ein Tätigkeitsverbot erhält, ohne selbst erkrankt zu sein (z. B. nach Nadelstich mit positivem HIV-Test, aber asymptomatischem Verlauf), greift die PKV nicht. Die BU mit Infektionsklausel leistet jedoch – denn der Einkommensverlust ist real, unabhängig vom Behandlungsbedarf.

Absicherungsplanung mit beiden Instrumenten: Allgemeinmediziner sollten bei der BU-Rentenberechnung explizit die PKV-Beiträge einplanen. Eine BU-Rente, die nur das Nettoeinkommen minus Lebenshaltung abdeckt, aber die PKV-Beiträge vergisst, führt im Leistungsfall zu Finanzierungsproblemen.

Wann ist welche Option besser?

BU mit Infektionsklausel als Pflichtbasis ist für jeden PKV-versicherten Allgemeinmediziner unverzichtbar – die BU sichert das Einkommen, das die PKV-Beiträge mit finanziert.

PKV-Beitragsbefreiung prüfen: Manche Lebensversicherungsprodukte mit BU-Baustein enthalten eine Beitragsbefreiung – wer darauf Wert legt, sollte explizit nach dieser Option fragen.

Fazit

BU mit Infektionsklausel und PKV sind das tragende Absicherungsduo für Allgemeinmediziner. Ärzteversichert empfiehlt, bei der BU-Rentenkalkulation stets die laufenden PKV-Beiträge einzuplanen und so einen vollständigen Schutz zu gewährleisten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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