Für Allgemeinmediziner als Praxisinhaber hat die BU mit Infektionsklausel eine besondere Kosten-Nutzen-Dimension: Im Leistungsfall droht nicht nur persönlicher Einkommensverlust, sondern auch das Ende der gesamten Praxis. Eine Kosten-Nutzen-Analyse zeigt, ob die Mehrkosten der Infektionsklausel im Verhältnis zum abgesicherten Risiko gerechtfertigt sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Infektionsklausel kostet ca. 5–15 % Beitragszuschlag gegenüber Standard-BU.
- Für Praxisinhaber mit Patientenkontakt ist das Tätigkeitsverbot-Risiko real und relevant.
- Im Leistungsfall sichert die Klausel das gesamte Praxiseinkommen, nicht nur das Gehalt.
- Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Infektionsklausel ist für Allgemeinmediziner ausgezeichnet.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU ohne Infektionsklausel | BU mit Infektionsklausel |
|---|---|---|
| Monatsbeitrag (Beispiel 3.000 € Rente) | 200 € | 220–240 € |
| Mehrkosten pro Monat | 0 € | 20–40 € |
| Mehrkosten pro Jahr | 0 € | 240–480 € |
| Abgesichertes Zusatzrisiko | Keines | Tätigkeitsverbot durch Infektion |
| Einkommensverlust ohne Klausel bei Tätigkeitsverbot | Voll nicht abgesichert | Voll abgesichert |
| Kosten-Nutzen-Bewertung | Unvollständig | Sehr gut |
Detailvergleich
Geringe Mehrkosten, hohes Risiko: Die Infektionsklausel kostet wenige Euro mehr pro Monat – verglichen mit dem potenziellen Einkommensverlust von 3.000–6.000 € monatlich bei einem dauerhaften Tätigkeitsverbot ist dies vernachlässigbar. Für Allgemeinmediziner, die täglich Patienten behandeln, ist das Risiko einer beruflich erworbenen Infektion statistisch real: Hepatitis B, Nadelstichereignisse, Tuberkulose-Exposition.
Praxisinhaber-Perspektive: Ein Praxisinhaber, der aufgrund eines behördlichen Tätigkeitsverbots nicht mehr praktizieren darf, verliert nicht nur sein Gehalt – die Praxis kann nicht weiterlaufen. Laufende Kosten (Personal, Miete, Geräte) fallen weiter an. Die BU-Rente aus der Infektionsklausel kann die persönliche Existenz sichern, während eine Praxisausfallversicherung die laufenden Betriebskosten abdeckt. Beide Instrumente sind für Praxisinhaber unverzichtbar.
Renditebetrachtung der Infektionsklausel: Wer 30 Jahre lang monatlich 30 € Mehrprämie für die Infektionsklausel zahlt, gibt insgesamt 10.800 € aus. Ein einziger Infektions-BU-Fall mit 2 Jahren Rentenzahlung zu 3.000 € Monatsrente bringt 72.000 € – ein Vielfaches der Mehrkosten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist damit für jeden Allgemeinmediziner positiv.
Wann ist welche Option besser?
BU mit Infektionsklausel ist für jeden Allgemeinmediziner mit direktem Patientenkontakt und insbesondere für Praxisinhaber die klare Empfehlung – die Mehrkosten sind minimal, der Schutz ist fundamental.
BU ohne Infektionsklausel kommt nur für Ärzte ohne Patientenkontakt (z. B. reine Verwaltungstätigkeit) oder als temporäre Übergangslösung in Frage.
Fazit
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Infektionsklausel ist für Allgemeinmediziner als Praxisinhaber eindeutig positiv. Ärzteversichert empfiehlt, die geringen Mehrkosten als obligatorische Investition in den vollständigen Berufsschutz zu betrachten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV: Berufsunfähigkeitsversicherung und Kosten-Nutzen-Analyse
- Bundesärztekammer: Infektionsrisiken im Arztberuf
- BaFin: BU-Versicherungsleistungen und Transparenz
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